Dienstag, 19. März 2024
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EuGH-Urteil mit dramatischen Folgen für Facebook

Sitz des Europäischen Gerichtshofes (EuGH

Das jüngste Datenschutz-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hat den Internet-Konzern Facebook und vor allem die Betreiber von Fan-Pages kalt erwischt: letztere sind mitverantwortlich für Datenschutz-Verstöße bei der Nutzung des Social Networks und können dafür haftbar gemacht werden.

Sieben Jahre Vorlauf bis zum Urteil
Der EuGH hat einer Klage des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Recht gegeben. Vor knapp sieben Jahren begann der Rechtsstreit, als die Datenschützer der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, einem privatrechtlichen Bildungsunternehmen, das Betreiben seiner Facebook-Fanpage untersagte, weil weder die Akademie noch der Datenkonzern die Besucher*innen über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke aufklärte.

Anfang 2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Causa mit sechs Vorlagefragen an den EuGH weitergeben. Es ging es dabei um die Kernfrage, ob Unternehmen, die eine Facebook-Fanpage betreiben, für die Verbreitung von Daten ihrer Besucher*innen verantwortlich sind.

Urteil des EuGH am 5. Juni 2018

5. Juni 2018 wurde durch den Europäischen Gerichtshof im Fall des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein gegen die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH ( C-210/16 ) entschieden, dass diese aufgrund einer simplen „Fan-Page“ für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Facebook ebenfalls verantwortlich sind – und das obwohl die Wirtschaftsakademie weder die Verarbeitung abstellen kann, noch in irgend einer Weise Facebook mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher beauftragt hat. Zudem hat der EuGH in diesem Urteil klar gestellt, dass auch eine EU-ansässige Datenschutzbehörde gegen eine im Mitgliedsstaat niedergelassene Tochtergesellschaft von Facebook in Irland vorgehen kann.

Auswirkungen auf Facebook und FanPage-Betreiber

Das Urteil hat erhebliche Konsequenzen, wie die Juristin und Lehrbeauftragte Anja Neubauer im Fachdienst MEEDIA (Neubauer | 5.6.2018 | Meedia.de) erläutert:

„Der EuGH hat deutlich gesagt, dass a) Facebook mit seiner Zentrale in Irland verantwortlich ist und b) dass auch, selbst wenn die Datenverarbeitung durch den Seitenbetreiber nicht kontrollier- oder beeinflussbar sei, dieser ebenfalls hafte, und zwar in dem Moment, wo die Seite aufgerufen wird.“

„Dabei ist jedoch zu bedenken, dass eine Aufklärung mit der Einwilligung VOR dem Besuch (und damit vor dem Beginn der Datensammlung) der Facebook-Seite stattfinden muss, da sie sonst unwirksam ist.

Wenn also der Nutzer eine solche “Aufklärung” bereithalten würde, wird diese den strengen DSGVO-Vorschriften nicht standhalten – und daher wäre eine solche “Hinweismeldung” auf der Facebook-Seite nach meinem Dafürhalten nicht rechtswirksam umsetzbar. Einzig das „nicht sichtbar“-Schalten entspricht also der vom EuGH vorgesehenen Lösung – bis eben eine entsprechende Funktion zum Ausschalten der Datensammlung von Facebook bereitgehalten wird.“

Die wichtigste Rechtsfolge: „Alle, die Fanpages besitzen, sind nun in der Haftung wie Facebook selbst. Die Datensammlung ist so nicht DSGVO-konform.“

facebook: Stop durch EU-DSGVO?
facebook: Stop durch EU-DSGVO? – Grafik: pixabay, Montage

Folgen für die Medienlandschaft

Die Folgen für Facebook sind gravierend. Erste große Konzerne haben bereits ihre Werbeschaltungen gekündigt. Vor allem weniger mutige Fanpage-Betreiber werden nun reagieren müssen, denn im Prinzip besteht nun ein Abmahnrisiko, das noch nicht genau absehbar ist.

Die Redaktion der Pankower Allgemeine Zeitung und das Mediennetzwerk Berlin zieht ebenfalls Konsequenzen, und wird ab sofort keine Facebook-Links mehr veröffentlichen. Mit der Umstellung auf SSL-Verschlüsselung im Juli werden auch noch aktive Facebook-Links depubliziert.

Im presserechtlichen Sinne kann Facebook nun nur noch als „privates soziales Netzwerk“ angesehen werden, das nur noch Gruppen-Öffentlichkeiten beeinhaltet, die keine allgemeingültige Relevanz entfalten können.

Als Werkzeug, um Kontakte zu pflegen hat Facebook immerhin weiter seine Bedeutung.