Freitag, 19. April 2024
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Sicherheitstips für das Silvesterfeuerwerk

Chinaböller

Von ALDI bis zum TOOM-Baumarkt: viele Händler und Handelskonzerne wollen am Jahresende einen Teil vom rund 140 Millionen schweren Umsatz der Feuerwwerksbranche ergattern. Auch die Bundespolizei ist aktiv, und versucht den illegalen privaten Import von Feuerwerks- und Sprengstoffartikeln zu unterbinden.
So entdeckte bereits am Mittwochvormittageine deutsch-polnische Streife 164 kg Sprengkörper in einem PKW, der einem türkischen, einem libanesischen und ein ägyptischen Staatsangehöriger gefahren wurde. Die Beamten beschlagnahmten die Fracht an der Tank- und Rastanlage Biegener Hellen. Fahrer sehen nun einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz entgegen.

Erlaubt – nicht erlaubt: Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet

In den Handel darf nur geprüftes Feuerwerk gelangen, denn Pyrotechnikartikel enthalten Sprengstoffe und können zu erheblichen Verletzungen führen. Geprüfte Feuwerwerksartikel sind gekennzeichnet.

Europaweit dürfen 14 Prüfstellen Pyrotechnik – davon 13 Feuerwerk – prüfen. In Deutschland wird Feuerwerk von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft. Die BAM ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
BAM geprüftes Feuerwerk hat die Kennnummer 0589. Dazu kommt die Bezeichnung der Feuerwerksklasse und eine Registriernummer.

0589 – F2 – 1254 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie 2. 1254 ist eine fortlaufende Nummer. Ferner muss ein CE-Zeichen vorhanden sein, das Das CE-Zeichen ist kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.

Die BAM hat aktuell ihre Warnungen auch auf Twitter https://twitter.com/BAMResearch veröffentlicht.

m/s