Dienstag, 19. März 2024
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2. bun­des­wei­ter Ak­ti­ons­tag zur Be­kämp­fung von Hass­pos­tings

Hasspostings

Ge­mein­sam ge­gen Hass und Het­ze im Netz: beim zwei­ten bun­des­wei­ten Ak­ti­ons­tag zur Be­kämp­fung von Hass­pos­tings waren seit 06.00 Uhr 23 Polizeidienststellen im Einsatz in Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland. Sie führten Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und weitere Maßnahmen gegen 36 Beschuldigte durch.

In mehreren vom Polizeilichen Staatsschutz und der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungsverfahren wegen der Veröffentlichung strafrelevanter so genannter „Hasspostings“ in sozialen Medien bzw. Netzwerken wurden heute in der Zeit von 6 bis 7.30 Uhr zehn Durchsuchungsbeschlüsse in Rathenow, Steglitz, Lichtenberg, Neukölln, Pankow, Spandau, Treptow, Schöneberg sowie Tempelhof wurden vollsteckt.

Die Ermittlungen werden überwiegend wegen des Verdachts der Volksverhetzung geführt und richten sich gegen neun Tatverdächtige im Alter zwischen 17 und 66 Jahren. Sie sollen über soziale Netzwerke strafbare Inhalte verbreitet haben. Bei den Durchsuchungen wurden Beweismittel, wie beispielsweise Laptops und Handys, aber auch Schlagringe und Drogen gefunden und sichergestellt.

An dem Einsatz waren rund 60 Einsatzkräfte des Landeskriminalamtes unterstützt durch das Spezialeinsatzkommando Berlin sowie Dienstkräfte der Polizeiinspektion West des Bundeslandes Brandenburg beteiligt.

Die Ermittlungen sowie die Auswertung der Beweismittel dauern an.

Bundeskriminalamt koordinierte den Aktionstag

Das Bundeskriminalamt koordinierte wie im letzten Jahr den Aktionstag.

BKA-Präsident Holger Münch: „Das nach wie vor hohe Aufkommen von strafbaren Hasspostings zeigt weiterhin polizeilichen Handlungsbedarf. Unsere freie Gesellschaft darf sich ein Klima von Angst, Bedrohung, strafbarer Hetze und Gewalt weder auf der Straße noch im Internet gefallen lassen.
Polizei und Justiz gehen daher heute erneut entschlossen und gemeinsam gegen Internethetzer vor, ganz gleich, ob die dahinter stehenden Taten links, rechts oder sonstig motiviert waren. Die Wiederholung des letztjährigen Aktionstags gegen Hasspostings begrüße ich. Als Zentralstelle unterstützt das Bundeskriminalamt die Maßnahmen der Länder.
Die Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet ist eine große, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nahezu jeder kann einen Beitrag leisten. Unterstützen Sie die Bekämpfung von strafbaren Hasspostings, indem Sie Strafanzeige erstatten oder die Internetunternehmen, Meldestellen, Verbände und Vereine über anstößige Internetinhalte informieren.“

Das Bundeskriminalamt rät

Im Internet sind Bedrohungen und Nötigungen, aber auch Verunglimpfungen und Volksverhetzungen bis hin zu Aufrufen zu Straftaten weit verbreitet. Maßgeblich ist der § 130 des Strafgesetzbuches und der Tatbestand Volksverhetzung.

Solche Hasskriminalität im Netz vergiftet das gesellschaftliche Klima und kann zur Radikalisierung von Einzelnen oder auch Gruppen führen. Hetzparolen im Internet missbrauchen und untergraben das Verständnis von Meinungsfreiheit. Denn Meinungsfreiheit endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Straftaten in der realen Welt oder im Internet begangen werden.

Wer Hasspostings im Internet veröffentlicht, kann empfindlich bestraft werden. Beispielsweise kann Volksverhetzung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen mit einer Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Weitere Informationen:

Bundeskriminalamt: Aktionstag gegen Hasspostings 20.7.2017

m/s