Donnerstag, 28. März 2024
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Flüchtlingsheim Pankow mit verwickelt?

Comfort Hotel in Weißensee

Das Geschäft mit der Unterbringung von Flüchtlingen ist durch „Amigo“-Vorwürfe in den Blick gerückt. Überraschend gibt es den Verdacht von Beziehungsgeschäften zwischen dem Chef des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lageso), Franz Allert – und einem Heimbetreiber, dessen Geschäftsführer „zufällig – oder nicht“, sein Patenkind ist.

Comfort Hotel in Weißensee
Comfort Hotel in der Rennbahnstraße 87 / Gustav-Adolf-Straße in Weißensee

Die BZ-Berlin hatte den Verdacht zuerst veröffentlicht, inzwischen ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Chef der Landesbehörde.

Überschaubares Geschäftsfeld Flüchtlingshilfe

Die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen ist in Berlin ein Riesengeschäft, das zudem sehr überschaubar ist. Weil das Land Berlin nach Steueraufkommen und Bevölkerungszahl Flüchtlinge aufnehmen muß, brauchen findige Unternehmer nur die laufenden Unterbringungszahlen verfolgen, und können schon lange vorher Unterbringungsangebote schnüren, um dann im rechten Moment ein fertiges Kostenanbebot aus dem Hut zu zaubern.
Das Lageso ist in der Regel unter Handlungsdruck, und muß schnell entscheiden. Die Ausschreibungen sind in der Regel kurzfristig und auch wegen mangelnder Planung nur als „Belegungsverträge“ abgeschlossen, die nach Personenzahl und Tagessatz (bis zu 36 €/d) abgeschlossen werden. Die Verträge sind praktisch eine Lizenz zum Gelddrucken. Im Vergleich würde eine Unterbringung im Hostel nur 9-20 € kosten. Die Unterbringung von Obdachlosen wird mit bis zu 24 €/Tag bezahlt. Das sind Kosten, bei denem mit vernünftiger Planung und Zeitvorlage jeder Bedarfsträge eigentlich auch neu bauen kann.

260 Flüchtlinge im Comfort-Hotel geplant

Nach den Planungen von Lageso und Bezirksamt Pankow, Abt. Soziales, sollten im ehemaligen Comfort-Hotel in Weißensee bis zu 260 Flüchtlinge untergebracht werden. Doch das Gebäude ist nicht nur Hotel, sondern Mietshaus, in dem auch normale Mieter wohnen. Der Hotelbetrieb ist nur eingemietet.

Das Comfort-Hotel hat eine wechselhafte Geschichte, und wurde vermutlich nie wirtschaftlich erfolgreich betreiben. Die erste Insolvenz der „Comfort Hotel Weißensee GmbH“ ist im Jahr 2007 verzeichnet. Die stille Betreiberschaft der RIMC Gruppe war nur ein Zwischenspiel. Der Hotelstandort in der Rennbahnstraße ist in Branchenkreisen als schwierig bekannt.

Die Adresse „Rennbahnstraße 87 13086 Berlin“ ist im Internet auch unter „Vorkassebetrug fraud scam“ auffindbar. Die möblierten Zimmer des Hotels wurden offensichtlich auch von dubiosen Zwischenmietern mißbraucht.

Danach folgte 2013 die „NHC Comfort Hotel Berlin Weißensee GmbH“ als Betreiber, doch deren erster Geschäftsführer Knud Larsen hat sich wieder nach Skandinavien zurückgezogen. Heute steht Tobias Dohmen als Geschäftsführer im Impressum.
Dohmen ist auch Geschäftsführer der GIERSO Boardinghaus Berlin GmbH, die als Heimbetreiber wenigstens 4 Standorte in Steglitz, Spandau, Charlottenburg und Moabit betreut.

Die GIERSO ist nun auch Betreiber an der Rennbahnstraße – und die gleichzeitige Geschäftsführung der Hotelgesellschaft deutet auf ein rechtswidriges In-Sich-Geschäft hin. Doch die „NHC Comfort Hotel Berlin Weißensee GmbH“ ist auch nur Mieter, und offensichtlich duldet die eingesetzte Hausverwaltung des Hauses die Aktivitäten, ohne noch auf verbliebene normale Mieter zu achten. Der Eigentümer des Comfort-Hotels bleibt bislang unbekannt.

Umbau des Comfort-Hotels bis Ende 2014

Das Comfort Hotel wird bis Ende des Jahres den Hotelbetrieb aufrechterhalten, gibt diesen bis zum Ende des Jahres auf. Danach wird das Gebäude zum Wohnheim umgebaut. In die Räume werden dann nur noch Miniküchen eingebaut, Dusche und WC haben die Ein- bis Vierbettzimmer bereits. In den großzügigen Konferenzräumen des Hotels soll es Gemeinschaftsräume und Spielzimmer geben.

Tobias Dohmen, Geschäftsführer der Gierso, sprach von einer günstigen Raumsituation für die Flüchtlinge. „Das sind Räume zwischen neun und 27 Quadratmeter plus Flur und Bad, die ihre eigene Küche und Sanitäranlagen haben. Üblich sind eher Gemeinschaftsküchen und -toiletten“, so Dohmen. Die Berliner Unterbringungsstelle hat auch bereits 20 Zimmer des Hotels mit Flüchtlingen belegt.

Zuständigkeit für die Vergabe von Aufträgen für Gemeinschaftsunterkünfte

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist vom Land Berlin beauftragt, Flüchtlinge, Asylbewerber/innen, jüdische Zuwanderer/innen sowie Spätaussiedler/innen vorübergehend in Aufnahme und Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Hier nimmt die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) die damit verbundenen Aufgaben wahr.

Gesetzlich ist die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in einer Aufnahmeunterkunft nach § 47 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und in Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylVfG geregelt. Für beide Unterkunftstypen schließt das Land Berlin mit geeigneten Betreibern Belegungsverträge ab. Sie werden als vertragsgebundene Unterkünfte bezeichnet.

Die Vergabe der Verträge wird per Ausschreibung ermittelt.

Vergabe der Betreiberverträge ohne Eigentumsnachweis?

Die Einrichtung eines Flüchtlingsheims in einem Mietshaus, in dem ein Hotel eingemietet ist, das zugleich in Personalunion von einem Flüchtlingsheimbetreiber geführt wird, ist eine ungewöhnliche Konstruktion. Möglich wird so etwas nur, wenn der Betreiber in der Ausschreibung keinen ordentlichen Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) führen mußte.
Auch die fehlende Berücksichtigung von bestehenden Mieterrechten und Mietverträgen im Gebäude ist problematisch, weil hier Einwohner einer Verdrängungspraxis des Betreibers ausgesetzt werden.

Flüchtlingspolitik benötigt eine transparente Vergabepraxis

Die Amigo-Vorwürfe ausggerechnet gegen den Chef des Landesamtes für Gesundheit und Soziales bringen die Aufnahme von Flüchtlingen in ein schlechtes Licht. Auch in Weißensee sind die Zusammenhänge bei der Vergabe durch Intransparenz bei den Eigentumsverhältnissen geprägt.

Sozialstadträtin Lioba Zürn-Kasztantowicz (SPD) hoffte bisher, das auch hier Flüchtlinge ähnlich gut aufgenommen werden, wie schon in den Einrichtungen in der Straßburger Straße in Prenzlauer Berg und in der Pankower Mühlenstraße.

Die Mißachtung der Rechte der Mieter* im Objekt zeigt, dass bei der Vergabe von Flüchtlingsunterkünften mehr Sorgfalt geboten ist.

Die Grundsätze der öffentlichen Vergabe sollten gerade beim sensiblen und teuren Thema „Flüchtlinge“ sorgfältig beachtet werden.
Der „Eignungsvierklang“, bei der Vergabe nur an fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue Unternehmen zu vergeben ist eine wichtige Voraussetzung.

Zudem scheint es beim Vergabe-Controlling keine ausreichende Sachaufklärung vor Ort zu geben.

Angesichts der hohen Kosten und Folgekosten ist auch zu Fragen, ob es nicht wirtschaftlich vernünftiger ist, Bau- und Betrieb- sowie Lieferungen und Leistungen getrennt auszuschreiben, um nicht dubiose Firmengeflechte mit Steuergeldern zu begünstigen.

m/s