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FNP-Änderung: Nachnutzung Rangierbahnhof Pankow

Fläche des ehemaligen Rangierbahnhof Pankow

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt vom 26. September bis 28. Oktober 2016 die nächste Öffentlichkeitsbeteiligung zu Änderungen des Flächennutzungsplans (FNP Berlin) durch. Vier Änderungsverfahren werden damit in Gang gesetzt. In der Pressemitteilung der Senatsverwaltung heisst es: „Ziel der Planänderungen sind die planerische Vorbereitung und Aktivierung von weiteren Flächen für den dringend erforderlichen Wohnungsbau der wachsenden Stadt.“

FNP-Änderungen betreffen Spandau (Insel Gartenfeld / Saatwinkler Damm), Friedrichshain-Kreuzberg (Landsberger Allee / Friedenstraße), Neukölln (Friedhöfe beiderseits Hermannstraße) und Pankow (Nachnutzung ehem. Rangierbahnhof Pankow).

Nach Angabe der Senatsverwaltung weisen diese Flächen ein Potenzial von bis zu 8.000 Wohneinheiten auf. „Weitere Ziele sind die Sicherung und Vernetzung von Grünflächen sowie die Stärkung des Hauptzentrums Pankow.!

Öffentliche Auslegung: FNP-Änderung Pankow: Nachnutzung ehem. Rangierbahnhof Pankow

Auf der ehem. Bahnfläche vorgesehen ist eine Arrondierung des Stadtquartiers Kissingenviertel durch ergänzenden Wohnungsbau sowie an der Berliner Straße eine Ergänzung des Hauptzentrums Pankow und an der Prenzlauer Promenade die Integration eines Fachmarktstandortes.

Die Planänderungen sind ab dem 26. September 2016 ausgelegt in der

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3,
10179 Berlin,
2. Etage, Foyer rechts,
in der Zeit von Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag bis 18:00 Uhr.

Bei Gesprächsbedarf besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung unter den Rufnummern 9025-1377 oder -1383.

Die Unterlagen können ab dem 26. September 2016 auch im Internet eingesehen werden und auch eine online-Beteiligung ist möglich unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/.

Gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan in Berlin und wird vom Parlament beschlossen. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Planungsziele der Stadt und wird durch Änderungsverfahren ständig aktuell gehalten. Während des Beteiligungszeitraums können sich Bürgerinnen und Bürger über die Änderungen des Flächennutzungsplans informieren und ihre Stellungnahmen abgeben. Diese sind mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abzuwägen. Diese Belange sind im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben.

Informationen sind auch in den jeweiligen Bezirksämtern (Stadtentwicklungsamt/ Fachbereich Stadtplanung) zu erhalten.

Planänerung mit umfangreichen Gutachten und Dokumenten

Im Internet sind eine ganze Reihe von Gutachten und Dokumenten zur Bürgerbeteiligung einsehbar, die zum Teil erheblichen politischen Sprengstoff haben. So wird auch ein im Jahr 2014 abgeschlossenes Verkehrsgutachten ausgelegt, dem ein Deckblatt mit Datum vom 17.8.2016 angefügt ist:

„Abschlussbericht und Anhänge
Die im folgenden Gutachten untersuchten Erschließungsvarianten sind zwischenzeitlich überholt. Neue Untersuchungen sind in Bearbeitung, aber noch nicht abgeschlossen. Die dargestellten Varianten sind aus dem genannten Grund nicht mehr aktuell (Aktenz. I B 23 925 – 1354 massimo.lombardo@senstadtum.berlin.de).“

In dem Verkehrsgutachten der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH wird die Planstraße Ost-West (POW) empfohlen, die jedoch von der BVV-Pankow abgelehnt wurde. Da neuer Gutachten noch nicht fertiggestellt sind, ist somit die Verkehrsplanung noch weitgehend offen – ein Punkt der bei allen Hinweisen und Einsprüchen zu beachten ist.

Ferner werden ausgelegt:

– Darstellung der Altlastensituation laut Aktenlage (bis 2010)(pdf; 485 KB)
– Protokoll Arbeitsgruppe Artenschutz, 2013 (pdf; 1 MB)
– Faunistische Standort Untersuchung, 2012(pdf; 1,8 MB)
– Kartierung Biotoptypen, geschützte Bäume, Gefäßpflanzenarten, 2012 (pdf; 862 KB)

Auch zum Natur- und Artenschutz sind die Unterlagen nicht mehr aktuell: Die vom Investor Kurt Krieger im ausgehenden Winter 2016 beauftragten Erd- und Geländearbeiten waren illegal und ohne Genehmigung. Der natürliche Bestand mit Vegetation und auch geschützte Tierarten wurden geschädigt und zum Teil vernichtet ( Pankower Tor: Wo Wohnen Krötenleben kostet | 14.5.2016 | Pankower Allgemeine Zeitung ).

Für den Naturschutz besteht nun das Dilemma fort: denn erst mit der genehmigten FNP-Planänderung wird das Baurecht geschaffen, das auch die Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen zur Umsiedlung geschützter Arten in Gang setzt. Angesichts der Versprechungen des Investors zum Naturschutz ist jedoch zu fragen, warum man nicht längst freiwillige Umsiedlungs- und Ausgleichsmaßnhamen in Gang gesetzt hat? In Treptow zeigt Deutsche Bahn, wie man sehr wohl noch vor Planänderung tätig werden kann.

Änderung des Flächennutzungsplans – Informationen zur Planänderung

Ausgelegt werden ferner die Planzeichnungen zum FNP-Änderung, um einen Vergleich mit dem bisherigen geltenden Plan zu ermöglichen. Das Verfahren wird auch umfassend erläutert. Die FNP-Legende zeigt die vom Baurecht festgelegten Planzeichen des FNP:

– Vergleich des aktuellen Vorentwurfs mit der derzeitigen Darstellung im FNP
– Änderungsblatt 05/16 mit Umweltbericht (pdf; 3,9 MB)
– Erläuterung zum FNP-Verfahren und Umweltbericht (pdf; 1 MB)
– FNP-Legende (pdf; 480 KB).

Während der Auslegungszeit in der frühzeitigen Beteiligung liegen auch die bisher verfügbaren Ergebnisse der Umweltprüfung sowie weitere umweltbezogene Informationen u.a. aus Landschaftsprogramm und Umweltatlas zur Einsicht aus. Diese Unterlagen sind nur in der Auslegungsstelle vollständig einsehbar.

Die im Internet verfügbaren Informationen zum Landschaftsprogramm und Umweltatlas sind allgemeiner Art, sollten jedoch zur Beurteilung unbedingt mit herangezogen werden, weil sie wichtige öffentliche Belange und Umweltbelange beschreiben.
Es fehlen auch Planungen zum Radverkehr, denn die Senatscerwaltung bereitet die Ideen für den vom ADFC prämierten Vorschlag des „Panke-Trail“ vor.

Änderung Flächennutzungsplan 9/2016
Änderung Flächennutzungsplan 9/2016 am Pankower Tor (Entwurf): Beabsichtigte Planänderung – Grafik: SenStadtUm

Aufgabe und Grundsätze der Bauleitplanung nach Baugesetzbuch

Im § 1 BauGB heisst es: „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“
In Abschnitt (6) werden die Anforderungen noch konkretisiert: „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:

1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, (und weitere 13 Punkte – siehe: BauGB)

Unter den Punkt (7) und (8) heisst es dort:

„(7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.“
„(8) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.“

45 Hektar Stadtgebiet neu planen – ohne Klimagutachten und Schadstoff-Prognose im Verkehr?

Für die Planänderung gibt es bisher keine vergleichenden Klima-Gutachten oder Schadstoff-Prognosen (Feinstaub, Abgase), obwohl dies bei derartig großen städtebaulichen Vorhaben in westdeutschen und europäischen Städten praktisch Standard ist.

Eines der größten innerstädtischen Entwicklungsvorhaben in Berlin ohne Klimagutachten und Schadstoff-Prognose zu planen – das ist ein schwerer Planungsmangel, der grundsätzliche Einwendungs- und Klagemöglichkeiten eröffnet.

Eine Bürgerbeteiligung ohne diese Kenntnisse, kann unmöglich zu einer sorgfältigen und gerechten Abwägung hinführen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird daher noch einige Mängel und Planungsprobleme aufdecken.

Weitere Informationen:

Flächennutzungsplanung Berlin Flächennutzungsplan-Änderung 05/16
Nachnutzung ehem. Rangierbhf. Pankow (Bezirk Pankow) – Link –

m/s