Donnerstag, 28. März 2024
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Aufhebung des Geflügelpest-Sperrbezirkes

Stockenten (Anas platyrhynchos)

Aufhebung des Geflügelpest-Sperrbezirkes
Änderung des Beobachtungsgebietes in Pankow

Unter Bezugnahme auf die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen des Bezirksamtes Pankow von Berlin zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 16.02.2017 und 28.02.2017 wird mitgeteilt, dass mit Wirkung vom 21.03.2017 der Sperrbezirk zum Schutz gegen die Geflügelpest im Bezirk Pankow von Berlin aufgehoben wird. Die gesamte Bezirksfläche wird Beobachtungsgebiet.

Zum Schutz des Tierbestands muss jedoch weiterhin jegliches in Berlin gehaltenes Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Die Durchführung von Geflügelausstellungen und –märkten bleibt untersagt.

Es wird weiterhin darum gebeten, alle tot aufgefundenen Vögel, sofern es sich dabei um mehr als Einzeltiere handelt, unverzüglich dem für den Fundort zuständigen Bezirksamt zu melden.

Die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen des Bezirksamtes Pankow von Berlin vom 16.02.2017 und 28.02.2017 können auf der Internetseite des Ordnungsamtes Pankow eingesehen werden.

Pressemitteilung Bezirksamt Pankow | 21.3.2017

m/s