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Spallek und das Gleim-Cabrio

Gleimtunnel im Sommer 2013

Glosse ///- Auf der Internetseite des Bezirksamtes Berlin-Mitte ist seit einigen Tagen eine bebilderte Einladung zu finden, mit dem Titel „Informationsveranstaltung außerhalb des Bebauungsplanverfahrens“: „Wir laden ein zur Informationsveranstaltung zum Wohngebiet am Mauerpark (Bebauungsplan 1-64a VE) am 20. Januar 2015.

Gleimtunnel im Sommer 2013
Gleimtunnel im Sommer 2013 – Fotograf steht im Zentrum des geplanten Kreisverkehrs

Das „Wir“ auf der ersten Seite wird dann im Flyer konkretisiert: Einladende sind das Bezirksamt Mitte und die Groth-Gruppe. In der Informationsveranstaltung werden Experten befragt werden können: Vertreter aus dem Bezirksamt, der Groth Gruppe, dem Büro Lorenzen Architekten GmbH (Siegerentwurf des städtebaulichen Auswahlverfahrens) und Fachplaner aus den Bereichen Verkehrsplanung
und Erschließung stehen gerne zur Verfügung.

Der Hinweis auf die Architekten ist pikant, denn von dem ursprünglichen Siegerentwurf des städtebaulichen Auswahlverfahrens aus dem Jahr 2003 ist nur noch der Name der Architekten erkennbar.

Gleitende Öffentlichkeits-Projektierung am Mauerpark

Während übliche Internetseiten anderer Bezirksämter eindeutige und zutreffende Informationen für die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung über Bebauungsplanverfahren veröffentlichen, wird im Bezirksamt Mitte ein anderer Weg begangen.

Hier wird mutig die Vorläufigkeit aller Informationen bekannt, es folgt das Vollzitat:

„Aktuelle Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung“

Hinweis: Die im Internet bereitgestellten Informationen stellen lediglich eine Ergänzung der jeweiligen Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Die vollständigen Originalunterlagen können Sie nur in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung einsehen. Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich!

Der Baustadtrat Carsten Spallek (CDU) läutet damit eine neue Ära in der Phase der öffentlichen Planungsbeteiligung ein:

Der Versuch der „gleitenden Öffentlichkeits-Projektierung am Mauerpark“. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass Planer und Investoren mängelbehaftete Pläne in der Öffentlichkeit ankündigen, und sich hernach von protestierenden Bürgern kostenlos über die Sachmängel aufklären lassen.

Nachdem der Mindestlohn seit dem 1.1.2015 auch für Praktikanten gilt, setzt man nun auf „ehrenamtliche Bürgerpraktikanten“!

Geplante Bebauungsplanauslegung abermals verschoben

Die geplante Bebauungsplan-Auslegung ist nun faktisch abermals verschoben. Der Laie und Beobachter und betroffene Anwohner wundert sich.

Doch Experten, die in die Tiefen und Untiefen dieses in der Berliner Baugeschichte einmaligen Bebauungsplanverfahrens eingestiegen sind, können hier nur die Vorbereitung eines nächsten Aktes im „Stadtentwicklungstheater“ Mauerpark erkennen.

Schon die Vorgeschichte ist bemerkenswert: 12 Jahre lang wurde geplant und protestiert – und erst 2013 wurde bemerkt, dass es für das Grundstück keine ausreichende Erschließung gibt!

Bisher sind 34 Beanstandungspunkte im B-Plan-Verfahren gesammelt worden, die jeweils Ansatzpunkt für ein Normenkontrollverfahren sind.

Mit der letzten Information über die Öffentlichkeitbeteiligung im Herbst 2014 ist nun ein 35. Punkt dazugekommen. Der Schlußakt des Stadtentwicklungstheater kündigt sich damit an, bevor das B-Plan-Verfahren 2016 im Wahlkampf gänzlich platzt.

Der Schlußakt bereitet sich vor

Mit der letzten Information über die Öffentlichkeitbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat die Bauverwaltung einen gravierenden Fehler gemacht, der zeigt, wie schlimm es um die Berliner Planungskultur bestellt ist.

Bei der Teilung des Bebauungsplans I-64 wurde ein leicht zu übersehendes Detail geändert. Das Straßenland und der Gleimtunnel wurden aus dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs hinausgenommen.

Es ist ja auch irgendwie logisch: der Investor Groth ist kein Straßenbaulast-Träger – sondern das Land Berlin. Doch das teuflische Detail in diesem Akt lauert in justiziablen Tiefen des Baurechtes und an der Paragraphenoberfläche der Berliner Bauordnung.

Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Nordbebauung an der Baugrenze des Brückenwiderlagers des Gleimtunnels endet, hat das Bauvorhaben nun keine ordentliche Erschließung.
Wie aber will man einen B-Plan auslegen, wenn der keine Baugenehmigungsvoraussetzung aufweist? Eine Frage, mit der man wohl nicht einmal Erstsemester im Baurecht schocken kann.

Die „Baugenehmigungsvoraussetzung „Erschließung“ kann erst nach Modifikationen am Gleimtunnel selbst hergestellt werden. Diese aber muß der Träger der Straßenbaulast letztlich veranlassen, und dazu ein gesondertes Genehmigungsverfahren einleiten.

Bislang war es geplant, das Brückenwiderlager anzutasten, und eine städtebaulich armselige und überaus denkwürdige schräge Rampe direkt an den Gleimtunnel anzuschließen.

Doch der für die Erschließung zur Verfügung stehende Raum ist knapp. Der Tunnel selbst muß baulich angestastet werden, was nicht nur Fragen des Denkmalsschutzes und des städtebaulichen Denkmalsschutzes berührt.

Widerlagerwand am Gleimtunnel
Widerlagerwand am Gleimtunnel – 19.7.2013

Spallek und das Gleim-Cabrio

Das verkehrsrechtliche Genehmigungsverfahren wird daher künftig mit einer besonderen Frage konfrontiert: kann der Gleimtunnel unter dem Signum „Bestandsschutz“ als Denkmal erhalten werden?

Oder muß der Gleimtunnel nach neuesten Vorschriften zum Bau von Tunneln ertüchtigt und ausgestattet werden?

Wer sich in die Richtlinien einliest, wird feststellen: nach DIN 1076 sind ab einer Länge von 80 Metern oberirdische Einhausungen von Straßen oder Galeriebauwerke als Straßentunnel klassifiziert. Für Tunnelbauwerke die länger als 80 Meter sind, ist eine Be- und Entlüftungsanlage mit einzuplanen, zumal regelmäßig ein Verkehrsstau zu erwarten ist.

Dies verursacht natürlich hohe Bau- und Betriebskosten, und es ist auch nicht sicher, ob die Fahrrad-Wege durch eine Trennwand vom Autoverkehr getrennt werden müssen, um etwa die Atemwege der Radfahrer vor Abgas und Feinstaub zu schützen.

Im „Stadtentwicklungstheater am Mauerpark“ wird daher nun im Schlußakt eine besondere Variante ins Spiel kommen: die Entfernung des Tunneldachs. Schon jetzt kann die Variante „Spalleks Gleim-Cabrio“ genannt werden.

Statt eines breiten begrünten Übergangs zur Nordfläche gibt es dann nur noch Brückenreste, die ähnlich den Yorckbrücken zwei hochliegende Flächen verbinden.

Das städtebauliche Denkmal „Gleimtunnel“ wird gänzlich zur Disposition gestellt werden. Vorbei der Denkmalsschutz, keine Gleimtunnelpartys mehr – sondern Open Air.

Das Berliner Baurecht wird dabei auf den Kopf gestellt: ein Grundstück, das keine Erschließung hat, bekommt bislang keine Baugenehmigung. Nun wird die öffentliche Hand ins Spiel gebracht, um einem „Investor“ die Erschließung zu bauen.

Man darf nun gespannt sein, wie der neue Stadtentwicklungssenator das „Stadtentwicklungstheater“ offiziell beendet.

Informationsveranstaltung Mauerparkbebauung
am 20. Januar 2015 um 18 Uhr – Flyer

Ernst-Reuter-Oberschule | Ernst-Reuter-Oberschule | Stralsunder Str. 57 | 13355 Berlin

2 thoughts on “Spallek und das Gleim-Cabrio

  1. das ist berlin!
    karneval nicht nur im winterhalbjahr,sondern ganzjährig und gleich 10 jahre am stück
    das toppt selbst den kölner klüngel.
    vielleicht sollten wir unseren karnvealsruf aus den namen der berliner stadtentwicklungssenatoren und den baustadträdten von mitte, bilden.

    wäre es nicht so furchtbar, wäre ich bestens amüsiert.

    freundlichst- heiner funken

  2. was für ein theater. vorsicht, ablenkungsmanöver. erschließung hin und her, baufeld a b c muß verhindert werden. und wenn fa.groth dann sagt baufeld d e lohnt sich nicht mehr, ist für uns das thema erledigt. als ausgleich kann sich fa.groth dann mit tegel beschäftigen.

    freundlichst dirk schmitz

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