Dienstag, 19. März 2024
Home > Kultur > 1969: Gefängnis statt Rolling Stones

1969: Gefängnis statt Rolling Stones

Mick Jagger 1969

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
erarbeitet und dokumentiert bedeutsame und zeittypische Ereignisse in der alten DDR. Anläßlich de bevorstehenden Konzerts der Rolling Stones am 10.Juni 2014 in der Waldbühne wird an das legendäre Jahr 1969 erinnert, in dem die Rolling Stones in Berlin auftraten.

Ein neues BStU-Themenheft erinnert an die Ereignisse:
„Gefängnis statt Rolling Stones. Ein Gerücht, die Stasi und die Folgen“

„Die Verhaftung vergisst man sein Lebtag nicht“ – Zeitzeugen erinnern an ein Rolling Stones Konzert, das nie stattfand und sie dennoch ins Gefängnis brachte.

Mick Jagger 1969
Mick Jagger in der Waldbühne 1969 – Foto:
Quelle: Bildarchiv Preussischer Kulturbesitz, No: 50014733, Bayerische Staatsbibliothek, Foto: Felicitas Timpe – Pressefoto BSTU

Wenn die Rolling Stones dieser Tage in Berlin spielen, ist die kniffeligste Frage, wie man an Karten kommt. Als im Oktober 1969 in der DDR das Gerücht von einem Stones-Konzert auf dem Dach des Springer-Hochhauses die Runde machte, elektrisierte das auch Tausende junger Fans.

Doch die Musik des „Klassenfeindes“ auf dem Dach hinter der Mauer zu hören – das hatte damals ganz andere Konsequenzen. Der 7.
Oktober 1969 war der 20. Jahrestag der DDR-Gründung. Dass die Jugend einer westlichen Rockband zujubeln wollte statt der Staatsführung, das durfte nicht sein.
Fünf Zeitzeugen, die damals in die Fänge von Polizei und Stasi gerieten, erinnerten sich gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) Roland Jahn an jene Zeit vor 45 Jahren. Sie trafen sich diesmal tatsächlich oben im Berliner Axel-Springer-Haus.

Die Stasi-Unterlagen-Behörde stellt in dem Themenheft ausgewählte Unterlagen der Zeitzeugen vor, die die Verfolgung von jungen Menschen dokumentieren.

„Hunderte junger Menschen wurden zu Staatsfeinden abgestempelt, ihre Leben aus der Bahn geworfen, nur weil sie Musik hören wollten, die dem Staat nicht passte“, sagte Jahn im Gespräch mit Evelies Gerhardt, damals 18, Eckart Mann, damals gerade 16 und Jürgen Rosemann, damals 17 Jahre alt.

„Wenn wir in diesem Jahr an 25 Jahre Friedliche Revolution erinnern, dann ist es auch wichtig zu erinnern, dass es in der DDR eine lange Geschichte von Widerspruch und Freiheitsdrang geben hat“, so Jahn.

Das 132 Seiten starke Themenheft mit Stasi-Dokumenten und Fotos sowie einem Vorwort des BStU-Historikers Ilko-Sascha Kowalczuk –
„It’s only Rock’n’Roll? The Rolling Stones und der SED-Staat“ – ist online verfügbar oder kann als Broschüre bestellt werden.

Der Hintergrund

Mit dem Befehl Nr. 11/66 eröffnet Stasi-Chef Erich Mielke im Mai 1966 die Jagd auf Jugendliche, die sich vom „Gegner“ verleitet dem „Einfluß der sozialistischen Erziehung“ entziehen wollen.
Die Bekämpfung der „politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der DDR“ wird
zum langjährigen Auftrag, dem sich die Stasi verpflichtet fühlt.
Junge Menschen geraten nun ins Visier, weil sie ihre Haare lang tragen, Symbole von Rockmusik an ihre Jacken nähen und Westmusik hören.
Die Stasi legt eine „Beat-Kartei“ an, fotografiert junge Menschen, um einen Katalog der „Abweichungen“ zu dokumentieren und handeln zu können, wenn es einen Vorwand gibt.

Das Gerücht über das Konzert der Rolling Stones am 7. 10.1969 ist Grundlage für eine umfassende Aktion. Im Bericht des Arbeitsstabes der Aktion „Stafette“ der Stasi wird über „rowdyhafte und staatsfeindliche Ausschreitungen Jugendlicher“ berichtet. Es wird aufgelistet, dass im Vorfeld des DDR-Jahrestages allein die Volkspolizei mehr als 2.300 beabsichtigte Reisen von „negativen Jugendlichen“ nach Berlin festgestellt habe, bei denen es 487mal eine „Rückführung in Heimatorte“, 4mal eine
Aufenthaltsbeschränkung, 157mal ein Berlin-Verbot sowie 1.600mal eine Aussprache gab. Trotzdem haben sich rund um die Leipziger Straße sich bis zum Nachmittag etwa 2.000 Jugendliche versammelt. Bis in die Nacht kommt es zu „Maßnahmen gegen kleinere Gruppen negativer Jugendlicher“. 390, davon zwei Drittel unter 18 Jahren, werden festgenommen.

Evelies Gerhardt, damals 18 Jahre alt, wurde schon Tage vor dem vermeintlichen Konzert in Haft genommen, wegen „Staatsverleumdung und versuchter Zusammenrottung“. So nannte der Staatsanwalt das Herstellen und Verteilen von Flugblättern, auf denen sie zu einem Treffen an einer Eisbar in der Karl-Marx-Allee und am Springer-Hochhaus aufgerufen hatte.
Nach vier Monaten wurde sie aus der Haft entlassen.

Eckart Mann, damals gerade 16 Jahre alt geworden, wurde am 7.10.1969 inhaftiert und bald darauf wegen „Rowdytums“ verurteilt. Der Staatsanwalt warf ihm vor, sich an Sprechchören beteiligt zu haben, die Rufe „Freiheit, Dubcek, Svoboda“ seien zu hören gewesen. Nach zwei Jahren wurde er aus der Haft im Jugendhaus entlassen.
Jürgen Rosemann, damals 17 Jahre alt, musste ebenfalls am 7.10.1969 in Haft und wurde zu sechs Wochen Jugendhaft verurteilt wegen „Zusammenrottung“. Er war auf dem Weg zum Springer-Hochhaus, hatte eine Filmkamera ohne Film dabei und gab vor, Bilder vom Haus und von FDJ-Ordnern zu drehen. Bei der Festnahme habe er sich widersetzt.

Mehr Informationen:

www.bstu.bund.de/stones

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
Pressestelle
Karl-Liebknecht-Str. 31/33
10178 Berlin

Postanschrift: 10106 Berlin

Tel.: +49 30 2324 – 7171
Fax: +49 30 2324 – 7179
E-Mail: presse@bstu.bund.de
Internet: www.bstu.de

m/s