Dienstag, 19. März 2024
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Internetrecht: Blogger haften für Kommentare

Europäischer Gerichtshof für Menschrechte in Strasbourg

Die Rechtsentwicklung im Internet schreitet voran, nun gibt es sogar ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Thema anonyme Kommentare in Nachrichtenseiten. Das Urteil ist auch bedeutsam, weil es einen konkreten Rechtsfall gibt, der im Sommer in Pankow, Prenzlauer Berg und im Internet spielte, und noch vor Gericht anhängig ist.

Europäischer Gerichtshof für Menschrechte in Strasbourg
Europäischer Gerichtshof für Menschrechte in Strasbourg Foto: wikimedia

Das Urteil: „Nachrichtenseiten im Internet können für beleidigende Nutzer-Kommentare zur Verantwortung gezogen werden. Der EGMR in Straßburg hat am 9.10.2013 erstmals in einem konkreten Fall die Klage eines großen Nachrichtenportals in Estland über eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit zurückgewiesen. 2008 hatten estnische Gerichte den Portalbetreiber Delfi AS wegen beleidigender Kommentare seiner Leser zu einer Geldstrafe verurteilt.

Gegenstand der Klage: Beleidigungen und Drohungen gegen Fährgesellschaft

In dem Verfahren ging es laut Mitteilung des Gerichts um Kommentare zu einem Artikel über Fährrouten. Delfi hatte über Konsequenzen berichtet, die neue Fährrouten einer Fährgesellschaft für andere Verbindungen zu einigen Inseln hatten. Auf den neuen Routen eingesetzte Eisbrecher beeinträchtigten demnach auch dort die Stabilität es Eises, wo Autostraßen über das Eis zu den Inseln angelegt werden sollten. Der Bau der Straßen sei dadurch um einige Wochen verzögert worden.
Leser hatten in den Kommentaren mit Beleidigungen und Drohungen gegen die Fährgesellschaft reagiert, die daraufhin erfolgreich gegen Delfi klagte. 2008 verurteilte ein estnisches Gericht den Portalbetreiber, der Fährgesellschaft einen Schadensersatz in Höhe von umgerechnet rund 320 Euro zu leisten. Der Oberste Gerichtshof wies den Berufungsantrag von Delfi im Jahr darauf ab. Darin hatte sich das Unternehmen unter anderem auf die Haftungsprivilegien von Providern berufen.

Vor dem EGMR argumentierte Delfi damit, das estnische Gericht habe das Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten. Dem hat der Gerichtshof auch nicht widersprochen. Doch die sieben Richter der Kammer halten das estnische Urteil für einen berechtigten und angemessenen Eingriff in die Rechte des Portalbetreibers. Trotz eindeutiger Warnungen an die Nutzer und automatischer Wortfilter habe Delfi nicht genug getan, um beleidigende Kommentare schnell zu entfernen.

Präzedenzfall für Blogbetreiber und Nachrichtenportale:

Die Fährgesellschaft hätte im Prinzip gegen die Urheber der Kommentare vorgehen können – jeoch sind diese Urheber nur schwer zu ermitteln gewesen, da der Portalbetreiber Delfi seinen Nutzern Kommentare ohne Registrierung erlaubt hatte. Es sei daher zweckmäßig und angemessen gewesen, Delfi für die Kommentare verantwortlich zu machen, auch weil der Portalbetreiber aus diesen einen wirtschaftlichen Vorteil ziehe. Schließlich habe das estnische Gericht nur eine kleine Strafe verhängt und darüber hinaus keine weiteren Eingriffe verfügt.

Rechtsstreit in Pankow

In Pankow gibt es einen vergleichbaren Fall, der aber auf Basis des deutschen Presserechts verhandelt wird, und inzwischen schon denkwürdige Folgen und Ausuferungen gezeitigt hat.

So wurden in einem Nachrichtenportal aus Prenzlauer Berg einige anonyme Kommentare über einen örtlichen Bundestagsabgeordneten veröffentlicht, gegen die eben dieser Bundestagsabgeordnete erfolgreich klagte. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Zusätzliche Brisanz entfaltete sich, als eine recht bekannte Zeitung aus Berlin auch journalistische Darstellungen aus eben diesem Internet-Nachrichtenportals aus Prenzlauer Berg übernahm. Gegen diese Darstellungen ist der Bundestagsabgeordnete ebenfalls juristisch vorgegangen.

Die Zeitung mußte deshalb im September in ihrer eigenen Online-Ausgabe eine durch den Rechtsanwalt des Bundestagsabgeordneten veranlasste Gegendarstellung veröffentlichen.

Ungewöhnlicher Vorgang

Dieser in der Presselandschaft recht häufige Fall einer Gegendarstellung, wurde jedoch nun durch einen höchst außergewöhnlichen Vorgang übertroffen:

Die bekannte Zeitung aus Berlin hat den beanstandeten Artikel über den Bundestagsabgeordneten inzwischen gänzlich entfernt. Auch die Gegendarstellung wurde entfernt.

Der Hintergrund:
Die Zeitung aus Berlin sich mit dem betreffenden Bundestagsabgeordneten verglichen und Wiedergutmachung vereinbart. Ein Betrag von 2.000 € soll nun an den Bundestagsabgeordneten gezahlt werden.

Der Bundestagsabgeordnete will den Betrag an eine gemeinnützige Organisation weiter reichen.

Der Fall ist noch nicht ausgestanden

Der Bundestagsabgeordnete geht noch weiter juristisch gegen das Nachrichtenportal aus Prenzlauer Berg vor.

Eine Rückfrage bei dem Bundestagsabgeordneten wurde mit dem Hinweis beantwortet, das während des laufenden Verfahrens keine Stellungnahmen abgegeben werden.

„Über den Fall kann gern nach der Schlußentscheidung des Gerichts konkret berichtet werden!“ m/s

m/s

One thought on “Internetrecht: Blogger haften für Kommentare

  1. Vielen Dank für den informativen Artikel zum Thema Internetrecht. Da sich das Internet sehr schnell verändert und ausweitet, eröffnen sich immer neue Fragen und Probleme im Web-Recht. Anpassungen zwischen Internet Recht in Bezug auf die Realität und Geschehnisse sind daher durchgehend erforderlich.

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