Dienstag, 19. März 2024
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Zoll kontrollierte GESOBAU-Baustellen

Zoll kontrollierte Baustelle Pestalozzistr. 44

Der für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständige Zoll kontrolliert verstärkt Baustellen. Im Zuge seiner Kontrollen wurden auch Sanierungs-Baustellen der GESOBAU AG kontrolliert. Am Dienstag, dem 28.Oktober wurde vormittags die Baustelle in der Pestalozzistraße 4 in Pankow kontrolliert.

Bereits am vergangenen Donnerstag fand eine Kontrolle in der Waldstraße 22 in Niederschönhausen statt.

Hier wurden mehrere vermutlich illegal beschäftigte Arbeiter zur Feststellung der Personalien abgeführt.

Der „Pankower Mieterprotest“ hatte sich in einer Pressemitteilung an die Redaktion gewendet, und beklagt sich über „schlampige Arbeit am Bau“ und Bauverzögerungen, die auch den von der GESOBAU AG beauftragten Firmen anzulasten seien.

Auf Rückfrage bei der Unternehmenskommunikation der GESOBAU AG teilte Frau Huthmann gestern fernmündlich mit, dass sie über die Kontrollen des Zolls informiert ist, und die beauftragten Firmen im Fall von Beanstandungen um Stellungnahme gebeten hat.

Eine Nachfrage bei der Pressestelle des ZOLL in Berlin blieb bislang erfolglos, weil alle Mitarbeiter „im Außeneinsatz“ sind.

Derzeit führt der Zoll bundesweit Schwerpunktkontrollen durch. Die Anfrage wurde weitergeleitet und wird noch beantwortet.

Update 29.10.2014 – 17:20 Uhr

Die Unternehmenskommunikation der GESOBAU AG hat inzwischen Hinweise der beteiligten Planer erhalten, und teilte soeben mit, dass auf der Baustelle Waldstraße 2 Bauarbeiter mitgenommen wurden, deren Papiere nicht stimmig waren.

Frau Huthmann betonte dazu „dass alle für die GESOBAU tätigen Planer und ausführenden Firmen mittels Integritätsverträgen auf unsere Werte, zum Beispiel hinsichtlich Arbeitsschutznormen und Mindestlohn, verpflichtet werden. Es ist auch in unserem Interesse, wenn der Zoll die Einhaltung von Arbeitsrechtsnormen regelmäßig überprüft. In diesem Fall wurde ohne unser Wissen ein weiteres Subunternehmen beauftragt, das diese Arbeiter beschäftigte. Wir nehmen den Vorfall selbstverständlich sehr ernst und werden die notwendigen Konsequenzen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Firma ziehen.“

Grundsatzproblem: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf dem Bau

Ein Zollfahnder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit berichtet einem Fachbuch aus seinem großen Erfahrungsschatz von illegalen und vermeintlich legalen Beschäftigungsformen beim Einsatz von Stamm- und Fremdpersonal im eigenen Unternehmen.

Das Problem: „Im Anschluss an Zollkontrollen können urplötzlich Schwachpunkte beim Personaleinsatz auftreten, die seitens der Geschäftsführung bisher nicht erkannt wurden. Die vom Zoll im Zusammenhang mit seinen Prüfungen eingeleiteten Ermittlungsverfahren stehen zunehmend in Verbindung mit Arbeitnehmerüberlassung und (Schein-)Werkverträgen. Aber auch die illegale Beschäftigung in Form der klassischen Schwarzlohnzahlung, der Missachtung gesetzlicher Mindestlöhne und anderer Mindestarbeitsbedingungen, des Missbrauchs von Minijobs, der Scheinselbständigkeit usw. .“

Der Autor, Diplom-Finanzwirt Leo Mahr weist auf die Gefahren hin:

„Die Ermittlungsverfahren des Zolls offenbaren, dass sich viele Unternehmen dem eigentlichen Problem und den umfangreichen Konsequenzen nicht bewusst sind. Eingeholter Rechtsrat von Steuerberatern und Rechtsanwälten thematisiert leider zu häufig nur die Papierform (Werkvertrag, Leistungsverzeichnis und Rechnungsstellung). Die entscheidende Verknüpfung von Papierform und praktischer Umsetzung, an der auch viele gut gemeinten Werkverträge scheitern, erfolgt in der Praxis leider nur sehr selten.“

Weitere Informationen:

www.schwarzarbeit-und-illegale-beschaeftigung.de

m/s