Freitag, 19. April 2024
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Silvesterfeuerwerk – aber sicher!

Feuerwerkssortiment (Klasse II)

In Tankstellen, Supermärkten und an vielen sprangen nun wieder die bunten Werbebanner, die vom Verkauf von Böllern, Kanonenschlägen, Raketen, Batteriefeuerwerken und Tischfeuerwerken künden. Eine ganze Branche macht an wenigen Tagen im Jahr ihren Jahresumsatz, denn der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester 2015/ 2016 ist in diesem Jahr in Deutschland nur vom 29. Dezember und bis zum 31. Dezember 2015 erlaubt.

Feuerwerkssortiment (Klasse II)
Feuerwerkssortiment (Klasse II) – Verkauf vom 29.-31. Dezember 2015 erlaubt an Personen ab 18 Jahre

Verkauft werden vor allem Feuerwerkskörper der Klasse II, die nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden dürfen. Die Klasse II bezeichnet Kleinfeuerwerk, das nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden darf. Das Silvesterfeuerwerk darf nur innerhalb von Verkaufsräumen verkauft werden. Die gesetzliche Grundlage ist 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Feuerwerksklassen dienen der Sicherheit

Es gibt insgesamt vier Feuerwerksklassen. Kategorie IV bezeichnet das Großfeuerwerk, das ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden darf, deren Mindestalter übrigens auf 21 Jahre begrenzt ist. Klasse III, das Mittelfeuerwerk darf ebenfalls nur von Personen mit spezieller Erlaubnis abgebrannt werden. Die Menge des pyrotechnischen Satzes sowie der Steighöhe sind hierfür begrenzt. In der Klasse II ist die große Vielfalt von Feuerwerksartikeln zu finden, die nur mit Altersbegrenzung verkauft werden dürfen.
Di Klasse I bezeichnet das Kleinstfeuerwerk, Kinderfeuerwerk oder Ganzjahresfeuerwerk. Auch Feuerwerksspielwaren oder Tischfeuerwerke fallen in diese Kategorie – und dürfen in Deutschland auch von Minderjährigen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gekauft und verwendet werden.

Vorsicht bei illegalen Import!

Der Handel mit Feuerwerksartikeln ist streng reguliert. Der Import ist ausschließlich durch lizenzierte Fachbetriebe erlaubt.
Werden Feuerwerkskörper von Privatpersonen im benachbaten Ausland eingekauft, und nach Deutschland importiert, so handelt es sich um eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz, die mit hohen Strafen und Haftstrafen belegt werden kann.

Vorschriften für den Handel

Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2 dürfen ohne besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis verkauft werden. Um aber Unfällen und Sachschäden bei ihrer Verwendung und Lagerung vorzubeugen, gelten besondere gesetzliche Vorschriften. So dürfen Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 nur an Personen ab 18 Jahren und nur innerhalb von Verkaufsräumen – also zum Beispiel nicht an einem Kiosk oder in Verkaufspassagen – abgegeben werden. Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen mit ungeprüften importierten Feuerwerkskörpern gekommen ist, dürfen grundsätzlich nur pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen und mit einer Zulassungsnummer (z.B. BAM-P II-0537) gekennzeichnet sind.

Beim Kauf von Feuerwerk sollte man auf die Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie eine deutsche Gebrauchsanleitung achten. Bei Unklarheit kann die aufgedruckte Nummer des Artikels auf der Internetseite der BAM unter www.bam.de überprüft werden. Dort sind sämtliche in Deutschland zugelassenen Feuerwerksartikel aufgeführt.

Pyrotechnische Verkaufswaren mit der alten Bezeichnung „Klasse I“ (jetzt Kategorie 1) oder „Klasse II“ (jetzt Kategorie 2) dürfen noch bis zum 3. Juli 2017 vertrieben, anderen überlassen und verwendet werden. Für alle Händler informiert auch die Berliner IHK auf einer eigens eingerichteten Internetseite: www.ihk-berlin.de/feuerwerkskoerper

Sicherheit geht vor! Erst denken – dann zünden!

Auch beim Kleinfeuerwerk der Kategorie 1 mit Knallbonbons, Knallplättchen für Spielzeugpistolen, Knallfröschen und Tischfeuerwerk ist Vorsicht geboten! Tischdekorationen und Bekleidungsstücke könnten Feuer fangen. Auch bei Feuerwerksartikeln der Kategorie 2 wie Raketen, China-Kracher, Kanonenschläge, Böller, Party-Knaller, Schwärmern und Bengalartikeln gilt es Umsicht zu bewahren.
Wer in Innenräumen Vorsicht walten lässt, achtet auf nicht brennbare Tischdekorationen und stellt zusätzlich einen gefüllten Eimer Wasser für die Soforthilfe bereit.
Vor allem sollte auf die geeignete Bekleidung geachtet werden, um schwere Brandverletzungen durch leicht entflammbare Textilien und Kostüme zu vermeiden, die sich in die Haut einbrennen. Kinder mit Anoraks sind besonders gefährdet, und jede Kleidung ist brennbar, wie Vergleichstests gezeigt haben. Schwerer brennbar sind Jeansstoffe, Jeanshosen und Jeansjacken als Oberbekleidung. Am Besten schützen immer Lederjacken und -hosen.

Vorsicht Import-Böller!

Sicherheitstips von den Herstellern

Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) gibt eigene Sicherheitshinweise heraus und verweist darauf die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten.
Das immer beliebter werdende Batterie- und Verbundfeuerwerk spielt auch in diesem Jahr die Hauptrolle in der Silvesternacht und am Neujahrsmorgen. Es wird in unterschiedlichsten Variationen und Preisklassen hergestellt und vertrieben. Die moderne Entwicklung der Pyrotechnik macht das Silvesterfeuerwerk nach Ansicht der Hersteller sicher. Beim Verbundfeuerwerk muss nur einmal die Zündschnur angezündet werden, und eine ganze Batterie von Feuerwerkseffekten wird nacheinander selbsttätig im Sekundentakt in die Silvesternacht geschossen. So ermöglicht die Kombination verschiedener pyrotechnischer Produkte eine Vielfalt an Farb- und Effektvariationen, die sonst professionellen Feuerwerken vorbehalten bleibt. Voraussetzung ist lediglich ein sicherer Startplatz im Freien, und ein genügender Abstand zu Persönen und Gebäuden.

Das raten die Hersteller:

  • Verwenden Sie nur Feuerwerk mit einer Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM-PI oder PII plus Zahl) oder CE-Zeichen und Registriernummer.
  • Nutzen Sie nie selbstgebaute oder ungeprüfte Feuerwerkskörper.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften.
  • Bewahren Sie die Feuerwerkskörper nicht am Körper, in Hosen- oder Jackentaschen auf und nie zusammen mit Streichhölzern oder Feuerzeugen.
  • Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen, damit keine Raketen in Ihre Wohnung fliegen können.
  • Brennen Sie Feuerwerk nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden ab.
  • Auf keinen Fall sollten Feuerwerkskörper so gestellt werden, dass Schüsse in Richtung der Zuschauer gehen – auch auf umstehende Bäume oder Häuser sollte geachtet werden.
  • Pyrotechnische Gegenstände nicht in Türen und Fenster oder auf Dächer werfen.
  • Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern nur senkrecht aus standsicheren Flaschen, z.B. aus Getränkekisten oder aus eingegrabenen Rohren.
  • Verkürzen Sie weder Zündschnüre noch bündeln Sie Feuerwerkskörper.
  • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden, übergießen sie diese mit Wasser, da die Zündschnur innerhalb des Feuerwerkskörpers noch brennen könnte. Falls beim Zünden einer Batterie an der Hauptzündschnur etwas schiefgeht, sollten Sie die Batterie mindestens 15 Minuten stehen lassen und sich nicht darüber beugen. Danach kann die Batterie an der Ersatzzündschnur angezündet werden (achten Sie auf die Gebrauchsanweisung).
  • Halten Sie alkoholisierte Menschen von Feuerwerkskörpern fern.
  • Stellen Sie Tischfeuerwerke auf eine feuerfeste Unterlage.
  • Sollte es trotz dieser Tipps zu einem Unfall kommen, wählen Sie die 112.

Tip: Feuerwerk gigantisch und umweltfreundlich!

„Hauptsache Ihr hab Spaß!“ – so wirbt eine große Handelskette, die moderne Flachbild-TV-Geräte verkauft. Per Internet können am Silvesterabend die weltweit größten Silvester-Feuerwerke per Internet-Stream und Live-Schaltung ins Haus geholt werden. Wer auf
YouTube das Stichwort „Feuerwerk“ eingibt, kann tatsächlich unter 794.000 eingetragenen Videos auswählen. Und wer „Faszination Feuerwerk“ googelt, wird mit wenigstens 161.000 Treffern belohnt.

Die größten Feuerwerke werden reihum in vielen Welthauptstädten live übertragen. Und manches Feuerwerk vom Vorjahr ist auch heute noch schön anzusehen und zu hören.

Weitere Informationen:

Böllerverbot in Berlin? | 1.12.2015 | Pankower Allgemeine Zeitung

Vorsicht Importböller! – Lebensgefahr! | 18.12.2015 | Pankower Allgemeine Zeitung

VPI – Verband der pyrotechnischen Industrie – www.feuerwerk-vpi.de

m/s