Freitag, 29. März 2024
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Linker hybrischer Bürgerkrieg in Hamburg

Schulterwurf mit Flasche in HH

/// Kommentar /// – Das Chaos und die Gewaltexzesse der letzte Nacht im Hamburger Schanzenviertel haben eine neue Dimension angenommen, die auch mit einer neuen Kategorie benannt werden müssen. Es war keine in Gewalt ausgeartete Demonstration, kein „Landfriedensbruch“ – aber auch kein „Terrorismus“, sondern ein durch linke Ideologen und Aktivisten geplante Aktionsform, die den Namen „Linker hybrischer Bürgerkrieg“ verdient.

Den Polizisten und Bundespolizisten im Einsatz kann man nur ein tiefes Mitgefühl aussprechen, da sich sich hier stellvertretend vor alle Bürgerinnen und Bürger stellen, und sich hier unter Lebensgefahr einsetzen.

Die parallel zum G20-Gipfel geplanten und gezielten „Gewalt-Vorbereitungen“ wurden durch „linksideologische Hybris“ begleitet, die sich selbstreferenziell in sozialen Netzwerken motiviert, die in „Selbstermächtigung zum Bürgerkrieg“ gegen Sachen und unschuldige und unbeteiligte Dritte mündete.

Widerstand gegen linke Hybris

Nach den Ereignissen von Hamburg wird klar: „Es muss nun auch zivilen Widerstand gegen die schwarzvermummten Tätergruppen geben!“ Keine Solidarität, kein Mitläufertum und keine verrsteckten Rechtfertigungen mehr, mit den Worten „sinnlose Gewalt“!

Keine Mietverträge mehr im Kiez, kein kein Getränkeverkauf, kein Imbiss, kein Sitzplatz in Bussen und Bahnen, kein Laden im Kiez, usw. … – der schwarze Block muss nun in die „selbszubereitete Hölle“ der urbanen Parias gehen!

Größten Anlaß zur Besorgnis gibt die Rückendeckung durch ausländische und vor allem osteuropäische Krawall-Kräfte, die hier auch für eine „hybride Kriegführung“ geübt haben, und Polizei und Bundespolizei auf die Probe gestellt haben.

Rechtsmittel gegen „hybrische Gewaltaktivisten“

Das Demonstrationsrecht muss nun schärfer ausgelegt werden: schwarze Kleidung & Vermummung sind als „Uniformen militärischer Art“ einzustufen und sollten schon als „Gefährdung“ und als „Tatvorbereitung für beabsichtigten Landfriedensbruch“ bewertet werden.
Das polizeiliche Notwehr-Recht und der Schußwaffengebrauch muss angepasst werden, um gegen Täter mit „lebendsbedrohlichen Tatmitteln (Zwillen mit Stahlkugeln o.ä., Gehwegplatten auf Dächern, Wurfgschossen u.v.m.) auch Schusswaffen mit „Mannstop-Wirkung“ und „Farbmarkiermunition“ einsetzen, um die Täter zu stoppen und zu fassen.
Die Erfahrungen im Schanzenviertel zeigen auch: Demonstrationsouten müssen künftig vorsorglich auch mit Scharfschützen auf Dächern begleitet werden, die präventiv gegen Täter auf Dächern eingesetzt werden, wenn diese schwere Gegenstände und Brandsätze von Dächern werfen.

 

Gewaltmonopol und Eskalationsdominanz als Prävention gegen „hybrische Bürgerkrieger“

Das Gewaltmonopol der Polizei kann nur aufrecht erhalten werden, wenn die Polizei über ausreichende Einsatzmittel gegen die „hybrischen Bürgerkrieger“ verfügt, die auch eine ausreichende Eskalationsdominanz entfalten, um Täter präventiv abzuschrecken.

Die Politik muss ein Übriges tun: wenn sich der Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Grüne Cem Özdemir bei Twitter „sinnlose Gewalt“ verurteilt, offenbart dies eine fragwürdige Grundhaltung zur Gewalt. Wenn die grüne Kollegin Simone Peter halbherzig „umfassende Aufklärung“, so muss vor allem die Selbstaufklärung in den Blick rücken, denn sie hat die Tatvorbereitungen im sozialen Netz und in den Medien genau mit ansehen können.

Die Politik muss auch fähig sein, durch Führung und Einsatztaktik das Gewaltmonopol wahrzunehmen. Halbherzige Politiker sind womöglich nicht regierungsfähig und nicht als Verantwortungsträger einsetzbar für gefahrgeneigte Zeiten und Krisen.