Dienstag, 19. März 2024
Home > Aktuell > Bürgerbus für Blankenburg, Millieuschutz & Elektromobilität

Bürgerbus für Blankenburg, Millieuschutz & Elektromobilität

Rufbus im Landkreis Rottweil

Die 10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin am Mittwoch, dem 18. Oktober 2017 (Beginn:17:30 Uhr) hat wieder eine überaus lange Tagesordnung. Die Konsensliste wird noch wie üblich bis kurz vor Sitzungsbeginn abgestimmt. So darf noch gerätselt werden, welche Punkte auf mehrheitliche Zustimmung treffen.

Innovativ ist der Vorschlag der Pankower CDU, einen Bürgerbus für Blankenburg ( Drucksache – VIII-0306 ) einzurichten. Das Thema beruht auf Vorschlägen des Runden Tisches Blankenburg, und wurde auch schon hier angeregt. Schon im April wurde in dem Beitrag angeregt, das Thema auf Senatsebene zu heben, weil Mobilität vor allem durch „neue Mobilitätsangebote“ verbessert werden kann.

Die Idee eines ehrenamtlich betriebenen Bürgerbus wie in Brandenburg, könnte den unmittelbaren Alltagsbedarf lösen. Ein RENAULT Trafic Grand Combi mit 8 Sitzplätzen würde aktuell nur 19.798,- € Barpreis kosten, oder 189 € monatliche Leasingrate (bei 12.361 € Preisvorteil für Schnellentschlossene). Schon bei nur 70 Fahrgästen pro Monat wären die Fahrzeug-Leasingkosten gedeckt. Die Blankenburger Anlieger können sich morgen nach der BVV die Frage stellen, ob man schneller selbst einen Bürgerbus-Verein gründet, oder auf eine Beschleunigung der Kommunalpolitik setzt,

Der ebenfalls innovative Vorschlag der CDU-Pankow zur Förderung der Elektromobilität in Pankow (Drucksache VIII-0214 ) hat im Verkehrsausschuss eine Abfuhr erhalten. Auch hier stellt sich für Bürger die Frage, ob man nicht einfach selbst eine der noch immer verfügbaren geförderten Elektrolade-Säulen aus dem berlinweiten Förderprogramm bestellt, und sich für bis zu 12.000 € Prämien, Rabatt und Altfahrzeug-Inzahlungsnahme selbst zum „Modellprojekt“ macht.

Ausweisung weiterer vier „Millieuschutzgebiete“

Fünf neue Gebiete mit Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sollen mit großer politischer Mehrheit ausgewiesen werden:

– Gebiet „Bötzowstraße“ in Prenzlauer Berg
– Gebiet „Humannplatz“ in Prenzlauer Berg
– Gebiet „Komponistenviertel“ in Weißensee
– Gebiet „Langhansstraße“ in Weißensee
– Gebiet „Pankow-Süd“ im Ortsteil Pankow.

Wohnungspolitisches Neuland wollen Bündnis 90/Grüne betreten und künftig das Instrument Umstrukturierungssatzungen ins Spiel bringen. „Mieter*innen für die Zukunft schützen durch Umstrukturierungssatzungen“ (Drucksache VIII-0300) lautet der Titel. Bisher hat es erst eine Anwendung einer Umstrukturierungssatzung in der „Grünen Stadt“ gegeben, die aber nur erfolgreich war, weil sich ein großer Eigentümer sich in die Pflicht nehmen ließ, denn ein Sozialplan ist Pflicht.

Formelle Eingriffe mittels gebietsspezifischer Mietobergrenzen und Kündigungssperrfristen müssten mit einer Anpassung im § 172 BauGB erst durch den Bundesgesetzgeber ermöglicht werden, wie die z.B. der Berliner Mieterverein von der nächsten Bundesregierung fordert.

SPD fordert Reinigung statt Sauberkeit an Schulen

Die SPD macht sich Gedanken um die „Belastung und Schmutz an Schulen“. In einem Antrag „Bedarfsgerechte Reinigung der Schulen in Pankow“ (Drucksache VIII-0303) wird in guter alter sozialdemokratischer Sprachform ein drängendes Thema wachsender Schülerzahlen angegangen: „Dieses Missverhältnis zwischen Beanspruchung und Reinigung der Schulflächen führt zu dauerhaften Verschmutzungen an den Schulen in Pankow, bis hin zu Gefahrenlagen durch ungenügend bzw. zu selten gereinigte Treppenhäuser.“
Die Deregulierung des Arbeitsmarktes hat zu einer Vielzahl vom Mißständen im Reinigungsgewerbe geführt. Auch die Reinigung von Schulen ist davon btroffen. Der durch Vergabestellen erzeugte Kostendruck wird letztlicn an geringfügig Beschäftigte und gering bezahlte Frauen selbst hervorgerufen. Es muss also bei der Ausschreibung von Leistungen zur Gebäude- und Unterhaltsreinigung neu angesetzt werden.

Die Hans-Böckler-Stiftung hat erst jünst eine Studie „REINIGUNGSUNTERNEHMEN UND ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBER IN DER VERGABEPRAXIS“ veröffentlicht, in der die Mißstände angesprochen werden.

Vermutlich muss erst die „Denkweise“ verändert und Qualität zum Maßstab erhoben werden. In der sozialdemokratisch regierten „Musterstadt Hamburg“ setzt man auf externe Qualitätssicherung bei der Unterhaltsreinigung. Ein Münchner Unternehmen zeigt auch vorbildlich, dass Qualität in der Gebäudereinigung integraler Leistungsbestandteil ist.

Fazit: will man saubere Schulen, muss Sauberkeit auch ausgeschrieben werden – nicht nur „Reinigung“. Martin Schulz sollte das Thema unbedingt auf die Agenda setzen, wenn parteiintern über eine Neuaufstellung der Sozialemokratie nachgedacht wird, denn ohne sauberes Denken klappt es auch nicht mit der Politik!

Putzeimer
Das Putzfrauen-Schema in er Gebäudereinigung liefert weder gute Arbeit noch Lohn und Qualität! – Gebäudereinigung benötigt Qualitästmanagement – Foto: pixabay

Bündnis 90/Grüne fordert Vergabebeschränkungen

Die bündnisgrüne Fraktion fordert eine Veränderung in der öffentlichen Vergabe, die zugleich einen tiefen Einblick in lokale klandestine Kommunalpraxis eröffnet. In der Drucksache VIII-287 „Aufforderung bei beschränkter Ausschreibung“ wird eine spätsozialistische Diktion des Vergaberechts verabreicht:“

„Das Bezirksamt wird ersucht, in allen betroffenen Ämtern durchzusetzen, dass bei beschränkten Ausschreibungen in erster Linie Pankower Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, in zweiter Linie Berliner Unternehmen.

Begründung:

Zur Vergabe von Aufträgen, die unter die Kategorie „beschränkte Ausschreibung“ fallen, kann das Bezirksamt in eigener Entscheidung Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes auswählen. Zur Stärkung der regionalen Wirtschaft empfehlen wir dem Bezirksamt, hierbei ansässige Pankower Unternehmen vorrangig zu berücksichtigen.“

Die Pankower Bezirksverordneten sollten daran erinnert werden, dass in Pankow das „Vergaberecht des Landes Berlin“ gilt, und insbesondere das EU-Wettbewerbsrecht nach dem „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, das u.a. eine Nichtdiskriminierung vorsieht. Die bündnisgrüne Fraktion sollte auch noch einmal das von ihrer Partei mit durchgesetzte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durchlesen, und die Vorlage zurück ziehen, bevor irgendwelche Vergabe-Beschwerden und Wettbewerbsklagen aufgelegt werden. Vor allem sollten die öffentlichen Vergabeplattformen in Pankow stärker genutzt werden, vor allem in Bereichen, in denen seit mehr als 5 Jahren nur „beschränkte Bieterlisten“ zur Anwendung kommen (sog. Kirchturm-Vergabepolitik!) oder niemals ausgeschrieben und nur durchgewinkt wird (z.B. Tourismuswerbung).

Tagesordnung der BVV am 18.Oktober 2017

Konsensliste zur BVV am 18.10.2017


Mittwoch, dem 18. Oktober 2017 | Beginn:17:30
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin | Haus 7, BVV-Saal | Fröbelstraße 17 | 10405 Berlin

m/s