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Neue Gema-Lizenz
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Neuer Tarif für DJ´s 2013

Die GEMA hat ihre harte Linie gegenüber Discjockeys verändert: ab dem 1. April bietet sie für die Lizenzierung von Musikdateien
für Discjockeys in Diskotheken eine Einmal-Zahlung an an. Anstelle der bisher geforderten 13 Cent je Musikstück, kann nun alternativ eine einmalige Zahlung von 125 € pauschal geleistet werden. Dies sieht eine Einigung mit den Fachverbänden vor.

Neuer Tarif für DJ´s 2013

Die Gema hat sich laut einer Mitteilung (PDF) der Verwertungsgesellschaft mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) sowie dem Berufsverband Discjockey (BVD) über eine neue Tarifstruktur für DJs geeinigt. Die hohen bisherigen Forderungen, die erst Ende Februar 2013 bekannt wurden, wurden fallen gelassen. Nun kommen auf Discjockeys wesentlich geringere Kosten zu.

Für die Lizenzierung von Musikdateien bietet die Gema ab dem 1. April für Discjockeys in Diskotheken eine Flatrate an: Statt der bisher geforderten 13 Cent pro Musikstück können auch pauschal 125 € bezahlt werden. Wichtig: iTunes-Käufe und Backups sind davon nicht betroffen.

Die Gema beharrt auf ihrer Rechtspositon, wonach das Vervielfältigen von Musikdateien von den DJs selbst zu bezahlen ist. Den entsprechenden Gema-Tarif VR-Ö gibt es in gegenwärtiger Form schon seit dem Jahr 2007. Die Gema bestand aber bisher nicht darauf, den Tarif auch auf DJs anzuwenden.
Der VR-Ö regelt die Abgaben, die für die Vervielfältigung von Musik zu bezahlen sind, wenn diese Kopien für öffentliche Aufführungen vorgesehen sind. Der sogenannte Laptopzuschlag von 30 Prozent für die Gema-Abgaben von Diskotheken und Clubs fällt damit ab 1. April 2013 weg.

Damit ist ein wichtiger Schritt getan – denn das laufende Schiedsverfahren für den neuen Gema-Tarif für Clubs wird damit vereinfacht: ein heißer Streitpunkt wird so entschärft.

Stattdessen will die Gema nun DJs persönlich in die Pflicht nehmen. Statt den zuerst verlangten 13 Cent pro Musikdatei, die zudem jährlich bezahlt werden sollten, bietet die Gema nun einen Pauschaltarif an.

Unabhängig von der Größe, können digitale Musikarchive einmalig für unbegrenzte Zeit für 125 Euro lizenziert werden. Dafür gilt eine Bedingung: Die Kopien für öffentliche Vorführungen müssen vor dem 1. April 2013 erstellt werden.

Bei DJ´s werden nun die Notebooks und Festplattenlaufwerke bis nach Ostern heiß laufen – denn sie sind nun gut beraten, in den nächsten 14 Tagen eine möglichst große externe Festplatte mit ihrem gesamten Repertoire zu befüllen. Nur diese darf dann für ihre kommenden Auftritte verwendet werden.

Nach dem 1. April 2013 muss für jede weitere Musikkopie ein Betrag von 13 Cent pro Musikstück bezahlt werden, wenn die Kopie für Aufführungen genutzt werden soll. Wächst die Musiksammlung also weiter, indem beispielsweise der DJ ältere gekaufte CDs als Audiodateien auf die Festplatte überspielt, so sind diese im nachfolgenden Jahr einzeln zu lizenzieren. Die Pauschale für bestehende Musik-Dateien kann bis zum 31. Dezember 2013 bei der Gema beantragt werden.

Gema FAQ-Katalog

Mit dem Erstellen von RAIDs und Backups tauchen naturgemäß viele Fragen auf. Hierfür hat die Gema ein Fragenkatalog zusammengestellt, in dem die häufigsten Fragen beantwortet werden (FAQ).

Es ist z.B. nicht nötig, legale erworbene Musikdateien erneut zu lizenzieren – es sei denn, es werden daraus erstellt. Downloads sollten daher direkt in das für Auftritte genutzte Musikarchiv erfolgen. Die Gema benennt den Apple-Musik-Store iTunes als Beispiel. Es fallen jedoch auch andere lizenzierte Anbieter wie etwa Amazon oder Musicload unter diese Regelung.

Nach Angabe der Gema ist das Erstellen von Backups oder RAID-Systemen durch technisch bedingte Kopiervorgänge nicht von den Abgaben betroffen. Das Zurückspielen eines kompletten Backups ist jedoch zu bezahlen. Hat etwa eine externe Festplatte einen Defekt, und deren Backup wird auf ein neues Gerät gespielt, so kann laut Gema die Pauschale von 125 Euro wieder in Anspruch
genommen werden.

Neu: Promo-CDs von Lizensierung ausgenommen

Die von Musikverlagen und Labels hergestellten Promo-CDs sind von der Lizenzierung ausgenommen, auch wenn ein DJ daraus Audiodateien für sein Musikarchiv erstellt. Für Promo-CDs gilt die bisherige Freistellungsregelung, die sich auch auf Downloads bezieht. Der Anbieter der Promo-CD´s bleibt verantwortlich für die Gema-Abgaben.

20 Prozent für Mitglieder

Die Gema räumt ähnlich wie bei Tarifverträgen den Mitgliedern der sie anerkennenden Verbände einen Rabatt ein. Bei der 125-Euro-Pauschale oder den 13 Cent pro Stück beträgt der Rabatt jeweils 20 Prozent. Allerdings müssen DJ´s dafür aber Mitglied im BVMW oder im BVD sein.

Weitere Informationen:
Bundesverband der Musikveranstalter

Bundesverband Diskjockey

Gema

Gema-Tarif VR-Ö

m/s