Freitag, 19. April 2024
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Christmann klagt gegen Baustopp – Räumung angedroht

Fall "Christmann": Kopenhagener Str. 46

In der Kopenhagener Straße 46 verlebten die letzten verbleibenden Mieter Sven Fischer, seine Lebensgefährtin und die beiden Töchter im Teenager-Alter heute wieder eine unruhige Nacht. Der Investor Christmann hatv gegen den vom Baustadtrat verhängten Baustopp Klage eingereicht und versucht nun, die Auflagen der Bauaufsicht Pankow juristisch außer Kraft zu setzen. Der Mieter hat heute abend noch einmal schriftlich den Baustadtrat über die aktuelle Lage informiert.

Fall "Christmann": Kopenhagener Str. 46
Fall „Christmann“: Kopenhagener Str. 46: Kriminalpolizei ermittelt

Die bereits anhängigen mehrfachen Strafanzeigen gegen die Christmann-Gruppe haben auch die Kriminalpolizei auf den Plan gerufen. Aus der „energetischen Sanierung“ ist nun auch ein „Fall Kopenhagener Straße 46“ geworden, für den extra ein ermittelnder Kommissar abgestellt wurden ist, der in einem engen Kontakt mit den Mietern steht, und die Aktivitäten des Investors dokumentiert.

Ein wenig Hoffnung kam gestern früh auf, als eine Mail der Senatskanzlei die Mailbox von Sven Fischer erreichte. Fischer hatte in der letzten Woche einen offenen Brief an Bundesjustizminister Heiko Maaß (SPD) und den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) geschrieben.

Berlins Bürgermeister Müller zeigte sich in einer Antwortmail, die vom Sekretariat der Senatskanzlei an Sven Fischer formuliert wurde, über die Lage der Bewohner betroffen. Doch Müller mußte auf den Rechtsweg verweisen, er sieht nach eigenen Angaben aufgrund der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes keinen anderen Weg:

„Eingangs darf ich Ihnen versichern, dass der Regierende Bürgermeister die Problematik Kopenhagener Str. 46 sehr ernst nimmt und auch nachvollziehen kann, dass die Bewohner/-innen unter der bestehenden Situation leiden. Gleichwohl ist aufgrund der bestehenden Rechtslage eine kurzfristige Lösung in dieser Angelegenheit leider so nicht möglich.“

Mieter setzt bisher vor Gericht erfolgreich durch

Sven Fischer verweist darauf, dass der Vermieter zwar bereits mehrere fristlosen Kündigungen ausgesprochen hat, aber in gerichtlichen Verfahren bisher unterlegen war. Mittlerweise sind es vier fristlose Kündigungen, welche teilweise schon über 2 Jahre alt sind und nicht weiterverfolgt wurden. Die letzte fristlose Kündigung wurde nach der Entdeckung und dem Bekanntwerden der Entfernung des aktiven Schornsteines im Vorderhaus seitens des Eigentümers ausgesprochen; ein Tatbestand der auch als eine wirksame Nötigung verstanden werden kann.

Auch ein behaupteter Räumungstitel liegt nicht vor. Ob der von der Christmann-Gruppe eingeschaltete Anwalt dabei eine „Verwirrtaktik“ mitspielt, ist aufgrund der kurzfristig gegen den Baustopp eingerichten Gegenklagen und neuen Schriftstücke der Christmann Gruppe noch nicht klar.

Sven Fischer hat sich gestern abend noch einmal bei der Redaktion gemeldet, und sich mehr Unterstützung gewünscht. Auch wenn es für dem Augenblick keine direkte Hilfe geben kann, ist doch inzwischen von vielen Seiten erkannt, dass die Christmann-Gruppe hier einen in der Rechtsgeschichte einmaligen Präzedenzfall geschaffen hat, der zu gesetzlichen Konsequenzen führen „muss“.

Mieter wehrt sich gegen Klagestrategie des Investors

In jedem Fall setzt sich Fischer gegen die Verwirrtaktik zur Wehr und hat Baustadtrat Jens-Holger Kirchner über die aktuelle Lage und den Stand gerichtlicher Auseinandersetzungen informiert:

„Die Behauptungen, dass gegen mich Räumungstitel vorliegen und ich derzeit in einer Ersatzwohnung wohne, entbehren dementsprechend jeglicher Grundlage und sind als Schutzbehauptungen des Eigentümers anzusehen.
Ich bin bereit, diese Aussagen eidesstattlich zu versichern.“

Fischer setzt sich damit abermals gegen die vom Investor Christmann beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Steinpilz ein, die in Kreisen von Mieterschützern einschlägig bekannt ist.

Kommentar:
Die Christmann-Gruppe setzt juristische Mittel in aggressiver Weise und zum Teil auch sinnentstellender Weise juristische Mittel ein, und versucht damit Gerichte zu instrumentalisieren. Die Christmann Brüder versuchen damit sich über das Recht zu stellen, und haben dabei jegliches Maß verloren. Das Geschäftsmodell ist nicht mehr unter „Verdrängung und Gentrifizierung“ einzuordnen, sondern als „juristische Kriegführung“ zwecks Erlangung wirtschaftlicher Vorteile.

m/s