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Datenschutz ist Grundrechts-Schutz

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Heise Online feiert 20 Jahre Bestehen. Zum Jubiläum hat die Redaktion eine Reihe mit Rückblicken und Ausblicken gestartet, in der sich prominente Köpfe zu Wort melden.

Aktuell blickt der der Ex-Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar zurück und fragt: „Wie kann man die informationelle Selbstbestimmung auch in Zukunft vor den Datenkraken schützen?“ Schar hat auch einige Vorschläge in petto.
Peter Schaar war von 2003 bis 2013 der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Inzwischen ist er Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz.

#20JahreHO – Von der Informationsgesellschaft, der Privatsphäre und der „Unsexiness“ des Datenschutzes
Peter Schaar | 20.05.2016 | heise online

Schaar äußert sich eindeutig: „Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Der Schutz irgendwelcher Daten ist kein Selbstzweck. Entscheidend sind die Grundrechte und -werte, ohne die das Zusammenleben in freiheitlichen, rechtstaatlichen und demokratischen Verhältnissen nicht möglich ist: Meinungs- und Informationsfreiheit, diskriminierungsfreier Zugang zu Bildungs- und Berufschancen, Gleichheit vor dem Gesetz, überwachungsfreier Kernbereich der Privatsphäre.“

a/m