Freitag, 19. April 2024
Home > Themen > Nationaler Normenkontrollrat veröffentlicht E-Government-Gutachten

Nationaler Normenkontrollrat veröffentlicht E-Government-Gutachten

Normenkontrollrat - Sitzung im Mai 2012

Ein gewaltiges Stück Arbeit wurde auf den Weg gebracht, um Bürokratie abzubauen und Komplexität in Deutschland in den Griff zu kriegen. Der Nationale Normenkontrollrat hat heute das Gutachten veröffentlicht: „E-Government in Deutschland: Wie der Aufstieg gelingen kann.“ Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates Dr. Johannes Ludewig (CDU) erklärte dazu: “E-Government in Deutschland kommt trotz mancher Einzelerfolge insgesamt viel zu langsam voran. In den einschlägigen E-Government-Rankings ist Deutschland zuletzt weiter abgerutscht oder verharrt im hinteren Mittelfeld.“

Normenkontrollrat - Sitzung im Mai 2012
Normenkontrollrat – Sitzung im Mai 2012 – Foto: Screenshot

Ludewig: Experte für Aufbau-Ost und E-Government

Dr. Ludewig, ehemaliger deutscher Staatssekretär und Manager ist seit 2006 Vorsitzender des Normenkontrollrates, und hat seit 1975 Politik maßgeblich mitbestimmt und mitgestaltet. Von 1975-1983 waer er zuerst im Bundeswirtschaftsministerium, später im Bundeskanzleramt tätig. Hier hat er ab 1991 als Leiter der Abteilung Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie für die Koordination der neuen Bundesländer des Aufbau-Ost maßgeblich mit bestimmt. Vom 1. Januar 1995 bis 1997 war Ludewig Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium sowie Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Ludewig vertrat auch bis 1997 im Verwaltungsrat der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben das Bundeswirtschaftsministerium. 1997 bis 1999 war Ludewig Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG. Im Frühjahr 2000 war er beratend für die IVG tätig und an den Verhandlungen um den Flughafen Berlin Brandenburg International. Danach vertrat er von 2002 bis 2011 als Exekutivdirektor der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen und Infrastrukturgesellschaften (CER) in Brüssel die Interessen der europäischen Bahnbetreiber. Dr. Ludewig sitzt dem Normenkontrollrat seit dessen Gründung im Jahr 2006 vor, und kennt sich mit Anglizisnmen und englischer Managementsprache bestens aus. Die Auszeichnung als „Sprachpanscher des Jahres 1999“ für das Denglisch bei der Deutschen Bahn mit Begriffen wie „Service Point“, „Counter“ und DB Lounge hat heute humoristischen Wert. Sein Sohn ist übrigens der ehemalige Vorsitzende des Rings Christlich-Demokratischer Studenten, Gottfried Ludewig (MdA), heute Wahlkreisabgeordneter der CDU-Pankow.

Dr. Johannes Ludewig (CDU)
Dr. Johannes Ludewig (CDU) – Vositzender des Normenkontrollrates

Zum Nationalen Normenkontrollrat:

Die Gründung des Nationalen Normenkontrollrats wurde von der Großen Koalition zwischen CDU, CSU und SPD im Jahr 2005 und mit Verabschiedung des Gesetzes zur Einrichtung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) am 1.6. 2006 umgesetzt, das am 18.8.2006 in Kraft trat. Es nahm das niederländische Vorbild des „Adviescollege toetsing administrative Lasten (Actal)“, deutsch „Rat zur Vermeidung administrativer Lasten“ zur Grundlage und wurde von der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) in Bielefeld (u. a. Hans-Georg Kluge) und von der Bertelsmann-Stiftung entwickelt. Nordrhein-westfälische CDU-Abgeordneten brachten es in den Bundestag ein.
Der Nationale Normenkontrollrat ist ein beim Bundeskanzleramt eingerichtetes unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung. Es sorgt u.a. dafür, bei gesetzlichen Regelungen die Folgekosten für Bürger, Unternehmen und Verwaltung deutlich und nachvollziehbar auszuweisen. Diese Transparenz soll Entscheidungsträgern in Regierung und Parlament helfen, sich
die Konsequenzen bewusst zu machen, bevor sie entscheiden. Auf nationaler Ebene behält der Nationale Normenkontrollrat dabei auch den Vollzug von Gesetzen bei Ländern und Kommunen im Blick. International setzt er sich gleichermaßen für Transparenz über die Folgekosten der EU-Gesetzgebung ein. Ziel ist es, dass unnötige Bürokratie und gesetzliche Folgekosten begrenzt und abgebaut werden.

Flüchtlingskrise hat Handlungsnotwendigkeiten unmittelbar aufgezeigt

Bei der Vorstellung des Gutachtens sagte Dr. Ludewig weiter: „Die Flüchtlingskrise hat gezeigt, wie nötig eine bessere Verzahnung und Digitalisierung der Verwaltungsverfahren ist, um als Staat effizient und effektiv handeln zu können. Den digitalen Aufstieg schaffen wir aber nur, wenn wir zu einer neuen Qualität der Zusammenarbeit kommen. Dafür brauchen wir eine Vereinbarung auf höchster politischer Ebene zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – einen E-Government-Pakt Deutschland.“

E-Government in Deutschland
E-Government in Deutschland: eine neue Qualität der förderalen Zusammenarbeit wird auf vier Ebenen angestrebt – Grafik NKR-Gutachten

Vorschläge für koordiniertes Handeln und gemeinsames Digitalisierungsbudget

Das Gutachten zeigt auf, wie ein solcher E-Government-Pakt ausgestaltet werden kann. Empfohlen wird ein neu gefasster IT-Staatsvertrag, der einen verbindlichendigitalen Servicestandard für Deutschland festlegt. Das bedeutet, dass alle EGovernment-Aktivitäten bei Bund, Ländern und Kommunen auf diesen digitalen Servicestandard ausgerichtet sein müssen. Diese müssen konsequent nutzerfreundlich sein und standardisierte Schnittstellen und Komponenten wiederverwenden, damit die Kommunikation auch über die föderalen Ebenen hinweg reibungslos funktioniert. Diese föderale IT-Infrastruktur soll künftig durch ein gemeinsames Digitalisierungsbudget von Bund und Ländern getragen werden, wobei der Bund einen erhöhten Anteil tragen könnte, um den Einstieg in eine gemeinsame Finanzierung zu erleichtern. Das gemeinsame Digitalisierungsbudget soll künftig dafür sorgen, dass alle wesentlichen Verwaltungsangebote für Bürger und Unternehmen vollständig digitalisiert werden.

Die Zeit drängt: Handlungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit müssen gesichert werden

Aufbauend auf bereits bestehenden Lösungsbeispielen und E-Government-Initiativen der Verwaltungen in Deutschland sollen künftig kostengünstige flächendeckenden Angeboten entwickelt werden.

„Eine konsequente Digitalisierung ist Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Staates und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Mit dem nun vorliegenden Gutachten geben wir Ideen und Empfehlungen ab, wie der digitale Aufstieg gelingen und das bestehende strukturelle Defizit in der föderalen IT-Zusammenarbeit überwunden werden kann. Den Willen für mutige Entscheidungen und eine entschlossene Umsetzung muss jedoch die Politik aufbringen und zwar jetzt! Es ist 5 vor 12!“, so Dr. Ludewig.

E-Government in Deutschland
E-Government in Deutschland: Endlich klare sich auf die Struktur einer komplexen Aufgabe – Grafik: Handlungsfelder, Lösungsbausteine und Umsetzungsmaßnahmen NKR-Gutachten, Seite 9

Das Gutachten wurde im Auftrag des Normenkontrollrates von der CSC Deutschland GmbH erstellt. Es schließt an das Gutachten aus dem November 2015 „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg“ an, das im Auftrag des Normenkontrollrates vom Kompetenzzentrum öffentliche IT (Fraunhofer FOKUS) erarbeitet wurde. Dieses war zu dem Schluss gekommen, dass es wirksames E-Government in Deutschland nicht gibt. So weist das Gutachten nach, dass von den untersuchten Kommunen die Hälfte nicht mehr als zwei Online-Dienste zur Verfügung stellt. Bund, Länder und Kommunen entwickeln und betreiben eigenständige IT-Lösungen anstatt gemeinsame Komponenten zu verwenden.

Die Kosten dafür belaufen sich jährlich auf 13 Milliarden Euro. Durch die konsequente Digitalisierung der wichtigsten Verwaltungsleistungen könnten jährlich Milliarden eingespart werden. Im Jahr 2006 ging man noch von jährlich 20 Milliarden Euro Einsparvolumen bei Bürokratiekosten aus, heute dürfte das Potential höher liegen.

Das Gutachten des Normenkontrollrates bringt nun endlich eine klare Struktur in das Thema E-Government. Wer die Frage stellt, en, warum ein solches Gutachten erst nach 10 Jahren Arbeit vorliegt, müssen bedenken, dass der Normenkontrollrat bereits viele wichtige Strukturentscheidungen mit beeinflusst hat. Bund und Länder haben bereits modernisierte IT-Strukturen. Doch heute sind auch mehrere technologische Sprünge bewältigt, und es gibt viel die bessere Voraussetzungen für effektive Lösungen.

Was bei der Gründung des Normenkontrollrates noch als „Einsparziel bei Bürokratiekosten“ angesehen wurde, muss heute auch in eiem viel innovativeren Blick betrachtet werden: E-Government kann nicht nur Bürokratiekosten sparen – sondern auch eine digitale Dividende erzeugen.

Eine große digitale Dividende winkt, wenn Chancen, Fördermittel und Marktchancen mit adminstrativer, betrieblicher und volkswirtschaftlicher Perspektive besser wahrgenommen werden können – und letztlich Wohlstand schaffen.

Weitere Informationen:

www.normenkontrollrat.bund.de

NKR-Gutachten 2016 „E-Government in Deutschland: Wie der Aufstieg gelingen kann.“ Internet-Link

NKR-Gutachten 2015 „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg.“ Internet-Link