Dienstag, 19. März 2024
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Amnestie für Waffenabgabe bis zum 1.7.2018

Schusswaffe Beretta Halbautomatik

Das Waffengesetz wurde zum 6. Juli 2017 geändert. Wie schon im Jahr 2009, wurde eine erneut befristete Strafverzichtsregelung („Amnestie“) aufgenommen. Die Polizei Berlin ermöglicht damit für ein Jahr, „unerlaubt besessene Waffen und/oder Munition bei der Polizei abzugeben, ohne strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.“

Unter diese Regelung fallen alle genehmigungspflichtigen und alle verbotenen Waffen. Dazu zählt z.B. scharfe Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz sonst nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig ist.

Straffrei abgegeben werden können auch verbotene Gegenstände, wie z. B. Butterflymesser, Totschläger und Schlagringe.

Auch Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 Jahren gestattet ist, wie zum Beispiel Schlagstöcke, Dolche, Gas- und Schreckschusswaffen können freiwillig abgegeben werden.

Amnestie-Regelung gilt für ein Jahr

„Wer solche Gegenstände besitzt und von sich aus freiwillig bis zum 1. Juli 2018 bei einem Polizeiabschnitt oder der Waffenbehörde Berlin abgibt, wird nicht bestraft. Dies gilt auch für den Transport auf dem direkten Weg von dem Ort, an dem die Waffen oder Munition aufbewahrt sind, zu dem Ort der Übergabe an die Polizei oder die Waffenbehörde.“

Die Waffenbehörde ist zu den Publikumszeiten

mittwochs von 13 bis 17 Uhr und
donnerstags von 9 bis 14 Uhr

geöffnet.

Aktuell ist die Waffenbehörde jedoch durch krankheitsbedingte Personalausfälle für Publikumsbesuche zeitweiste überlastet.

Weitere Informationen:

Link zur Waffenbehörde

m/s