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Planfeststellungsverfahren Nordkreuz- Karow

Kommunalpolitik aktuell in Pankow

Am 30. September 2014 endet die Auslegungsfrist für die Planfeststellungsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für die Strecke Berlin-Blankenburg bis Karow. Die Planfeststellungsunterlagen liegen im Straßen- und Grünflächenamt, Darßer Straße 203 in Zimmer 219 aus. Sie können auch im Internet eingesehen werden.

Anlieger und Lärmbetroffene können noch nach Ende des Auslegungstermins bis zum 14. Oktober 2014 ihre Einwendungen geltend machen.

Konkretisierung der Einwendung ist notwendig

Die Einwendungen zum Bauvorhaben “Nordkreuz-Karow, 2. Baustufe, sowie Grunderneuerung S-Bahn S2 Mitte” müssen in konkreter Form vorgetragen werden:

“Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Geben Sie, wenn möglich, die jeweilige Örtlichkeit und die Nummer der Unterlage, auf den sich ihr Einwand bezieht, mit an. Die Einwendung muss bis spätestens zum 14. Oktober 2014 (Eingang Verwaltung) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Postanschrift: Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, Zi 422 R, oder beim Bezirksamt Pankow, Abteilung Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächenamt, Darßer Straße 203, 13088 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift, nicht aber elektronisch, vorliegen.”

Planverfahren seit Frühjahr 2014

Das Planfeststellungsverfahren hat auch die Bürgerinitiative BINO e.V. und weitere Interessenvertreter und Gesprächspartner einbezogen. Am 17.02.2014 fand unter Leitung von Herrn Schroeder, Projektleiter S-Bahn-Projekte Berlin (DB NETZE, DB ProjektBau GmbH, Regionalbereich Ost) ein Informationsveranstaltung zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens Strecke Nordkreuz (a) – Karow (Blankenburg) statt, das sachlich und konstruktiv verlief.

Nach der Planauslegung wurde auch deutlich, dass die geplanten baulichen Vorkehrungen zum Lärmschutz für viele Bürger im Planungsbereich deutliche Verbesserungen im Gesundheits- und Lärmschutz nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen ergeben werden.

4 Jahre Bauzeit geplant

Die Bauzeit wird derzeit mit 4 Jahren veranschlagt. Dazu gehören der Neubau von Brücken, die Realisierung der durchgängigen Zweigleisigkeit, die Neulegung aller Gleise mit beschichteten Gleisschwellen, das besonders überwachte Gleis, den Ausbau auf 160 h/km mit den entsprechenden Sicherheitseinrichtungen, das Aufstellen von Lärmschutzwänden/passive Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage eines entsprechenden Lärmgutachtens, und viele weitere Baumaßnahmen, zur Einbindung in Landschaft, Wasserhaushalt und Straßen und Versorgungsnetz.

Lärmschutzfragen weiterhin relevant

Inwieweit der Lärmschutz ausreicht, muß auch um Lichte alter Gesetze und Vorschriften und der neueren rechtlichen Beurteilung einer Überarbeitung der „Schall 03“ und bestehender Betriebsgenehmigungen der Gleise betrachtet werden.

Weitere Informationen:

Planfeststellungsverfahren Nordkreuz- Karow: Eisenbahnverkehr-Planfeststellungen

Bundesrat will Überprüfung der “Schall 03″ – 25.9.2014 – Pankower Allgemeine Zeitung

m/s