Freitag, 29. März 2024
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Geflügel muß untersucht werden

BA Pankow informiert

Geflügel muss vor dem Verbringen untersucht werden

Der Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice, Dr. Torsten Kühne (CDU), weist aus aktuellem Anlass auf die Verordnung zur Beschränkung des Verbringens bestimmten Geflügels (Geflügelverbringungs-Beschränkungsverordnung – GeflVerbBeschränkV, BAnz. AT 22.12.2014 V1) vom 22. Dezember 2014 hin.

Demnach sind nach dem 28.12.2014 Enten und Gänse vor der Verbringung aus einem Bestand stichprobenartig virologisch auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus zu untersuchen.

Die Kosten für die Untersuchung sind vom Tierhalter zu tragen. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März 2015 außer Kraft.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft kann die Verordnung eingesehen werden.

Rückfragen sind beim Ordnungsamt Pankow, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht möglich:
(vetleb@ba-pankow.berlin.de, Tel.: 030 – 90295 – 5130).

m/s