Dienstag, 19. März 2024
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Reform des Genossenschaftsgesetzes

Genossenschaften

Eine wichtige Nachricht ist im Bundestagswahlkampf etwas unter gegangen: der Deutsche Bundestag hat am Ende seines vorletzten Sitzungstages in der Nacht vom 29. auf den 30. Juni 2017 das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften beschlossen. Mit der Reform des Genossenschaftsgesetzes wird es möglich, den Idealverein auch für wirtschaftliche Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement zu öffnen. Initiativen wie Dorf- und Weltläden zählen zu den Beispielen.

Was verbirgt sich dahinter?

Der Idealverein wird auch nichtwirtschaftlicher Verein genannt. Es ist nach deutschen Recht ein Verein, der nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet ist und vorwiegend ideelle Zwecke verfolgt. Der Idealverein ist die typische und häufige Form eines Vereins.

Ursprünglich war es vorgesehen, den wirtschaftlichen Verein für Initiativen wie etwa kleine Dorfläden als Rechtsform zu öffnen.
Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichthofes zu Kitas in der Rechtsform von Vereinen, entschied sich der Bundestag jedoch gegen eine solche Regelung.
Dorfläden können nun nach der Reform auch als eingetragene Vereine geführt werden, wenn sie ideelle Ziele verfolgen und nicht vorsehen, dass Gewinne an Mitglieder ausgeschüttet werden. Bei Dorfläden ist das in der Regel der Fall, da die Nutzung des Ladens der Gewinn ist und keine Dividendenausschüttung beabsichtigt ist.

Praxisgerechte Neuregelungen und Entbürokratisierung für kleine Genossenschaften nützlich

Die Änderungen im Genossenschaftsrecht beinhalten auch Erleichterungen für kleine und Kleinstgenossenschaften insbesondere im Rahmen der wirtschaftlichen Prüfung. Die weitere Möglichkeit besteht nun, dass Mitglieder ihre Genossenschaft mit Darlehen unterstützen können, ohne in Konflikt mit dem Kreditwesengesetz zu kommen.

Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. hat zur Reform, zu Details und Hintergründen weitere Informationen veröffentlicht. So finden sich auch Arbeitshilfen zur Neugründung von Genossenschaften.

Die Unesco hat übrigens 2014 die Genossenschaftsidee als immaterielles Unesco-Weltkulturerbe anerkannt.

Genossenschaften – weltweit verbreitet

Weltweit sind übrigens über 800 Millionen Menschen Mitglieder von Genossenschaften, und tragen so mit Hilfe zur Selbsthilfe zur Nachhaltigkeit und Stabilität von Landwirtschaft, Ernährung, Produktion und Wohnungsbau bei. Sogar zur Entwicklung von Software und zum Betrieb von Maschinen-Ringen, Traktoren und Fertigungsanlagen. Das nachfolgende Video zeigt noch einmal die Geschichte und die Möglichkeiten von unabhängigen Genossenschaften auf.

 

Weitere Informationen:

ZdK – Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. | www.zdk-hamburg.de

Genossenschaftsgesetz (Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften)

m/s