Donnerstag, 28. März 2024
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64 Jahre innerdeutsche Grenze – 55 Jahre Berliner Mauer

Foto: Regierung online/Wolf

Heute wird der 55. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer begangen. Doch der Blick sollte weiter zurück gerichtet werden, denn im Mai jährte sich auch die Sperrung der innerdeutschen „Demarkationslinie“. Schon ab dem 26. Mai 1952 wurde die Demarkationslinie zur Bundesrepublik Deutschland seitens der DDR aufgrund der „Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen“ verstärkt abgeriegelt.

„Aktion Ungeziefer“
Schon Juni 1952 begann die als „Aktion Ungeziefer“ (auch Aktion Grenze und Aktion G) bezeichnete erste Zwangsumsiedlungsaktion, die vom vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR vorbereit und von der der Volkspolizei durchgeführt wurde. Im Mai und Juni 1952 wurden von der Staatsführung als „politisch unzuverlässig“ eingeschätzte Bürger mit ihren Familien zwangsweise von der innerdeutschen Grenze in das Landesinnere umgesiedelt.
Grundlage und Auslöser dieser Aktion war die vom Ministerrat am 26. Mai 1952 beschlossene „Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ (Gesetzblatt [GBl.] der DDR Nr. 65 vom 27. Mai 1952 [Ausgabetag], S. 405).] Offiziell wurde die „Festigung“ der innerdeutschen Grenze als Ziel genannt. Federführend für die Aktion war der Staatssekretär beim Ministerpräsident und vormalige Thüringer Ministerpräsident Werner Eggerath.

Die Zwangsumsiedlungen fanden ohne gesetzliche Grundlage statt. An den neuen Wohnorten wurde den Nachbarn erzählt, es handele sich um Kriminelle. Dies hatte zur Folge, dass ihnen dort zunächst kein normales soziales Leben möglich war. Ziel dieser Lüge war es, die Ungesetzlichkeit der Umsiedelungsaktion zu vertuschen.
Bei den Aktionen „Ungeziefer“ (1952) und „Festigung“ (1961) wurden insgesamt zwischen 11.000 und 12.000 Menschen zwangsumgesiedelt. Etwa 3.000 Menschen haben sich dieser Maßnahme durch Republikflucht entzogen.

Einschränkung des Eisenbahnverkehrs

Der Privilegierte Eisenbahn-Durchgangsverkehr auf den Eisenbahnstrecken, die ein kurzes Stück durch den jeweils anderen Teil Deutschlands verkehrten, wurde bis auf wenige Ausnahmen eingestellt. Die verstärkte Abriegelung wurde am 18. Juni 1954 mit der Anordnung über die Neuregelung der Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und Westdeutschland formell geregelt. Diese Regelung wurde am 3. Mai 1956 von der „Verordnung zur Erleichterung und Regelung der Maßnahmen an der Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Deutschen Bundesrepublik“ abgelöst.

Ab 1952 wurden infolge der verschärften Grenzüberwachung nur noch folgende Übergänge und Strecken im Eisenbahnverkehr genutzt:

– Herrnburg – Lübeck, Personen- und Güterverkehr, 1952 geschlossen, 1960 wieder eröffnet
– Schwanheide – Büchen, Personen- und Güterverkehr, auch für Transit nach West-Berlin
– Oebisfelde – Wolfsburg, Güterverkehr, Personenverkehr erst ab 1954, Güter-Leerzüge von West-Berlin
– Marienborn – Helmstedt (Niedersachsen), Personen- und Güterverkehr, Transit nach West-Berlin
– Ellrich – Walkenried, nur Güterverkehr
– Wartha – Bebra, ab 28.9.1963 Gerstungen – Bebra, Personen-, Güter- und Transitverkehr West-Berlin
– Dankmarshausen – Heringen (Werra), Personenverkehr: Berufsverkehr der Kaligruben im Werratal, ab 1954 nur für Kalizüge der Bundesbahn im Transit, zwischen 1967 und 1969 geschlossen.
– Frankenwaldbahn: Probstzella – Ludwigsstadt, Personen-, Güterverkehr und Transitverkehr West-Berlin
– Bahnstrecke Leipzig–Hof: Gutenfürst – Hof, Personen-, Güterverkehr und Transitverkehr West-Berlin. Personenverkehr erst ab 1954

Die Bundesbahn bezeichnete diese Übergänge explizit nicht als Grenzübergänge, während die Reichsbahn immer von Grenzübergangsstellen (GÜSt) sprach.

Grenzstreifen seit 1954 Sperrgebiet

Die DDR erklärte seit der Anordnung von 1954 den Grenzstreifen auf dem Gebiet der DDR offiziell als Sperrgebiet. Dieses setzte sich aus einer vorgelagerten 5-km-Sperrzone, gefolgt vom 500 Meter breiten Schutzstreifen und dem 10-m-Kontrollstreifen unmittelbar vor dem Grenzzaun zusammen. Der zehn Meter breite (gepflügte) Kontrollstreifen wurde auch „Todesstreifen“ genannt.

Dieser Bereich war zeitweise mit Antipersonenminen oder Selbstschussanlagen ausgerüstet. Der mit Stacheldraht gesicherte Schutzstreifen wurde systematisch von allen möglichen Sichthindernissen geräumt, hierzu wurden Planierungen vorgenommen. Flusspassagen und -übergänge wurden durch tiefreichende Sperrgitter gesichert. Dahinter folgte bis zur eigentlichen Grenzlinie ein von der jeweiligen Geländetopographie abhängiges Areal (Niemandsland), das von „Republikflüchtigen“ oft als westdeutsches Gebiet fehlgedeutet wurde. Die Länge der innerdeutschen Grenze erstreckte sich auf ingesamt 1378,1 km.

– Metallgitterzaun (MGZ) 1265,0 km
– Grenzsperr- und Signalzaun (GSSZ) 1185,7 km
– Hundelaufanlagen 71,5 km
– Betonsperrmauern 29,1 km
– Kfz-Sperrgräben 829,2 km
– Kolonnenweg 1339,1 km
– Lichtsperren (Bogenlampen) 232,4 km
– Erdbunker/Unterstände am MGZ 425
– Erdbunker/Unterstände am GSSZ 48
– Beobachtungstürme am MGZ aus Beton 425
– Beobachtungstürme am GSSZ 49
– Beobachtungstürme aus Holz oder Stahl 155
– außerdem bis November 1984: Selbstschussanlagen: Anzahl ca. 60.000 Stück 339,1 km
– Minenfelder (Stand Ende 1979; bis 1985 abgebaut) 292,5 km
Daten: Stand: 30.06.89; Quelle: Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland

Berliner Mauer 1973
Berliner Mauer 1973: Bernauer Strasse, Blick auf Eberswalder Strasse, Grenzanlage Wedding/Prenzlauer Berg – Foto: Karl-Ludwig Lange – 1.1.1973 – CC BY-SA 3.0

Innerdeutsche Grenze und Berliner Mauerbau

Die ab dem 13. August 1961 errichtete Berliner Mauer war die letzte Aktion der Teilung der durch die Nachkriegsordnung der Alliierten entstandenen Viersektorenstadt Berlin. Sie entwickelte sich zum Symbol des Konflikts im Kalten Krieg zwischen den von den Vereinigten Staaten dominierten Westmächten und dem sogenannten Ostblock unter Führung der Sowjetunion. Durch einen Beschluss der politischen Führung der Sowjetunion Anfang August 1961 und mit einer wenige Tage später ergehenden Weisung der DDR-Regierung errichtet, ergänzte die Berliner Mauer die 1378 Kilometer lange innerdeutsche Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland, die bereits mehr als neun Jahre vorher „befestigt“ worden war, um den Flüchtlingsstrom zu stoppen.

Die Grenze zwischen Berlin(West) und Berlin(Ost) sowie dem Berliner Umland hatte eine Länge von 155 km. Davon 43,1 km zwischen Berlin(West) und Berlin(Ost) und 111,9 km Grenze zwischen Berlin(West) und dem Umland.

– Betonplattenwand mit Rohrauflage (Mauer) 106 km
– Metallgitterzaun 66,5 km
– Grundstücksmauern 0,5 km
– Beobachtungstürme 302
– Bunker 20
– Hundelaufanlagen 259
– Kfz-Sperrgräben 105,5 km
– Kontakt- bzw. Signalzaun -127,5 km
– Kolonnenweg 124,3 km
Daten: Stand: 31.07.89; Quelle: Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland

Ein Film vom Hubschrauberflug entlang der Mauer, kurz nach Maueröffnung – von Schloss Cecilienhof bis zur Bösebrücke zeigt noch einmal eindrucksvolle Bilder.

Weitere Informationen:

www.chronik-der-mauer.de

Zeitklicks durch die deutsche Geschichte für Schüler: www.zeitklicks.de

Haus der Geschichte – Lebendiges Museum Online: www.hdg.de

a/m