Dienstag, 23. April 2024
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Groth´s Puppenkiste stimmt für städtebaulichen Sündenfall

Abgeordnetenhaus von Berlin

/// Kommentar /// – Noch nie in der Geschichte des deutschen Städtebaus hat es einen derartigen Fall gegeben. Noch nie wurde ein Korruptionsfall im Baurecht bei voller Kenntnis der Zusammenhänge durch das Berliner Abgeordnetenhaus mehrheitlich abgesegnet. Und noch nie hat es in der Rechtsgeschichte eine derartige Kombination von Rechtsverstößen gegen grundlegendes Verwaltungsrecht und Baurecht in einem einzigen Bebauungsplan gegeben.

Abgeordnetenhaus von Berlin
Abgeordnetenhaus von Berlin – Flaggen vor dem Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags

Auch in der Berliner Baugeschichte hat es noch nie einen Vorhaben- und Erschließungsplan gegeben, der mitten in Berlin eine Vororterschließungsplanung mit einem 13 Meter-Kreisel umsetzen soll. Es ist nicht einmal sicher, welcher bauvorlageberechtigte Architekt seinen Namen für das Vorhaben gegeben hat.

Baurechtspolitisch einmalig auch: grundlegendes Planungsrecht einer Metropole wird mit einem einfachen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ auf einem der wichtigsten Schlüsselgrundstücke mit Zukunftspotential „alternativlos“ und ohne Debatte abgeschafft.

Hauptverantwortlich: Müller & Nußbaum

Der ehemalige Stadtentwicklungssenator und heutige Regierende Bürgermeister Müller und der ehemalige Finanzsenator Ullrich Nußbaum haben eine ebenso historisch einmalige Begünstigung für einen Investor geschaffen, die nun durch Abgeordnetenhaus-Beschluß „vollendet“ wurde. Die Mehrheit der Berliner Abgeordneten hat nicht nur eine wichtige Zukunftschance für die Sportstadt Berlin verbaut, sondern bei schwerwiegenden Rechtsverstößen und Verstößen gegen langfristige Lebens- und Planungsgrundlagen der Stadt „Beihilfe“ zum „Vollzug der Rechtsbrüche“ und zur „Vollendung“ geleistet.

Die Besonderheit liegt darin, dass die Rechtsverstösse allesamt nur „plan-vorbereitet“ wurden, und erst mit der Erteilung des Baurechtes auch vollzogen werden.

Mauerpark: Blick über die Baufläche
Mauerpark: Blick über die Baufläche im August 2015 zum Olympiabahnhof Gesundbrunnen

Denkwürdiges Abstimmungsergebnis bei einer Zukunftsfrage der Stadt

Das Abgeordnetenhaus von Berlin am 8. Oktober 2015 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE zugestimmt. Der Planentwurf wurde in Windeseile durch zwei Ausschüsse geschleust. Der wohl fachlich miserabelste Bebauungsplan der neueren Berliner Stadtgeschichte wurde in 80 Megabyte Daten und auf DIN 4 4 verkleinerten kaum lesbaren Plänen „durchgewinkt“. Der Bruch des Baurechtes wurde vermutlich von der Mehrzahl der Abgeordneten nicht bemerkt, denn bei Änderung der Planungsgrundlagen der Stadt ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gar nicht zulässig.

Die Abstimmung ergab 79 Ja-Simmen, 34 Nein-Stimmen, 21 Enthaltungen und 1 ungültige Stimme, die übrigens in namentlicher Abstimmung erfolgte. Die ein-Stimmen kamen von den Abgeordneten von DIE LINKE und der Piratenpartei. 2 Abgeordnete von Bündnis 90/Grüne haben ebenfalls mit NEIN gestimmt: Andreas Otto und Stefan Gelbhaar aus Pankow.

In einer wichtigen Zukunftsfrage der Berliner Stadtentwicklung haben sich 21 Abgeordnete von Bündnis 90/Grüne „enthalten“ – das ist sogar noch der schlimmste Umstand, den Bündnis 90/Grüne nun vor den Wählern vertreten müssen.

Schlimm auch: alle Pankower Abgeordneten der SPD und CDU haben für diesen Bebauungsplan gestimmt, obwohl sie wußten, dass damit auch eine wichtige Zukunftschance für Pankow verbaut wurde.

Volksparteien, die nur für die nächste Wahl denken, die nur 9 Jahre Zukunftshorizont noch denken können, haben entschieden. Sie werden sich bis zu kommenden Berliner Abgeordnetenhauswahlen noch besonderen Fragen der Wählerinnen und Wähler stellen müssen.

Städtebaulicher Entwurf Lorenzen-Architekten
Städtebaulicher Entwurf: Prof. Carsten Lorenzen, Kopenhagen (DK), Berlin (DE) – 2. Preis – 21.02.2011

Lange Kette von Verstößen

Es hat über 12 Jahre „Stadtentwicklungstheater“ um die Durchsetzung von Investoren-Wünschen gegeben, die den Fall einer „Amtswechsel-Korruption“ mit dem vollzogenden Amtwechsel des Handlungsbevollmächtigten CA-Immo-Managers Hendrik Thomsen zur Groth-Gruppe beinhalten. Die „quasi-Mitnahme des Entwicklungsvertrages von der CA Immo AG zur Groth-Gruppe interessiert sicher auch noch Compliance Abteilung der CA Immo AG und die österreichische Börsenaufsicht (Shared Asset Deal), sobald die Baugenehmigung rechtskräftig ist.
Ex-Stadtentwicklungssenator Michael Müller und E-Finanzsenator Nußbaum stehen nun auch im Geruch einer möglichen Vorteilsgewährung im Amt bei Genehmigung städtebaulichen Vertrages, der zu einer Grundsteuerersparnis führt.

Vor allem aber sind die Verfahren zur vorbereitenden Bürgerbeteiligung im Bezirk Mitte und die notwendige Änderung des Berliner Flächennutzungsplanes nun mit dem Verdacht der Vorteilsgewährung im Amt bei Genehmigung städtebaulichen Vertrages und mit elementaren Rechtsverstössen gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz (Koppelungsverbot) und das iskriminierungsverbot. belastet.

Weitere Rechtsverstösse baurechtlicher Art sind zu verzeichnen:

– Baurecht (Vorhabenbezogener Plan unzulässig bei Änderung des FNP (§§12, 13 BauGB)
– Eingriff in Grundeigentum eines unbestimmten Eigentümers (Gleimtunnel)
– unzulässige Funktionalisierung des Lärmschutz zur Begründung einer dichten Riegelbebauung
– Überschreitung des zulässigen Maß der baul. Nutzung (BauNVO)
– diverse schwere Planmängel bei Erschliessung und Verkehrsanbindung (Kreisverkehrszone
– Rechtsmängel bei naturschutzrechtlicher Beurteilung (kein Gutachten, Textbaustein-Naturschutz)
– mangelhafte TÖB-Beteiligung der DB AG und Nichtwahrnehmung von Eigeninteressen Bhf. Gesundbrunnen
– fehlende TÖB-Beteiligung des DFB und NOK bei der erschließungsrelevanten Änderungen Jahn-Sportpark.

Abwägungswegfall und fehlende städtebauliche und umweltrechtliche Abwägungen

In der Zusammenwirkung zwischen den Abwägungen der Planaufstellung zum Bebauuungsplan I-64 und der „verwegenen“ Planaufstellung zum separaten Vorhabenplan I-64 VE ist sogar der Abwägungswegfall. Dies hat mit dem Umstand zu tun, dass die früheren Bürgerbeteiligungen noch auf dem städtebaulichen Entwurf von Lorenzen-Architekten stützen, von dem man nichts in Entwurf der Groth-Gruppe wiederfindet. Der Entwurf der Groth-Gruppe wurde praktisch im Wege der „Amtswechsel-Korruption“ neu in des Verfahren zum Mauerpark-Vertrag eingeführt, und mit einer erheblich höheren baulichen Nutzung aufgesetzt.

Eingriff in das Eigentumsrecht

Im Fall der geplanten Eingriffe am Gleimtunnel haben wir es zudem mit einer besonderen rechtlichen Situation zu tun, da die Eigentumsrechte am Gleimtunnel bis heute nicht endgültig geklärt sind. Die geplanten Eigriffe an Tunnel-Widerlagern verletzen damit sogar den Eigentumsschutz bei einem Eigentümer, dessen bei der Privatisierung des deutschen Eisenbahnvermögens vorgesehene Interessenwahrnehmung ungeregelt geblieben ist.

Amtshaftung für Steuergeschenke und Erschliessung-Subventionen

Ohne besondere Not wurde der Investor von einer Planungswertabschöpfung ausgenommen. Im Gegenteil besteht sogar eine besondere Begünstigung, weil man einen städtebaulichen Vertrag mit einer Objektgesellschaft eingegangen ist, die üblicherweise dazu geiegnet ist, eine Grunderwerbssteuer-Ersparnis zu organisieren.
Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel hat dem noch die Krone aufgesetzt, in dem er sogar noch eine öffentliche Subvention für die Erschließungskosten draufgesetzt hat, und Folgekosten der öffentlichen Hand übernimmt, deren Umfang derzeit noch offen ist.

Das „Müller-Nußbaum-Geisel-Drama“ für die Innenentwicklung der Metropole hat Baurecht auf einem Schlüsselgrundstück praktisch „verschenkt“, gegen die Zusage, eine Kita zu bauen.

Normenkontrollanträge und rechtliche Mittel

Aufgrund des Gesamtkomplexes wären Normenkontrollanträg auf mehreren Rechts-Ebenen möglich. Da das Bezirksamt Berlin-Mitte nun in aller Eile eine Baugenehmigung ausstellen wird, kommt der Investor nun in jedem Fall in den Genuß eines Schadensausgleichs, sollte ein Verwaltungsgericht oder ein Verfassungsgericht angerufen werden, und aufgrund „Eilbedürftigkeit“ einen Baustopp verhängen.
Doch die Klagemöglichkeiten sind eingeschränkt, denn das Baugrundstück hat praktisch angrenzend nur „öffentliche oder landeseigene Bauherren“ mit DB AG und DeGeWo.
Lediglich Abgeordnetenhaus-Fraktionen und einzelne Abgeordnete haben noch ein starkes Klagerecht, weil im Planverfahren nicht nur „politische Fehler“, sondern auch Abgeordneten-Rechte bei der Wahrnehmung der kommunalen Planungshoheit auf bezirklicher Ebene und auf Landesebene verletzt wurden.

Ein Klageweg würde auch die Einwendungen leitender Fachbeamte von Sen-StadtUm und anderer Verwaltungen als Beweismittel offenlegen, die schon remonstriert haben und zu Stillschweigen verdonnert wurden.

Würde in Berlin alles nach Recht, Baurecht und Gesetz gehen, müßte ein Verwaltungsgericht wegen gravierender Rechtsfehler die die Nichtigkeit des Aufstellungsbeschluß für den VE-Plan I-64 VE feststellen. Es wäre sehr verwunderlich, wenn ein Verwaltungsgericht die Verstösse nicht beanstandet.

Da die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses auch für ihre Entscheidung gar nicht alle Unterlagen auf dem Tisch hatten, und auch über geheime Vertragsunterlagen abgestimmt haben, wäre eine Klage gegen die „neoliberal-klandestine“ Geheimpraxis von Investoren-Genehmigungen in Berlin von grundsätzlicher rechtspolitischer Bedeutung.

Man darf nun gespannt sein, ob es in Berlin noch Abgeordnete gibt. die das ähnlich sehen, und sich bis zur nächsten Wahl um die Zukunft Berlins verdient machen wollen.

Bürgerstadt oder hermetische Stadt?

Die Berliner Stadtentwicklungspolitik wird nun vor die Frage gestellt, ob „Innenentwicklung“ und Wohnungsbau um jeden Preis vorangetrieben werden dürfen.

Die Bürgerstadt braucht Freiraum, Luft zum Atmen und vor allem als „Hauptstadt der sitzenden Arbeit“ ausreichend Bewegungsraum und Flächen für Naturausgleich.

Die Investorenstadt und die Stadt der klandestinen Baugenehmigungen schafft die „Dystropie“ der hermetischen Stadt, in der Menschen nur noch teuer Wohnen und Arbeiten, aber nicht mehr genügend Geld und Freiraum zum Essen und Leben haben.

Vor allem brauch die Metropole Berlin kompetente, zukunftsfeste Baupolitiker. Die Bezirksverordneten der BVV-Mitte haben das langjährige „Stadtentwicklungstheater“ erst durch versammelte baupolitische Inkompetenz möglich gemacht.

Das baupolitische „Durchregrieren“ hat zudem aus dem Berliner Abgeordnetenhaus „Groth´s Puppenkiste“ gemacht.

Ausgerechnet die für Stadtentwicklung zuständigen Sozialdemokraten haben in der Stadt das ausgewogene Gemeinwohl aus dem Blick verloren und werden sich nun fragen lassen müssen, wie es künftig in der Metropole Berlin mit Wohnen, Arbeiten und Leben weiter gehen soll.

Weitere Informationen:

Die Mauerparkallianz hat zur Beschlussfassung des Berliner Abgeordnetenhauses über den Entwurf des Bebauungsplans 1 – 64 a VE am 08.10.2015 eine eigene Stellungnahme verfasst, auf die hier verwiesen wird.

Mauerpark – Deal: Groth gewinnt – Berlin verliert – Link.