Dienstag, 16. April 2024
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Berliner Wirtschaft gegen Pläne zur Verschärfung des Urhebervertragsrechts

Ludwig Erhard Haus - Atrium

Die geplante Novelle des Urhebervertragsrechts sorgt für heftige Reaktionen von Branchenverbänden. Der vom Bundesjustizminister Heiko Maaß (SPD) vorgelegte Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht wird scharf kritisiert. Heute wird in der bereits Ende des letzten Jahres angelaufenen Debatte nachgelegt. Die IHK Berlin und mehrere Interessenverbände der Kreativwirtschaft haben sich in einer gemeinsamen Erklärung an das Bundesjustizministerium gewandt.

Ludwig Erhard Haus - Atrium
IHK Berlin – Ludwig Erhard Haus – Otis-Fahrstuehle am kleinen Atrium – Foto: © IHK Berlin

Tenor der Stellungnahme: der Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht könnte die für den Wirtschaftsstandort Berlin wichtige Kreativwirtschaft nachhaltig schädigen.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Urheberrechtsgesetzes möchte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Rechte von Künstlern und anderen Urhebern stärken und ihnen insbesondere eine bessere Beteiligung an den Erlösen aus der Verwertung ihrer Werke garantieren. Verbände und IHK betonen hingegen, dass die Kreativunternehmen sehr wohl um das symbiotische Verhältnis zu ihren kreativen Auftragnehmern und Mitarbeitern wissen und dass sie kreative Leistungen deshalb auch fair vergüten.

Jan Eder -  Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin
Jan Eder – Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin

Stellungnahme des Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin

„Mit dem Gesetzentwurf versucht die Politik eine Krankheit zu heilen, die es gar nicht gibt. Die neue Regelung würde ohne Not etablierte und im gemeinsamen Interesse von Urhebern und Verwertern liegende Vergütungs- und Vertragsmodelle gefährden“, kritisiert Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin, den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums.

„Wenn Urheber zum Beispiel nach fünf Jahren die Nutzungsrechte an einem erfolgreichen Werk einfach auf die Konkurrenz übertragen könnten, würden Verwerter nur noch in Werke investieren, die schnell erfolgreich werden können. Darunter würden letztlich insbesondere junge Künstler leiden“, so Eder weiter.

Fehlende Tauglichkeit des Referentenentwurfs

Die Wirtschaft bemängelt außerdem, dass die Politik die wirtschaftlichen Zusammenhänge verkennt. Der Entwurf geht von der klassischen Verwertung eines einzelnen Werkes eines einzelnen Urhebers aus. Tatsächlich sind in vielen Branchen längst Kreationsprozesse mit einer Vielzahl von Urhebern und komplexe Verwertungsmodelle üblich, was insbesondere den vom Justizminister vorgeschlagenen Auskunftsanspruch zu einem immensen Problem für die Praxis macht. „Hierfür bietet der Entwurf keine brauchbaren Lösungen und lässt viele Fragen bei Künstlern und Verwertern offen“, so Eder weiter.

Branchenübergreifende Kritik am Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht

In einer „Berliner Erklärung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ unterschreiben mehrere namhafte Branchenverbände die Kritik. Die Berliner Erklärung wird von folgenden Institutionen und Verbänden getragen:

INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU BERLIN | VERBAND PRIVATER RUNDFUNK UND TELEMEDIEN E.V.

Deutscher Musikverleger Verband e.V. | GAME Bundesverband der deutschen Games-Branche e.V.

media.net berlinbrandenburg e.V. | Internationales Design Zentrum Berlin e.V.

MEDIENBOARD BERLIN-BRANDENBURG GMBH | Verband der Zeitschriftenverleger Berlin-Brandenburg e.V.

Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.

Die vollständige „Berliner Erklärung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ ist auf der Internetseite der IHK Berlin nachlesbar.

Weitere Informationen:

www.ihk-berlin.de/urhebervertrag

Urheberrechts-Reform in der Kritik | 23.12.2015 | Michael Springer | Pankower Allgemeine Zeitung

m/s