Dienstag, 19. März 2024
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Operation Gleimtunnel mißlungen: Radfahrertod droht!

Dieselabgase - Fahrverbote

/// Kommentar /// – Der Gleimtunnel soll demnächst nach Abschluß letzter Bauarbeiten für den Verkehr freigegeben werden. Die Sperrung und Sperrzeit wegen vermeintlicher Gefährdung der Standsicherheit wurde genutzt, um für alle Bürger, Anlieger und Nutzer überraschende im Tunnel zwei Asphaltstreifen einzubauen.

Der neue Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner räumte dazu ein, dies sei in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Senat und der der Groth-Gruppe so festgelegt worden. Eine Bürgerbeteiligung oder gar eine Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlungen in Mitte und Pankow gab es dazu auch nicht. Offensichtlich gab es stillschweigende Übereinkünfte, erst einmal vollendete Tatsachen zu schaffen.

Erster Mini-Kreisverkehr in Berlin

Die Groth-Gruppe hat sich mit ihrer Forderung nach einem Mini-Kreisverkehr als Zufahrtlösung für die neue Wohnsiedlung im Baufeld des nördlichen Mauerparks durchgesetzt. Die Bauform ist in den neuen „Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil I plangleiche Knotenpunkte“( Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 06) und im Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) geregelt.

Kreisverkehre mit einem Durchmesser zwischen 13 und 22 Meter werden darin als „Minikreisverkehre“ bezeichnet. Da die Kreisinsel von großen Lastwagen oder Bussen wegen deren zu großem Wendekreis nicht umfahren werden kann, muss diese überfahrbar gestaltet sein. Die Kreisinsel wurde daher aufgepflastert und von einem Niederbord eingefasst.
Minikreisverkehre sind dazu gedacht, innerorts und im gebauten Bestand an geeigneten Plätzen bestehende Vorfahrtsregelungen oder Lichtsignalanlagen zu ersetzen.

Gefährliche Tunnelausfahrt in Richtung Westen

Für Radfahrer und Autofahrer ist die Verkehrslösung mit dem Minikreisverkehr gefährlich, denn allein schon dessen Lage ist einigermaßen seltsam. Berücksichtigt man noch Lichtverhältnisse und dichteren Berufsverkehr, so wird die Lage bei Tunnelausfahrt schnell unübersichtlich. Vor allem aber für Radfahrer wird es unerträglich, denn sie müssen sich nun von bisher getrennten eigenen Radwegen auf einen gemeinsamen Kreisverkehr einstellen, der aufgrund geringer Größe auch schnell „verstopft“ werden kann.
In der deutschen Straßenverkehrsordnung gibt es leider auch bisher kein Warnzeichen, das vor Minikreisverkehren warnt.

StVZVO-Gefahren­zeichen 3a (Österreich)
StVZVO-Gefahren­zeichen 3a Kreisverkehr: 3247 – Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO), BGBl. 1998 II 1205-1227, 1216.(Österreich)

Radfahrer in der Stau-, Abgas- und Feinstaubfalle

Die bisher getrennt liegenden Radwege konnten in beiden Richtungen bisher zügig per Fahrrad durchfahren werden. Mehr als zwei Atmemzüge musste man nicht die Luftanhalten, um bei etwa 20 km/h durch den Gleimtunnel zu fahren. Künftig wird dies nicht mehr möglich sein. Bei Rückstaubildung sind vor allem Radfahrer, die in westliche Richtung fahren genötigt, im Stau viel länger als nötig zu warten – oder PKW zu umfahren. Die Praxis wird erst zeigen, wieviele Atemzüge Radfahrer zusätzlich im Berufsverkerh bei Durchquerung des Gleimtunnels benötigen.
Bei der Aufstellung der Bebauungspläne für die Mauerparkbebauung wurden schon §1 (5) Baugesetzbuch (BAuGB) und §1 (6), Abs. 1 missachtet:

§1 (5) Baugesetzbuch (BAuGB)
„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“

§1 (6), Abs. 1 Baugesetzbuch (BAuGB)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:
1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, … .“

Nachwirkungen des Genehmigungs-Unwesens fachfremder Bausenatoren

Die bauliche Problematik am Gleimtunnel wurde in den Amtszeiten der fachfremden Bausenatoren Michael Müller und Andreas Geisel verursacht, die weder über Berufsethos noch über Baukultur noch über Wissen um die Kernparagrafen des Baugesetzbuches verfügten. SPD-geführte Senatsverwaltungen waren zudem seit Privatisierung des Eisenbahnvermögens nicht in der Lage, ihre Interessen als Baulast-Träger für die Gleimstraße wahrzunehmen, und die Eigentumsfrage am Gleimtunnel zu klären.

Der jetztige neu regierende Senat wird das Thema nun ausbaden müssen.

Es fehlt eine Radverkehrsstrategie für Berlin, ein entsprechendes Gesetz – und es fehlt ein Mindestmaß an Normen für den Gesundheitsschutz für Radfahrer, die Autoabgasen und Feinstaub in besonderer Weise ausgesetzt sind.

Klagebefugnisse und einstweilige Schließung des Gleimtunnels wegen Gesundheitsgefährdung

Der heutige Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner hat sich in seiner Amtszeit als Baustadtrat in Pankow in der Frage der Verkehrsführung und des Gesundheitsschutz durchgemogelt. Er war mindestens vertraulich über den städtebaulichen Vertrag zwischen der Groth-Gruppe und dem Senat informiert. Die Groth-Gruppe musste hier unbedingt das Interesse wahren, eine Zufahrt-Kreuzung mit Lichtzeichenanlage auferlegt zu bekommen. Es hätte die bauliche Erschließung erheblich verkompliziert.
Kirchner hat dagegen als Baustadtrat seine „hidden Agenda“ verfolgt, die Gleimstraße zur Fahrrad-Straße zu entwickeln. Und so hat er den kommenden Konflikt einfach in Kauf genommen.
Radfahrer-Inititativen, Deutsche Umwelthilfe und engagierte Bürger müssen nun ihre Interessen auf dem Rechtsweg wahren, und eine einstweilige Verfügung gegen die Öffnung des Gleimtunnels für Lastkraftwagen und Personenkraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren anstrengen.
Die rechtlichen Ausssichten stehen nicht schlecht, überschreiten doch insbesondere Dieselfahrzeug alle gesetzlich legitimierbaren Abgas- und Feinstaubwerte „per Motorsoftware-Design“.

Auch die neue Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Regine Günther hat nun ein Problem auf dem Tisch, das ihr vom neuen Verkehrsstaatssekretär quasi „untergejubelt“ wurde. Die Probleme waren Kirchner seit 2015 bekannt (siehe: Weitere Informationen).

Operation Gleimtunnel mißlungen: Radfahrertod droht!

Nach Lage der Dinge kann es im Interesse der Gesundheitsvorsorge nur eine sinnvolle Entscheidung geben: der Gleimtunnel muss direkt und unmittelbar für den Autoverkehr geschlossen werden. Lediglich Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge und ggf. Elektrofahrzeuge dürften künftig noch passieren.

Für die Bauinvestoren und neuen Eigentümer der Wohnungen im nördlichen Mauerpark droht zudem weiteres Ungemach: die Nähe zu Prenzlauer Berg wurde bisher als Standortvorteil und Verkaufsargument beworben. Man sich sicher bald auch mit Fragen der Prospekthaftung auseinander setzen müssen.

Weitere Informationen:

Mauerpark: Der Rubikon wurde überschritten! | 10.2.2015 | Pankower Allgemeine Zeitung

Mauerpark: privilegierte Zufahrt / illegale Notreparatur? | 11.3.2015 | Pankower Allgemeine Zeitung