Donnerstag, 28. März 2024
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SmartCity-Prinzip erfordert Opt-In für PR-Agenturen

Kostenpflichtig: Opt-In für PR-Agenturen

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung erfordert ein Umdenken in Redaktionen, Presse- und Kommunikations-Abteilungen und bei PR- und Socialmedia Agenturen. Die wichtigste Änderung: das bisher geltende „Opt-Out-Verfahren“ wird abgelöst. Seit 25.5.2018 heißt es: „Opt-In“ statt „Opt-Out“ – Zustimmung statt Widerspruch.

Alle Unternehmen, Redaktionen und Anzeigenabteiligungen benötigen ab sofort die aktive Zustimmung über die Weiterverarbeitung der jeweiligen personenbezogenen Daten. Betroffen davon sind auch Journalistendatenbanken, Daten von Anzeigenkunden und natürlich auch von Vereinen, Parteien, Sozialverbänden und Einzelpersonen und Politikern.

Es spielt keine Rolle, ob Daten zur Veröffentlichung, zur bloßen Information oder als PR-Information, als Contentmarketing oder als werbender Anzeigen-Inhalt übermittelt werden. Es geht immer um Adress- und Personendaten, Links, Mailadressen, digitale Fingerabdrücke, IP-Adressen bis hin zu Cookie-IDs und zu gehashten E-Mailadressen. Um das sorgfältig verarbeiten und entsprechend den Anforderungen der EU-DSGVO verwalten und auf Anforderung Löschen zu können („Recht auf Vergessen“, „De-Publikation“) fallen in jedem Fall Kosten in der Redaktion an.

Kosten-Kennzahlen und verursacherbezogene Kostentragung

Um einen wirtschaftlichen Zeitungsbetrieb „Pankower Allgemeine Zeitung“ zu sichern, wurden umfangreich betriebswirtschaftliche Daten und betriebliche Kenndaten ermittelt und ausgewertet. Die Kenndaten wurden bis auf Einzelaktionen heruntergerechnet und in Kostenstellen und Stundensätzen erfasst. Was kostet z.B. das Öffnen und Lesen einer Mail, Prüfung der Anhänge, Bildverarbeitung und Textverarbeitung und journalistische bzw. redaktionelle Verarbeitung?

Eine umfangreiche Excel-Datenbank gibt nun Auskunft, wieviel durchschnittlicher Kostenaufwand hinter einzelnen Vorgängen steht, welche Stundensätze zu kalkulieren sind. Es ist z.T. Kostenaufwand, der bei Einhaltung der Vorschriften der EU-DSGVO ganz erheblich verändert wird. Und es ist Kostenaufwand, der bei einer journalistischen Verarbeitung in jedweder Form anfällt und durch Einnahmen gedeckt werden muss.

Die gewonnenen Kosten-Kennzahlen legen künftig eine verursacherbezogene Kostentragung unter Einschluß des zusätzlichen Datenschutzaufwandes nahe.

Kosten-Paradoxon der digitalen Publizistik

Presse- und Kommunikations-Abteilungen, PR- und Socialmedia Agenturen verursachen bei strenger Handhabung der EU-DSGVO-Anforderungen sogar ein „Kosten-Paradoxon.“ Datenverarbeitungs- und Klärungsaufwand – bis hin zur Frage der Kostenübernahme und Abrechnung – ist höher, als der reine publizistische Aufwand. Werden auch Social-Media-Links von Facebook oder Twitter mit verarbeitet, müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Browserschutz und zum Datenschutz bei späteren Lesern getroffen werden. So müssen z.B. zusätzliche Opt-Ins im publizierten Text eingefügt werden, wenn eine weitere Daten-Quelle mit Trackern und Cookies aufgerufen wird.
Das Ergebnis der Kostenanalysen: durch Einschaltung einer PR-Agentur erhöht sich der redaktionelle Verarbeitungsaufwand gegenüber einer reinen übermittelten Textnachricht um bis zum Vierfachen.
Will man eine Zeitung nicht zum wirtschaftlichen Verlustgeschäft machen, müssen PR- und Socialmedia Agenturen künftig die von ihnen mit verursachten Kosten mit tragen. Radikale Konsequenz: das zahlungspflichtige Opt-In für PR- und Socialmedia-Agenturen kommt mit unseren neuen AGB´s ab 1.8.2018.

Anzeigensystem – eCommerce und Content-Marketing mit SEO

Für die Einführung von innovativen und echtzeit-schnellen eCommerce-Lösungen sind PR- und Socialmedia-Agenturen ein nahezu unüberwindbares Hemmnis. Auftraggeber müssen sich fragen, ob es effektiv ist, eine Agentur für die „technische Schaltung“ von eCommerce-Lösungen oder SmartCity-Lösungen zu beauftragen? Im Prinzip stellt sich dabei eine einfache Frage: „Earn-rate oder Burn-Rate“?

Die Direktbuchung von Anzeigen ist bereits jetzt so kostengünstig, dass ab dem ersten verkauften Artikel ein Zusatzertrag erwirtschaftet werden kann. – Wird eine Agentur zwischengeschaltet – sind alle Kostenvorteile dahin.

Bei einer strikten Arbeitsteilung mit Workflow kann es zwischen Auftrageber, PR-Agentur und Anzeigen-Redaktion eine „Win-win-win“-Situation geben. Hierfür wurde das „SmartCity-Partner-Abonnement“ entwickelt. Das „SmartCity-Partner-Abonnement“ wird mit unseren neuen AGB´s ab 1.8.2018 eingeführt. Mit einigen Berliner Agenturen ist die Zusammenarbeit schon bewährt. Es sind nach Ausrichtung Online-Marketing-Agenturen mit SEO-Kompetenzen.

„SmartCity-Partner-Abo“ und monatliche Kosten

Das SmartCity-Partner-Abo kostet ab 30 € (netto) für den ersten Link, oder Banner oder Touchpoint und ist für 12 Monate zu schalten (Gesamtkosten 360 € netto). Die erste Fundraising- oder eCommerce-Aktion ist kostenfrei! In jedem Fall ist eine Win-Win-Win-Situation greifbar. Es lohnt vor allem, wenn es einen periodischen und permanenten Werbe- und Kampagnenmix gibt. Eine automatisierte Beauftragung per Shopsystem wird ab September eingeführt.

Weitere Konditionen sind hier abrufbar: Mediakonditionen


Mehr Informationen auf Anfrage: redaktion@pankower-allgemeine-zeitung.de

m/s