Dienstag, 23. April 2024
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Neues Bundesmeldegesetz ab 1. 11.2015

BA Pankow informiert

Das Bezirksamt Pankow weist auf die Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 hin.

Wichtigste Neuerung: Bei Anmeldung ist jetzt eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich.

Wie der Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice, Dr. Torsten Kühne (CDU) mitteilt, treten zum 1. November 2015 die Regelungen des neuen Bundesmeldegesetzes in Kraft.

Alle meldepflichtigen Personen müssen ab dem 1. November 2015 zur Anmeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt ein Personaldokument bzw. Passersatzpapier und die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Allein die Vorlage des Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung. Diese Bestätigung muss Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und den Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) am 1. November 2015, anstelle des bisher gültigen Meldegesetzes, besteht für den Wohnungsgeber eine Mitwirkungspflicht bei Meldevorgängen – das Ausstellen der Wohnungsgeberbestätigung – nach §19 BMG.

Das bedeutet, dass der Wohnungsgeber (Vermieter) künftig bei jedem Einzug und in einigen Fällen auch beim Auszug (z. B. bei Wegzug ins Ausland oder ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung) verpflichtet ist, dem Meldepflichtigen den Einzug bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu bestätigen.

m/s