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Bürgerbeteiligung zum Landesentwicklungsplan bis 15.12.1916

Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg

Seit 1996 betreiben die Länder Berlin und Brandenburg Raumordnungspolitik und Landesentwicklungsplanung gemeinsam in einer Landesplanungsbehörde. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) nimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Behörden beider Länder wahr. Sie ist zugleich Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin wie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. Oberstes Gremium für die Abstimmung und Zusammenarbeit bei der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen auf dem Gebiet der Raumordnung beider Länder ist die gemeinsame Landesplanungskonferenz (PLAKO).
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat Dienstsitze in Potsdam, in Frankfurt (Oder) sowie in Cottbus.

Ziele der Raumordnung und Landesplanung

Die Ziele der gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg sind in der Präambel zum Landesplanungsvertrag festgehalten:

– Schaffung von Voraussetzungen für eine ausgewogene Verteilung der Entwicklungschancen und -potentiale im Gesamtraum
– Förderung einer gemeinsamen Landesentwicklung
– Schutz und Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen
– Stärkung des gemeinsamen Wirtschaftsraumes, um im Wettbewerb der europäischen Regionen erfolgreich zu bestehen
– Einfügen der angestrebten Struktur beider Länder in das zusammenwachsende Europa.

In Berlin und Brandenburg sind auf Grundlage des Landesplanungsvertrages die folgenden gemeinsamen Raumordnungspläne in Kraft:

– Landesentwicklungsprogramm 2007 LEPro 2007
– Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg LEP B-B
– Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung LEP FS

Daneben hat § 19 des Landesentwicklungsprogramms von 2003 Gültigkeit. In Brandenburg gelten außerdem die Braunkohlen- und die Sanierungspläne nach dem Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung.

Für die fünf Regionen Brandenburgs, die sich sektoral von Berlin bis an die äußere Landesgrenze Brandenburgs erstrecken, werden durch die Träger der [Regionalplanung] (Regionale Planungsgemeinschaften) Regionalpläne erarbeitet. Regionalpläne konkretisieren die Festlegungen der Landesplanung und enthalten differenziertere Regelungen für die räumliche Entwicklung der jeweiligen Region.

In Berlin enthält der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet auch regionalplanerisch bedeutsame Inhalte.

Diese Planungsdokumente bilden die Grundlage für die Beurteilung der raumordnerischen Verträglichkeit von Planungen und Maßnahmen von Kommunen und Vorhabenträgern im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg.

Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

Am 19.07.2016 haben das Brandenburger Kabinett und der Berliner Senat auf Empfehlung der Gemeinsamen Landesplanungskonferenz den Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) zur Kenntnis genommen und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragt. Die Beteiligung begann am 15. September 2016. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben Regionale Planungsgemeinschaften, Landkreise und Kommunen im Land Brandenburg, Berliner Bezirke, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des Planes bis zum 15. Dezember 2016. Der LEP HR soll nach dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens und der Beteiligung des jeweils zuständigen Parlamentsausschusses als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

Informationen zum Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gibt es auf der eigenes eingerichteten Beteiligungsplattform.

Der Redaktion liegen eine umfangreiche Kritik und Materialsammlung vor. In einem weiteren Beitrag wird am 14.12.2016 auf nähere Einzelheiten eingegangen.

Weitere Informmationen:

http://gl.berlin-brandenburg.de

Unterlagen zur Beteiligung LEP HR Entwurf mit Text, Festlegungskarte und Umweltbericht – Link

Beteiligungsplattform: https://online-beteiligung.org

https://online-beteiligung.org/lephr/index.php

Die Stellungnahmen sind bis zum 15. Dezember 2016 zu senden an:

Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg (GL)
Referat GL 6
Postfach 60 07 52
14411 Potsdam