Donnerstag, 28. März 2024
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Öffentliche Auslegung Bebauungsplan IV-36B

Pankow baut

Die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan IV-36B, Pasteurstraße, hat mit der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB begonnen:

Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg | Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan IV-36B, Pasteurstraße
22/26 (Geltungsbereich vgl. Planausschnitt)
Ziel/Zweck: Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche
„Jugendfreizeitstätte“ und eines öffentlichen Spielplatzes

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.

Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) als beschleu-
nigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB durchgeführt.

Auslegung:

Zeit: 9. November 2015 bis einschließlich 8. Dezember 2015, Mo. bis Mi.
von 9.00 bis 17.00 Uhr, Do. von 9.00 bis 18.00 Uhr, Fr. von 9.00 bis 15.00
Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt,
Storkower Straße 97, 10407 Berlin, Zi. 301, Tel. 90295-3473

Weitere Informationen:

siehe Link und Download-Links

m/s