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Berliner Wahlen – einfach erklärt

Wahlen in Berlin 2016

Die Landeswahlleiterin von Berlin informiert auf ihrer Internetseite über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 18. September 2016.

Unter dem Leitspruch »Berlin wählt – ich auch« – werden Informationen in leicht verständlicher Sprache als PDF-Datei bereit gehalten.

Wahlverfahren:

Für jeden Wahlberechtigten gibt es 3 Stimm-Zettel:

Weißer Stimm-Zettel:Ihre Erst-Stimme für das Abgeordneten-Haus
Sie haben 1 Stimme für eine Kandidatin oder für einen Kandidaten. Das heißt: Mit dieser Stimme wählen Sie eine Person. Diese Person tritt für Ihren Wahl-Kreis an. Wenn diese Person genügend Stimmen bekommt, ist sie nach der Wahl Mitglied im Abgeordneten-Haus von Berlin.

Blauer Stimm-Zettel:Ihre Zweit-Stimme für das Abgeordneten-Haus
Sie haben 1 Stimme. Mit dieser Stimme wählen Sie eine Partei. Für diese Partei stehen Personen auf einer Liste.
Wenn eine Partei genügend Stimmen bekommt, kommen Personen dieser Partei ins Abgeordneten-Haus von Berlin.

Oranger Stimm-Zettel:Ihre Stimme für die B V V
Sie haben 1 Stimme Sie wählen die Liste von einer Partei oder von einer Wähler-Gemeinschaft. Auf der Liste stehen Personen.
Wenn eine Partei oder Wähler-Gemeinschaft genügend Stimmen bekommt, kommen ihre Personen in die Bezirks-Verordneten-Versammlung.

Ganz wichtig:
Sie können auf jedem Stimm-Zettel 1 Kreuz machen. Sonst sind Ihre Stimm-Zettel ungültig. Sie sollten einen Kugel-Schreiber benutzen. Sie müssen jedes Kreuz deutlich lesbar in den dafür vorgesehenen Kreis setzen.
Niemand darf Ihnen zuschauen, wenn Sie das Kreuz setzen. Niemand darf sehen, wo Sie das Kreuz setzen. Niemand darf Ihnen sagen, wo Sie das Kreuz setzen sollen. Sie entscheiden selbst! Sie dürfen sich aber helfen lassen.

Weitere Informationen:

www.wahlen-berlin.de

»Berlin wählt – ich auch« – Informationen zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 18. September 2016 in leicht verständlicher Sprache

m/s