Freitag, 19. April 2024
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Rund 3.800 Sumpfkrebse im Tiergarten gefangen

Roter Amerikanischer Sumpfkrebs

Wochenlang haben sie die Berliner und viele Journalisten beschäftigt: die Roten Amerikanischen Sumpfkrebse (Procambarus clarkii), die in großer Zahl durch den Großen Tiergarten wanderten. Gegenmaßnahmen wurden egriffen, Fischer des Berliner Fischereiamtes haben im Großen Tiergarten innerhalb von 14 Tagen rund 3.800 Krebse mit Reusen gefangen. Für 2017 ist die Fangaktion offiziell beendet. Doch der Fall zeigt: Es hätte früher gehandelt werden müssen.

Rote Amerikanische Sumpfkrebse sind seit dem Sommer im Großen Tiergarten unterwegs auf der Suche nach neuen Lebensräumen. Viele Beobachtungen wurden an Naturschutzverbände und Behörden gemeldet und Fotos geschickt. Die Sumpfkrebse zählen zu den invasievn Arten. Wo sie auftauchen, werden andere Tierarten verdrängt. Die exotischen Tiere wurden vermutlich ausgesetzt, obwohl dies grundsätzlich verboten ist.

Problem zu lange unterschätzt
Der Obersten Naturschutzbehörde war seit längerem bekannt, dass eine Population der invasiven Krebsart im Großen Tiergarten existiert und wächst. Doch genauere Untersuchungen waren mangels Personal nicht möglich, das Problem wurde unterschätzt. So wurde die Behörde von den massiven Wanderbewegungen überrascht. Wie gravierend die Folgen sein können, wenn wichtige europäische Naturschutz-Richtlinien nicht rechtzeitig umgesetzt werden, zeigt dieser Fall deutlich.

Geforderte Maßnahmen endlich ergriffen
Erfreulicherweise wurden im August Maßnahmen ergriffen, eine Fangaktion mit Reusen wurde gestartet: Ob die Ausbreitung des Sumpfkrebses in Berlin und Brandenburg überhaupt noch verhindert werden kann, ist noch ungewiss. Aber eine deutliche Minderung des Populationsdrucks ist ein wichtiger Schritt, um Wanderbewegungen in weitere Gewässer zu verhindern.

Naturschutzverband fordert mehr Geld und Personal
Nicht nur in diesem Fall wurde zu lange mit der Umsetzung von EU-Vorgaben gewartet. Im August hat der NABU zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, weil Deutschland die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachtet. Sie schreibt vor, für jedes Gewässer zu beschreiben, welche Beeinträchtigungen vorliegen und was geplant ist, um diese zu beseitigen. Auch die Berliner Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme weisen große Lücken auf. Die Bestandsregulierung von invasiven Arten gehört zu diesem Maßnahmenpaket.

Versäumnisse bei der Ausweisung von FFH-Schutzgebieten
Bei der Umsetzung der (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hinkt Berlin ebenfalls hinterher: Neben der Meldung von Vorschlagsgebieten an die EU-Kommission muss der Senat auch Regelungen treffen, um den Erhaltungszustand der in der FFH-Richtlinie aufgeführten streng geschützten Arten und Lebensraumtypen zu sichern. Weil Strafzahlungen drohten, aber keine neuen Mitarbeiter für die Sicherung der FFH-Gebiete und die Begleitung bei der Erarbeitung der Managementpläne eingestellt werden konnten, mussten andere Aufgaben liegen bleiben: Seit Jahren stockt nun die Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. Durch dieses Versäumnis sind naturschutzfachlich hochwertvolle Flächen nicht vor einer Umnutzung geschützt.

Weitere Informationen:
NABU Berlin (Naturschutzbund Deutschland e.V.) | Wollankstr. 4 | 13187 Berlin | www.nabu-berlin.de

m/s