Freitag, 29. März 2024
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Ausstellung: Städtebauliches Entwicklungskonzept Elisabeth-Aue

Hauptstadtblick vom Arkenberge

Seit Oktober 2015 lässt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Elisabeth-Aue und ihre Umgebung ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeiten. Bevor erste konkrete Planungen für das neue Quartier auf den Feldern der Elisabeth-Aue beginnen, werden im Rahmen des „ISEK“ die Rahmenbedingungen untersucht. Neben dem Planungsgebiet werden vor allem die Umgebung sowie der dort vorhandene Bedarf und die notwendigen Maßnahmen betrachtet.

Hauptstadtblick vom Arkenberge
Hauptstadtblick vom Arkenberge: Felder am Koppelgraben – dahinter Elisabeth-Aue (Bildmitte)

Die beauftragte Planergemeinschaft Kohlbrenner informiert in einer Pressemitteilung über die Ausstellung der Zwischenergebnisse.

Ausstellung zeigt Zwischenergebnisse des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Elisabeth-Aue

„Ab Mitte Juni 2016 wird an vier Orten im Untersuchungsgebiet eine Ausstellung mit den Zwischenergebnissen des ISEK gezeigt, die über den Anlass und die Inhalte der Untersuchungen informiert. Dabei werden Analyseergebnisse zum Verkehr, zum Landschafts- und Naturraum sowie zur sozialen Infrastruktur vorgestellt und die Herausforderungen an das Untersuchungsgebiet verdeutlicht. Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger aus der Beteiligungswerkstatt im März 2016, ein Entwurf für ein Leitbild und die Entwicklungsziele werden ebenfalls präsentiert.

Ausstellungsorte:
Amtshaus Buchholz im Lesecafé | Berliner Straße 24 | 13127 Berlin
15. Juni bis 10. Juli 2016 | Geöffnet: Di 12:00 – 15:00 Uhr, Mi 13:00 – 16:00 Uhr, Do 13:00 – 18:00 Uhr

Stadtgut Blankenfelde | Hauptstraße 30 | 13159 Berlin
15. Juni bis 10 Juli 2016 | Sa – So 12.00 – 18.00 Uhr sowie Mo, Mi und Fr von 10:00 – 12:00 Uhr

Botanischer Volkspark im Mittelgewächshaus | Blankenfelder Chaussee 5 | 13159 Berlin
20. Juni bis 24. Juli 2016 | Di – Do 10:00 – 14:00 Uhr, Fr – So 10:00 -17:00 Uhr

Landhaus Rosenthal |Hauptstraße 94 | 13158 Berlin
15. Juni bis 10. Juli 2016 |Mo – Fr 14:00 – 21:00 Uhr | Sa 15:00 – 21:00 Uhr

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat die Planergemeinschaft Kohlbrenner eG in Kooperation mit der empirica AG mit der Erarbeitung des ISEK beauftragt. Das Ergebnis des ISEK liegt Ende 2016 vor und soll dann in die Aufnahme des Gebietes in das Städtebauförderprogramm Stadtumbau münden. Mit den Stadtumbaumitteln können anschließend konkrete Maßnahmen in den bestehenden Quartieren gefördert werden.

Im Rahmen des ISEK werden die Bürgerinnen und Bürger aktiv informiert und einbezogen. Am 12. März fand bereits die erste Beteiligungswerkstatt zum ISEK Elisabeth-Aue statt. Für Ende September 2016 ist eine weitere Beteiligungswerkstatt geplant. Die Ergebnisse des ISEK werden in einer weiteren Informationsveranstaltung und Ausstellung zum Jahreswechsel präsentiert.

Vor Ort können die Besucherinnen und Besucher Kommentare und Anmerkungen abgeben, oder per E-Mail an isek-elisabeth-aue@planergemeinschaft.de senden.“

Elisabeth-Aue: Vollendete Tatsachen
Elisabeth-Aue: Vollendete Tatsachen – Erdarbeiten für den Neubau von Container-Unterkünften an der Buswendeschleife Buchholzer Straße

Hinweise zum den Verfahren der städtebaulichen Planung zur Schaffung von Baurecht

Die Aufstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) ist eine vorbereitende städtebauliche Planung, die dazu dient, frühzeitig Konflikte, Interessen und Bedarfe im Plangebiet zu ermitteln, und dafür räumliche Lösungen zu finden. Das INSEK ist noch kein förmliches planrechliches Verfahren nach BauGB, das eine verbindliche Bürgerbeteiligung beinhaltet. Erst bei einer Flächennutzungsplanänderung (FNP-Berlin) und einer nachfolgenden Aufstellung örtlicher Bebauungsplänge folgt eine förmliche Bürgerbeteiligung, in der auch rechtliche Einwände und Widersprüche geltend gemacht werden können.

Heute ist das überwiegend landwirtschaftlich genutzte Gebiet der Elisabeth-Aue als Wohnbaufläche mit geringer Dichte (GZF bis 0,8) und landschaftlicher Prägung im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die Pläne für Bebauung sind von einer „Gartenstadt des 21. Jahrhunderts“ bis zu einer Großsiedlung mit 5.000 neuen Wohnungen und zum Teil Hochhäusern beschrieben worden. Sollte eine Großsiedlung geplant werden, ist in jedem Fall eine Flächennutzungsplan-Änderung erforderlich, die durch das neugewählte Abgeordnetenhaus von Berlin zu bestätigen ist.

Erst nach einer Flächennutzungspländerung erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Problematische Grundstücksgeschäfte mit landeseigenen Flächen

Der beabsichtigte Verkauf von rund der Hälfte der Flächen der Elisabeth-Aue an die GESOBAU AG und die HOWOGE ist ein Geschäft, das als unerlaubte Beihilfe nach EU-Recht zu betrachten ist. Bereits eine förmliche Beschwerde kann die entsprechenden EU-Behörden auf den Plan rufen. – Üblicherweiser muß die Privatisierung über ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren laufen.
Doch bei einer öffentlichen Ausschreibung könnten Projektentwickler wie die Groth-Gruppe zugreifen, und Marktpreise durchsetzen. Die Politik muss deshalb vernünftige Wege gehen, um die Flächen im Rahmen einer Parzellierung an breitere Kreise zu vergeben. Die Grundregel: großes Entwicklungskonzept mit kleinen Grundstücksparzellen sind uninteressant für große Bauträger.

Die Berliner Baupolitik muss deshalb schon im städtebaulichen Entwurf „mittelstands- und genossenschaftsfreundliche“ Parzellierungen schaffen. Man darf hoffen, der neue Senat von Berlin setzt sich im Herbst mit mehr Kompetenz als in der Vergangenheit zusammen.

Weitere Informationen:

www.berlin.de/elisabeth-aue

m/s