Donnerstag, 28. März 2024
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Skizzen & notwendige Vorarbeiten für eine EU-Reform

EUROPE 5.0 New Development Plan

Europa befindet sich in einer tiefen existenziellen Krise, die grundlegende Fragen aufwirft. Fehlendes Wirtschaftswachstum lässt die Gefahr einer säkularen Stagnation heraufziehen. Der Absturz ganzer Regionen kann heute auch als Vorzeichen einer bevorstehenden „Implosion“ von Volkswirtschaften verstanden werden.

Vor allem in der Ökonomie und Finanzwirtschaft und Sozialökonomie gibt es einen grundlegenden Bedarf nach neuen Antworten, Konzepten und Innovationen, weil zu Tage getretene Konflikte nicht mehr mit bisher üblichen politischen und wirtschaftlichen Mitteln lösbar sind.

Bisherige politische Strategien und gesellschaftliche Strukturen der alten Industriegesellschaft und der Wissensgesellschaft wie sie im Lissabon-Vertrag verankert sind, reichen nicht aus, um die Folgen von Finanzkrise und der Globalisierung zu bewältigen. Die bisherige EU-Strategie „Europa 2020 – Strategie für Wachstum“ der Europäischen Kommission ist nicht ausreichend, um mit den neueren gobalen Entwicklungen wie Klimawandel, Migration, globaler Wettbewerb, Digitalisierung, Wirtschaft & Technologien und Finanzwirtschaft Schritt halten.

Das Fundament der Ökonomien der EU-Staaten muss erneuert werden

Das Maß der Spaltung der europäischen Gesellschaften in „Arm und Reich“ bedroht inzwischen die volkswirtschaftliche Tragfähigkeit und Stabilität. Auch Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und Wohlstand und Resilienz (Nachhaltigkeit und Überlebensfähigkeit) sind bedroht.

Besonders bedrohlich: es entstehen ökonomische Dilemmata, die nicht mehr mit klassischen verteilungspolitischen Mitteln lösbar sind. Die ökonomische Spaltung hat längst eine zerstörerische ökonomische Struktur angenommen, die Werte, Sozialkapital und Anlagekapital in den abgehängten Regionen vernichtet.

Vereinfacht: globaler Wettbewerb und Innovation lassen praktisch nur noch wenig Raum für das Indiviuum, durch Arbeit oder unternehmerische Anstrengung tragfähige ökonomische Strukturen zu schaffen.

Digitalisierung und Dekarbonisierung sorgen überdies für ein Schwinden der materiellen und physikalischen Basis von Ökonomie und verändert das Verhältnis der Produktionsfaktoren Arbeit, Wissen, Information und Kapitaleinsatz.
Am Beispiel der Elektromobilität vollzieht sich gerade eine Revolution, die zehntausende Arbeitnehmer in der Produktion von Verbrennungsmotoren praktisch über Nacht überflüssig machen wird – in der Folge auch in der Wartung und Versorgung.

Grund-Bedingungen für das Erreichen betriebswirtschaftlicher Tragfähigkeit haben sich fundamental verändert.

Komplexität überfordert z.T. das Individuum. Neue Firmen und Aktivitäten können faktisch nur noch mit „Plattform-Gründungen“ und Teams auf den Weg gebracht werden.
Die wettbwerbsorientierte EU-Vergabe-Struktur mit ihren Governance-Regeln behindert Neugründungsaktivitäten und fördert vor allem bestehende Unternehmensstrukturen.
Einzelgründungen, die einen „Gründungs-Support“ benötigen, bis sie ihr Unternehmen nach eigenen Konzept mit der Wirtschaft vernetzt haben (Einkauf, Markt, digitale Vernetzung, soziale Vernetzung und Organisation), bekommen praktisch keinen Kapitalzugang mehr.

Die Digitalisierung und eine aufkommende „Mensch-Roboter-Kooperation“ als begonnene 5. nachindustrielle Revolution werden vorhandene politisch-ökonomische Systeme und wirtschaftliche Einheiten aus den Angeln heben. Vereinfacht: ein Taxifahrer, der durch autonome Fahrzeuge ersetzt wird, kann auch zu Hause nicht mehr den Strom und das Smartmeter bezahlen.

Völlig neue sozioökonomische Strategien und Lösungen müssen entwickelt werden, um künftig Städte, Regionen, Nationen und die EU politisch und ökonomisch existenzfähig halten zu können.

Händedruck: Roboterhand - Mensch
ZEITALTER DER ROBOTERKOOPERATION:
In der Service_Robotik eröffnet die 5-Finger-Greifhand SCHUNK SVH neue Möglichkeiten beim Greifen und Manipulieren. Zudem erlaubt sie eine Mensch-Roboter-Kommunikation über Gesten. – Bild: Schunk

Abbildung der Fünften nachindustriellen Revolution in der Ökonomie

Es besteht politischer und vor allem auch wissenschaftlicher Reformbedarf in mehreren Dimensionen der politischen Ökonomie und der Volkswirtschaft – sowie in den Medien- und Netzökonomien. Darüberhinaus wird es künftig „Roboter-Ökonomien“ und „Artificial Intelligent Economies“ geben, wie sie sich heute bereits durch BigData, Bitcoin- und Blockchaintechnologien andeuten. Neben dem bisherigen Finanzsektor werden sich intermediäre Finanzdienste (Fintechs) etablieren, die eine neue digitale Regulierung des Kapitalmarktes erfordern.

Die Konzentration der politischen Eliten auf die Krise des Finanzsektors hat den Blick verstellt, dass der Finanzsektor sich selbst nicht beschäftigen kann, wenn er keine realen Anlagemöglichkeiten hat, und jegliche „entmaterialisierte Investition“ auch nicht mehr nach Bankenrichtlinien Basel II und Basel III besichert werden kann.
Es treten völlig neue Risikoklassen auf, die weder in der ökonomischen Theorie noch in der Geld- und Kredit-Theorie methodisch bearbeitet und einer politischen Steuerung zugänglich sind.

Die politische Ausflucht, allgemein bei derart offenen Fragen auf „mehr Bildung und Bildungsinvestitionen“ zu verweisen, trägt nicht mehr, weil schon heute hochgebildete Akademiker arbeitslos werden und ganze Regionen abgehängt werden.

EUROPE 5.0 New Development Plan
Alternativlos: EUROPE 5.0 New Development Plan with subsidiary Financial & Economic Strategies

Skizzen für den Europa 5.0 New Development Plan

Märkte, Strings und Plattformen
In der Volkswirtschaftslehre und der Ökomomischen Theorie muß die neu entstandene Weltwirtschaftsstruktur von analogen Märkten und digital gesteuerten Wertschöpfungsketten und „Wertschöpfungsbeziehungen“ und „Wertschöpfungsnetzwerken“ besser verstanden und genutzt werden. Märkte haben reale und digitale Strukturen – die ökonomische Theorie muss das abbilden können.

Für die wissenschaftliche Betrachtung muss neu unterschieden werden zwischen Markt und String. Das Modell des Marktes nach Adam Smith oder nach den Hayekschen Theorien des Neoliberalismus wird heute von einer „String-Typologie“ ergänzt.

Strings sind nicht mehr auf menschlicher analoger Augenhöhe transparent, und lassen sich nur informell von „eingeloggten Marktteilnehmern“ erschliessen.
Wertschöpfungsnetzwerke setzten sich demnach aus Strings zusammen und weisen eine Beziehungs-Topologie (One-to-many, C2C, B2C, B2B) auf. Daraus entstehen unterschiedliche „Plattform-Ökonomien“ mit unterschiedlichen volkswirtschaftlichen „Wohlfahrtswirkungen“, „Wertschöpfungsmustern“ und internen und externen Kosten.

Das Beispiel des norwegischen „Statens pensjonsfond“ zeigt beispielhaft, wie eine Plattform-Ökonomie Wohlfahrtswirkungen schafft und Staatshaushalt und Pensionen absichert. Das deutsche Modell der Wohnungsbaugenossenschaft ist ein gesetzlich gut reguliertes und stabiles Modell einer Plattform-Ökonmie.

Neue Fragen an die EU-Ökonomie 5.0 sind zu stellen: wie können Plattform-Ökonomien wirtschaftliche Entwicklung ergänzen und beflügeln? Wie kann der Kapitalzugang für indiviuelle, lokale und regionale Aktivitäten gesichert und stabilisiert werden?
Wie kann der Kapitalabfluß per digitalen Kanälen sozialstaatlich gesteuert werden? Kann man „ökonomische Hubs“ konstruieren, die als kommunale Einheit eine nachhaltige Innovation UND soziale Entwicklung antreiben?

Neue Wirtschaftssektoren

Asugehend von der Drei-Sektoren-Hypothese der Volkswirtschaftslehre hat sich in der Volkswirtschaft eine Theorie von fünf Sektorbereichen, den Wirtschaftssektoren, herausgebildet.

Primärsektor (Urproduktion)
Sekundärsektor (Industrieller Sektor)
Tertiärsektor (Dienstleistungssektor)
Quartärsektor (Informationssektor)
Quintärsektor.

Der Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland im Jahr 2010 lag bei 2,1 % im primären Sektor, 24,4 % im Sekundärsektor und 73,5 % im Tertiärsektor. Diese volkswirtschaftliche Aufteilung ist offensichtlich unzureichend, denn der hohe Anteil von 73,5% der Beschäftigten im „Tertiärsektor“ umfasst offensichtlich noch den Informationssektor und den Quintärsektor.

Die Abgrenzung der Kreativ- und Kulturwirtschaft innerhalb der volkswirtschaftlichen Sektoren hat sich als sinnvoll für eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung erwiesen. Der Beschäftigungsaufbau und wirtschaftliche stabile Beschäftigungsverhältnisse sind aufgrund der rasanten Technologieentwicklung und risikokapitalgetriebenen Innovation auf der Strecke geblieben. Kostenlos-Ökonomien und Skalierungsunterschiede haben zu einer Verzerrung des Wettbewerbs geführt, der individuelle Arbeitsleistung und Lebenschancen praktisch an den Rand drängt und ein Prekariat etabliert.

Völlig unverständlich ist eine bisher fehlende Abgrenzung eines „Gesundheits-, Pflege- und Betreuungssektors“, weil sich in diesem Bereich ein großer Teil der Beschäftigten konzentriert, und ein großer Teil des volkswirtschaftlichen Gesamtvolumens zirkuliert.

Beim Übergang in die Fünfte nachindustrielle Revolution wird es Verschiebungen zwischen den Sektoren und bei den Erwerbstätigen geben, die entweder ungesteuert oder chaotisch verlaufen, oder aber sozialstaatlich flankiert werden.
Grundsätzlich gilt: Krisen, Beschäftigungskrisen und Strukturkrisen stellen sich als „Anpassungskrisen“ an neue Formen der Arbeitsteilung dar. Diese sind zu einem großen Teil durch veränderte Arbeitsteilung, veränderte Wertschöpfungsbedingungen und Kapital- und Kreditzufuhr für Neuinvestitionen auflösbar.

Grundsätzlich ist die Frage zu stellen, ob im Rahmen von Digitalisierung, Vernetzung und Roboter-Kooperation auch „neue Wirtschaftssektoren“ entstehen, die auf neue Weise „wohlfahrtsfördernd“ organisiert werden können?

Die Herausforderungen von weltweiter Migration und Klimawandel können auch als Aufforderung an die Volkswirtschaft begriffen werden, einen neuen definierten Sektor der „Daseinsvorsorge“ zu schaffen, der Urbanisierungsgrundlagen, Umweltschutz und Nahrungs- und Gesundheitsvorsorge europaweit einheitlich organisieren hilft, mit jeweiligen lokalen und regionalen Anpassungsmöglichkeiten an Umweltbedingungen (z.B. Frost, Hitze, Wassermangel, Bodengüte usw.).

SEPA - Einheitlicher Euro-Zahlungsraum
Euro-Zahlungsraum: der Euro, eine historische Errungenschaft, die verteidigt werden muss!

Internalisierung von Kosten und Statistische Systematik der EU-Wirtschaftszweige

Die „Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne“), meist nur als NACE bezeichnet, ist ein System zur Klassifizierung von Wirtschaftszweigen, das von Seiten der Europäischen Union, auf Basis der ISIC (International Standard Industrial Classification of all Economic Activities) der Vereinten Nationen, entworfen wurde. NACE steht u.a. auf dem Online-Klassifikationsserver „RAMON“ der EU-Behörde Eurostat zur Verfügung.

Diese Klassifikationen dienen zur Einordnung von Daten im Rahmen der gemeinsamen Statistik durch die Eurostat, wie auch die einzelstaatliche amtlichen Statistik, und bezieht sich auf statistische Einheiten, also einen einzelnen Betrieb oder eine Gruppe von Betrieben, die eine wirtschaftliche Gesamtheit, also ein Unternehmen oder einen Wirtschaftszweig, bilden.

Die auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 geschaffene Systematik muss einer erneuten Revision unterzogen werden, weil sie nur volkswirtschaftliche und monetäre Kapitalflüsse sichtbar macht.
Im Rahmen der Digitalisierung und weltweiten Vernetzung gibt es jedoch auch „virtuelle Kapitalflüsse“, die durch BigData, Intellectual Properties und Lizenzen und durch „Predictive Analysis“ ermöglicht werden. Gewinnverlagerung und Steuervermeidung sind nur die Spitze eines digitalen Schattenreiches, das auch Sportwetten und Handel umfasst.

Gleichzeitig entstehen durch Digitalisierung, weltweite Dienste und Vernetzung externe Kosten, wie etwa durch Entwertung von Sozialkapital und Anlagekapital und Zerstörung von Allokationskapital.

Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung muss modernisiert und vervollständigt werden, wohlfahrtsfördernde und kapitalableitende Topologien von „Plattformen“ und „Strings“ müssen transparent gemacht werden, und ggf. durch gesetzliche neue Rahmen gelenkt werden. Bürgerkonten und „volkswirtschaftlich berechenbare Lebenskonten“ (Life-Konten) sollen künftig die volkswirtschaftliche Gessamtrechnung transparenter machen, und den Weg in eine Berechnung einer lokalen, kommunalen, regionalen und nationalen „Soll-Volkswirtschaft“ öffnen, die eine ökonomische Grundsicherung des Bürgers prognosefähig macht.

Bürgerkonto und volkswirtschaftliche Life-Konten

Die Digitalisierung der Volkswirtschaft wird es unerläßlich machen, geschützte „Bürgerkonten“ einzurichten, die als Life-Konten eine lebenslange Wertschöpfung, Kapitalbildung und Absicherung ermöglichen.
Anders als auf Beruf, Lebensarbeitszeit ausgerichtete Einkommens-Konten müssen Life-Konten nach Möglichkeit alle Einnahmemöglichkeiten und Ausgaben bilanzieren und prognosefähig machen können.
Zugleich müssen neben dem beruflichen Einkommen auch „berufsunabhängige Einkommensarten“ gesichert werden, etwa aus Sparleistungen, Prämien, Bürgerarbeit, Daseinsvorsorge-Leistungen und Zinserträge aus verzinslichen Anlageformen. Ein staatliches Basis-Grundeinkommen muss dabei für eine Grundsicherung sorgen. Für die praktische Umsetzung der Bürgerkonten bestehen schon gesetzliche Grundlagen, die nur durch ein zusammenfassendes Rahmengesetz gefasst werden sollten (Recht auf Konto, Pfändungsschutz, Verbraucher- und Anlageschutz, staatliche Förderungen, Steuer). Der Datensatz des Bürgerkontos muss besonders gesichert und unter privaten und öffentlich-rechtlichen Zugangs-Regime lauffähig sein.

Reform des Finanzsektors

Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel hat Regulierungen des Kredit-Marktes vorgenommen, die systemische Disparitäten in der Kreditversorgung schafft, die die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zerstören. In Deutschland führt dies zu einer Spaltung zwischen Wachtumsregionen und abgehängten Regionen.
In der Folge bauen sich immer mehr volkswirtschaftliche Allokationswirkungen auf, die zu Wertvernichtung führen (z.B. Leerstand auf dem flachen Land) und zu struktureller Arbeitslosigkeit und nachhaltigen Strukturschwächen.

Die Kreditrichtlinien nach BASEL II und III sorgen im Prinzip dafür, dass Banken zu Mitinvestoren werden, und sich aufgrund interner Personal- und Risikoentscheidungen aus Basisgeschäften in schwachen Regionen zurückziehen.

Dieser Rückzug hat inzwischen ein Ausmaß erreicht, das einen erneuten und nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung verhindert. In der EU sind praktisch rund 40-50% der Bevölkerung von einer Kreditversorgung abgeschnitten, und können so auch keine neuen wirtschaftlichen Aktivitäten entfalten (abgesehen von ohnehin schwierigen Markt-Bedingungen an der Peripherie).

Regionalökonomien können sich nicht mehr neu aufbauen, weil z.B. weltweite Netzwerkdienste wie „Booking.com“, „Tripadvisor“ und andere Marketing-Plattformen Kapital aus der Fläche abziehen, und die lokale Ertragslage „abmagern“.

Um Regionen und Regionalökonomien neu zu konfigurieren, wird es nicht reichen, Subventionen und Investitionen mit Ausnahmen nach der Millionenkredit-Verordnung in die strukturschwachen Regionen zu lenken.

Stattdessen versprechen gestaffelte und generative „Kredit- und Finanzierungsprogramme 5.0“ ein Feld von Auswegen:

– kommunale Hubs mit mehreren Förderebenen
– werterhaltende Auffang-Gesellschaften für Immobilien-Anlagen
– Mikrofinanzierung und revolvierende Mikrofinanzierung
– gebührenfinanzierte staatliche Kreditversicherungs-Programme,
– flexibilisierte staatliche und private Pacht- und Pachtkauf-Regeln
– Daseinsvorsorge-Finanzierungen des Staates plus private CSR-Gelder.

Auch das Bankensystem – oder intermediäre Bankdienstleister (Fintechs) müssen sich an kompliziertere und flexiblere Geschäftsmodelle und Kofinanzierungs-Modelle heranbewegen. Die Digitalisierung und Servicialisierung von Ko-Finanzierungs-Modellen ist eine bedeutende Innovations-Anforderung.
Die Mittelbewilligung der EZB muss künftig auch für Kreditprogramme unterhalb von Tranchen ab 10 Mio. € organisiert werden. Da Banken in diesem Segment kein Geschäft machen können, sollten öffentliche Garantie-Geber, Förderbanken und intermediäre Finanzdienste für die Kreditbelebung eingesetzt werden.

Die Charakteristik von „Kredit- und Finanzierungsprogrammen 5.0“ sollte auf „Synergien & Wertaufwachs“ ausgerichtet werden (z.B. mit Controlling und Frühwarnsystem). Bei Insolvenzen sollte z.B. eine „werterhaltende Verwertung“ der Anlagegüter zum Zeitwert angestrebt werden. Dies könnte z.B. vorbeugend durch kommunale Auffang-Gesellschaften organisiert werden, um individuelle Unternehmensübergänge ohne Schaden für die Kommune oder Region zu organisieren.

Transparenz des Finanzmarktes und des Schattenbanken- und Fintech-Marktes

Digitalisierung und weltweite Vernetzung sowie Echtzeitfähigkeiten führen zu neuen Formen des Finanzmarktes, sowie zu neuen Formen des Schattenbanken- und Fintech-Marktes. Die innewohnenden Tendenzen zur Intransparenz, Verflechtung und unkontrollierbaren Steuerung müssen als anhaltende Herausforderung für staatliche Ordnungen betrachtet werden.
Wichtigste Aufgabe: die unkontrollierbare Geldschöpfung durch Virtualisierung und Fiktionalisierung von Geschäftsmodellen muss unterbunden werden bzw. einer wirtschaftspolitisch kontrollierbaren Finanzordnung unterworfen werden (siehe: digitale Primärwertschöpfungsfunktionen).

Staats-Reform und Gewaltenteilung im digitalisierten Staat

Die Digitalisierung sorgt für enorme Beschleunigungs- und Komplexitäts-Effekte, die sich auf grundlegende Weise einer parlamentarischen und politischen Kontrolle entziehen. Vor allem Echtzeit-Fähigkeiten der digitalen Technologien machen eine Erweiterung der bisherigen staatlichen Gewaltenteilung notwendig. Regulierungsbehörden, Normenkontrolle und Echtzeitüberwachung schaffen bereits heute eine neue „staatliche Gewalt“, die den „digitalen Raum“ steuert und kontrolliert.
Um Freiheit, Gleichheit und Chancengerechtigkeit für alle Bürger zu wahren, wird es nötig, Zugang (Access) und Transparenz von neuen digitalen Märkten (Strings) zu regeln.

Digitale Primärwertschöpfung als zukünftiger Wohlstand der Nationen

Neben der Urproduktion im primären Sektor entsteht in der digitalisierten Weltwirtschaft eine neue Ebene „digitaler Primärwertschöpfung“, die für eine politisch-ökonomische Steuerung zugänglich gemacht werden muss. Diese Ebene wird durch „Stringbildung“, „Temporalitäten“ (Zeitdifferenzen & Wertstellungen), Markt- und Börsen und durch „Konventionen“ und „Regulierungen“ geschaffen.
Strategisches Ziel sollte es sein, das durch bisheriges Arbeitseinkommen generierte Steueraufkommen durch innovative Besteuerungsformen der „digitalen Primärwertschöpfung“ schrittweise zu ersetzen. Dies können Zugangssteuern, Transaktionssteuern, und auch zeitlich befristete Lizenz- und Bandbreiten-Regeln sein, die nach Art „digitaler sozialer Sicherungs- und Versicherungssysteme“ funktionieren.
Schon heute sollten die Weichen für Besteuerungs- und Abgabenmodelle für eine „Mensch-Roboterkooperation“ geschaffen werden, die dabei helfen, eine „säkulare Stagnation“ der Wirtschaft und einen branchenbezogeen ökonomischen Kollaps (z.B. Branchen-Implosionen) zu vermeiden, oder wenigstens abzufedern.

Größte volkswirtschaftliche Priorität hat dabei die Abfederung der Einführung von fahrerlosen Systemen hierzulande sein. In Südeuropa und Asien dürfte die Besteuerung von Nährobotern und Produktionsrobotern in der Textilindustrie die größte bevorstehende staatliche Aufgabe werden, ohne die ganze Regionen und Staaten sind in „failed states“ verwandeln können

Die Vision einer sinnvoll entwickelten „digitalen Primärwertschöpfung“ verspricht eine innovative Weiterentwicklung der bisherigen Arbeits- und Wissensgesellschaft zu einer digitalen und sozialen Marktwirtschaft.

Der Beitrag ist ein Auszug aus einem Arbeitspapier zur EU-Reform 5.0, das eine Weiterentwicklung und einen Neustart der EU-Politik einfordert um den Herausforderungen von Digitalisierung und Mensch-Roboter-Kooperation zu entsprechen.

Nähere Informationen:

info@sozialliberalepartei.de