Dienstag, 19. März 2024
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Bundesagentur will Sozialdatenschutz an Supermarktkassen abgeben

Agentur für Arbeit

/// Kommentar // – Die Bundesagentur für Arbeit will Geld sparen, und die eigenen Kassenautomaten für Barauszahlungen in den Jobcentern abschaffen. Der Grund: jede Auszahlung kostet mit allen umgelegten Verwaltungskosten rund acht Euro.

Auf eine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag teilte die Bundesregierung mit, dass ab Mitte des Jahres testweise die Barauszahlung über Supermarktkassen getestet werden soll. Ein Test ist in Nürnberg vorgesehen. Bis zu zehn weitere Jobcenter sollen das Verfahren für drei Monate testen.

Bei erfolgreichen Test, soll das Verfahren in allen Filialen von Rewe, penny, dm und real möglich werden. Katja Kipping, Vorsitzende der Partei Die Linke, kritisierte das geplante Verfahren: „Skandalös, dass die Bundesagentur Betroffene unnötiger Stigmatisierung in aller Öffentlichkeit in Supermärkten aussetzt!“

Was die sparsame Bundesagentur bei ihren Planungen außer Acht gelassen hat: das Recht eines jeden auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt, weil das Geld nicht anonym abgehoben werden kann, und weil es sogar zum Gang zu bestimmten Supermärkten erzwingt. Auch der Grundschutz des SGB I § 35 zum Sozialgeheimnis wird in Frage gestellt, weil die handelnden Personen in Supermärkten an persönliche Daten herankommen.

Die geplante Auszahlung über Einreichung eines Barcodes, der an der Kasse eingescannt wird, ist voraussichtlich nicht rechtskonform und auch nicht datenschutzkonform.

Die einzige neutrale und anonyme Alternative wären übliche Geschenkgutscheine und Gutscheinkarten der großen Discounter, die dann aber vom Jobcenter vorab bezahlt und an Betroffene ausgehändigt werden müssen. Wie hoch die Kosten für eine solche Lösung ausfallen, muss wahrscheinlich erst noch ermittelt werden.

m/s