Mittwoch, 24. April 2024
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“Maerker” statt „Sheriff“
für Pankow

Ordnungsamt Parkraumbewirtschaftung in Pankow

Öffentliche Ordnung und Verkehr beschäftigen Bezirksamt und BVV-Abgeordnete von Verkehrsausschuß und Ausschuß für Bürgerbeteiligung und Bürgerdienste. Die Debatte rund um die „Straßen-Sheriff-App“ und hohe Krankenstände der MitarbeiterInnen der Parkraumbewirtschaftung haben viele Fragen aufgeworfen. Stadtrat Dr. Torsten Kühne will nun eine 10 Jahre alte Idee zum Pilotprojekt machen.

Ordnungsamt Parkraumbewirtschaftung in Pankow
Ordnungsamt Parkraumbewirtschaftung in Pankow

In der letzten Sitzung des Verkehrsausschuß hat Bezirksstadtrat Dr. Torsten Kühne angekündigt, „Pankow solle „Pilotbezirk“ bei der Erprobung und Einführung einer Berliner Hinweis- und Beschwerdeplattform werden.“
Diese soll ähnlich wie die bereits seit dem 17. September 2009 in Brandenburg etablierte und bewährte MAERKER-Plattform funktionieren.
Beim MAERKER können vorrangig Infrastrukturprobleme, gefährliche Schlaglöcher, oder wilde Mülldeponien und unnötige Barrieren und Stolperfallen für ältere oder behinderte Menschen gemeldet werden.

Maerker - Bürgerportal für Pankow

Zehn Jahre alte Idee

Die Idee für den MAERKER ist nun schon zehn Jahre alt, und stammt ursprünglich aus England. Bereits seit 2012 dachte der Berliner Senat über eine Einführung nach und kündigte die Einführung für 2013 an („Maerker“ für Pankow).
Der Beschluß “ ein Online-Ordnungsamt für die ganze Stadt einzuführen“ sollte bis zum 30.April 2013 umgesetzt werden (Drucksache 17/0687 – 27.11.2012).

Die Einführung derartiger „Ideen“ dauert in Berlin immer etwas länger, weil zuerst Mitarbeiter geschult werden müssen, bei denen auch der in Pankow zuständige Stadtrat eine besondere Herausforderung in deren Altersdurchschnitt sieht.

Der „Maerker Berlin – Mängelmelder der Ordnungsämter“ läuft auch schon seit Frühjahr 2013. Drei Bezirke machen bereits mit guten Erfahrungen mit: Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Tempelhof-Schöneberg.
Der genaue Termin der Einführung in Pankow steht noch nicht fest, wird aber für das Frühjahr 2014 erwartet.

Aus für die „Straßen-Sheriff-App“

Der Ausschuß für Bürgerdienste und Bürgerbeteiligung hat gestern mit nur einer Gegenstimme (Piratenpartei) den Antrag der Linksfraktion angenommen, die Zusammenarbeit mit den Entwicklern der Handyprogramms „StraßenSheriff“ sofort einzustellen.
Für Stadtrat Dr. Torsten Kühne ist dieser Beschluß ein Denkzettel, denn auch in der Begründung sind alles andere als „zarte Worte“ aufgeschrieben: “Innovativ” ist hier ohnehin nur die elektronische Untersetzung des bösen alten Blockwartsystems – heißt es in der Vorlage der Linkspartei.

Kühne muß sich nun fragen, ob er auf dem richtigen Kurs ist, wenn er „mit der Zeit gehen will” und sich “für ein innovatives Projekt zur Verfügung” halten möchte – und dabei die politischen und psychologischen Folgen ordnungspolitischer Denkmuster außer Acht lässt.

Krankenstand bei der Parkraumüberwachung

„Rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes überwachen die fünf Pankower Parkzonen. Die Bewirtschaftungszeit für alle Zonen ist von Montag bis Samstag in der Zeit von 9 bis 24 Uhr,“ verlautet auf der Internetseite des Bezirksamtes Pankow.

Doch das Modell der Parkraumbewirtschaftung in Pankow ist eine weitere „ordnungspolitische Großbaustelle“: ein hoher Krankenstand gefährdet die Wirtschaftlichkeit des gesamten Systems, bei dem immerhin rund 150 MitarbeiterInnen beschäftigt sind. Im November 2013 lag der Krankenstand bei rund 18%, eine Zahl die vor allem bei Haushaltspolitikern große Sorge macht, denn die Einnahmen des Bezirks hängen unmittelbar vom effektiven Personaleinsatz ab.

Für den zuständigen Stadtrat sind die derzeitigen Handlungsmöglichkeiten „eingeschränkt“, wie er auf der letzten Sitzung des Verkehrsausschuß erklärte: „… die wichtigsten Stellschrauben lägen außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs.“

Kühne: „Er könne weder das Gehalt anheben noch dem Personal Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Das einzige, was er seinen Mitarbeitern derzeit anbieten könne, sind Schulungen für das Verhalten in Konfliktsituationen und Kurse an der Verwaltungsakademie.“

Kühne scheint auch ein bischen resigniert zu sein: er verwies darauf, es sei schon immer so gewesen, dass Mitarbeiter im Außendienst häufiger krank seien. „Auch andere Bezirke und die Polizei hätten die gleichen Probleme“; und forderte dafür Verständnis von den Bezirksverordneten und Ausschußmitgliedern.
Die aber reagierten richtig ungehalten – und waren auch schwer verärgert, weil ein großer Teil der Sitzungszeit von Statistikfragen – statt Lösungsansätzen handelte.

Statistik, Datenschutz, Entgeltfortzahlungsgesetz

Ein großer Teil der Sitzungszeit wurde auf die Frage verwendet, wie der Krankenstand überhaupt zu messen sei. Die Dauer einer Krankschreibung ist nicht unmittelbar mit der Zahl der Fehltage gleichzusetzen, weil auch arbeitsfreie Tage, Sonntage und Feiertage in der Zeit der Krankschreibung anfallen.
Beispiel: wird z.B. ein Mitarbeiter für Donnerstag, Freitag krank geschrieben, und geht erst am Montag erneut zum Arzt, der ihn für Dienstag wieder einsatzfähig erklärt, so fehlen drei-vier Arbeitstage, es werden aber 4-5 Krankheitstage gezählt, je nachdem ob der Mitarbeiter ursprünglich auch zum Samstags-Dienst eingeteilt war. Im Jahreslauf mit vielen Brückentagen, Feier- und Fasttagen, mit ca. 150 Mitarbeitern und deren individuellen Dienst- und Arbeitszeiten ist die Messung des realen Krankenstands sehr schwierig.

Für die Personal-Einsatzleitung im Ordnungsamt ist es daher eine fast unlösbare Aufgabe, den genauen Krankenstand bezogen auf die Einsatztage zeitnah zu berechnen. Lediglich der individuelle „Rückblick“ über die Gehaltsabrechnungen ist per Computer darstellbar. Aus Datenschutzgründen ist diese Auswertung aber den Personalverwaltungsstellen vorbehalten. Undenkbar wäre es, diese Daten namentlich auswertbar für die Personaleinsatzplanung bereit zu stellen.

Einsatzverfügbarkeit messen – statt Krankenstand

In einem Wirtschaftsunternehmen würde man daher die „Einsatzverfügbarkeit“ messen. Doch auch dieser Ansatz erfordert einen heroischen Aufwand für einen SOLL-IST-Vergleich:

Wollte man das in einer einzigen EXCEL-Tabelle lösen, so müsste diese 365 Tagesspalten für das Soll, 365 Tagesspalten für das Ist, je 12 Monatsspalten für SOLL-IST, 12 Monatsergebnisse in absoluten und 12 prozentuale Monatsergebnisse und wenigstens 4 Jahres-Spalten haben. Summa-Summarum müßte die Tabelle etwa 782 Spalten breit sein.
Die erforderlichen Zeilenzahl berechnet sich nach der Zahl der Mitarbeiter (150) und den zugehörigen Auswertungszeilen. Für die Ausarbeitung einer derartigen EXCEL-Tabelle müssen vermutlich auch mehrere Mitarbeiter des Ordnungsamtes abgestellt werden. Die Beschaffung mehrer 30-Zoll-Bildschirme und eines DIN-A0 Farb-Plotters dürfte dabei die Effektivität der Anstrengung unterstützen.

Immerhin: Stadtrat Kühne sagte dem Verkehrsausschuß die Aufstellung einer derartigen Statistik prüfen zu wollen.

Damoklesschwert: Tarifeinstufung der Ordnungsamtsmitarbeiter

Im Dezember 2013 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil entschieden, dass die etwa 400 Mitarbeiter des Ordnungsamts in Berlin in eine höhere Tarifgruppe eingestuft werden sollen. Die Verwaltungsangestellten sollten demnach künftig in die Entgeltgruppe 9 des gültigen Tarifvertrags (TVÖD) eingruppiert werden. Dies entspricht einem Monatsgehalt von 2.300 bis 3.300 Euro brutto.

Bisher werden die Beschäftigten je nach Bezirk unterschiedlich eingruppiert – Pankow zahlt ein Gehalt, das nur etwa 1000 € Netto im Monat für die Mitarbeiter einbringt.

Die Richter hatten im Urteil an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Jahr 2010 orientiert, in der festgelegt wurde, bei welcher Tätigkeit im Außendienst welche Eingruppierung angemessen ist.

Die in der „Beschreibung des Aufgabenkreises“ (BAK-Formblatt Inn 171) aufgeführten maßgeblichen Aufgaben, vorhandene Fachkenntnisse und die Selbstständigkeit in der Dienstausübung sind dabei von Belang.
Die Stellenbeschreibung wurde bei der Einführung der Ordnungsämter einheitlich von der Berliner Finanzverwaltung festgelegt – und oblag nicht den Bezirken.

Die Bezüge der Parkraumkontrolleure könnten nun nach Kalkulationen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) um monatlich etwa 250 Euro angehoben werden, mit 1,2 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr für das Land Berlin. Auf Pankow könnten daher rund 480.000 € höhere Personalkosten zukommen.

Höhere Ordnungsgelder – höhere Verkehrsmoral?

Die Erhöhung der Ordnungsgelder zum 1.April 2013 setzt das System der Parkraumbewirtschaftung noch von ganz anderer Seite unter Druck: es werden weniger Strafzettel geschrieben.

Offensichtlich sorgt die verdoppelte Höhe der Ordnungsgelder für weniger Falschparker – und damit werden die Einnahme-Erwartungen des Bezirkes auf Dauer nach Unten zu korrigieren sein.

„Berufsmässige Falschparker“, die außerhalb Pankows wohnen, haben sich auch längst organisatorisch vorbereitet, und sich über Angehörige, Freunde und Kneipenbekanntschaften „Anwohnerplaketten“ besorgt – und können nun ganz „unverschämt“ in Prenzlauer Berg in ihren Wunschstraßen parken.

Mehr Druck ergibt nicht mehr Effektivität

Die Erwartungen der Bezirkspolitiker an den zuständigen Stadtrat sind hoch, und Kühne spürt längst den Druck. Doch nicht nur in der Politik, sondern auch im richtigen Leben gilt: „mehr Druck erzeugt nicht automatisch mehr Wirkung!“ Etwas mehr Gelassenheit und etwas Abstand könnten helfen, die Lage vernünftig zu beurteilen.

Das Ordnungsamt Pankow wurdet im Bereich Parkraumbewirtschaftung praktisch aus dem Boden gestampft. Städte wie München haben bei vergleichbaren Projekte die doppelte Zeit gebraucht. Es wurden nicht nur hunderte Parkscheinautomaten aufgestellt, sondern auch mehrere hundert Bewerbungen geprüft, mehrere hundert Bewerber befragt, bis es zur Personalauswahl kam.

Eine Behörde, die gerade gut zwei Jahre alt ist, ist auch eine „frische Behörde“, bei der es noch zu außerplanmäßigen Abläufen und auch unvorhersehbaren Gewöhnungseffekten kommen kann. Stadtrat Dr. Torsten Kühne hat hier ein Riesen-Aufbauleistung geliefert – und muß nun diesen Zuständigkeitsbereich in erste neue Anpassungs- und Lernprozesse hinein führen.

Mit einigem Abstand betrachtet, kann man auch zu anderen Anschauungen, Fragen und Denkmustern kommen:

Ist eine flache Hierarchie ohne Aufstiegschancen auf Dauer tragfähig? Stimmt das Verhältnis von Innen- und Außendienst?

Sollen sich Mitarbeiter in 3-er-Gruppen sammeln, wenn ein vierter Mitarbeiter krank wird? Kann die effektive Kontrolldichte durch bessere Mobilität verbessert werden, etwa mit Dienstfahrrad und Kleinbussen?

Können vielleicht auch Details verbessert werden? Schaut man etwa den Parkraumkontrolleuren unbefangen über die Schulter, so fällt ein Witterungsrisiko auf: Bei kühlen Wetter lassen sich all die Autos nicht genau kontrollieren, bei denen aufgrund langer Standzeit die Scheiben von Innen beschlagen sind.

Auch psychologische Maßnahmen müssen in Betracht gezogen werden:
Kann das Verhältnis von Parkraumkontrolleuren und Bürger emotional entspannt werden, indem die Mitarbeiter auch „hilfreiche Funktionen“ bei Parkplatzinformationen übernehmen?

Und auch diese Frage ist hilfreich und erlaubt: „Ist das System der Parkscheine, Parkscheinautomaten auch genügend zukunftssicher?“ m/s

Weitere Informationen:

Jeder soll zum Sheriff werden! – 25. 10. 2013 – Pankower Allgemeine Zeitung

m/s