Samstag, 20. April 2024
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Steine statt Brot: Regierungsentwurf Urhebervertragsrecht durchgefallen

10 Jahre Bundesverband Schauspiel e.V.

Bundesverband Schauspiel e.V. beging am 14.Februar 2016 in der Akademie der Künste sein 10-jähriges Bestehen. Eingeladen war auch Bundesjustizminister Heiko Maaß (SPD), dessen Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht auch bei den Schauspielern auf Kritik stieß. Inzwischen hat die Urheberrechtsinitiative eine Stellungnahme veröffentlicht, die den Entwurf praktisch durchfallen lässt. Katharina Uppenbrink übermittelte die Stellungnahme, die hier wiedergegeben wird

10 Jahre Bundesverband Schauspiel e.V.
Prominente Künstler protestieren gegen neuen Urhebervertragsrechtsentwurf in der Akademie der Künste am 14.2.2016 – Foto: Ulf Büschleb

Steine statt Brot – Die Initiative Urheberrecht zum Regierungsentwurf Urhebervertragsrecht

Der Regierungsentwurf „Urhebervertragsrecht“ der Bundesregierung erreicht das selbstgesetzte Ziel des Interessensausgleichs zwischen UrheberInnen bzw. KünstlerInnen und Verwertern nicht einmal ansatzweise. Im Gegenteil, die Situation der Kreativen wird teilweise sogar noch verschlechtert.

Das Ziel war im Koalitionsvertrag ausdrücklich formuliert: „einen gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern“ zu schaffen. Im Herbst 2015 packte dann der Referentenentwurf des BMJV diese Aufgabe an – bei aller Kritik im Detail konnte die Initiative Urheberrecht feststellen: die Richtung stimmt.

Die Bundesregierung hat nun ihren „Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vorgelegt. Darin wird das selbst gesetzte Ziel eines gerechten Interessensausgleichs nicht einmal ansatzweise erreicht. Schlimmer noch: der Regierungsentwurf gibt den UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen Steine statt Brot.

Insbesondere das Hauptanliegen des Referentenentwurfs, den Abschluss von fairen Vergütungsvereinbarungen zu erleichtern und damit die UrheberInnen insgesamt zu stärken, wird absolut nicht erreicht. Im Gegenteil, die Situation der Kreativen wird im Regierungsentwurf teilweise sogar noch verschlechtert, so erleichtert der jetzige Entwurf den NutzerInnen Vertragsabschlüsse, die für UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen explizit unvorteilhaft sind.

Die in der Initiative zusammengeschlossenen Urheberverbände kritisieren insbesondere,

– dass der Anspruch auf angemessene Vergütung für jede Nutzung eines Werkes als Grundlage für die Berechnung der Vergütung gestrichen wurde.

– dass die Möglichkeit des Rechterückrufs entscheidend verwässert wird: Statt allen AutorInnen zu ermöglichen, nach angemessener Verwertungszeit wieder über das eigene Werk verfügen zu können, sollen die UrheberInnen nun nur noch ein „Recht zur anderweitigen Verwertung“ zurück­bekommen – und selbst das nur für UrheberInnen mit Pauschalverträgen. Zusätzlich wird der Abschluss von Buy-out-Verträgen für Verwerter erleichtert und gesetzlich erstmals ausdrücklich akzeptiert.

– dass der Auskunftsanspruch entscheidend entschärft wird. Statt einer transparenten Grundlage für die Überprüfung der Abrechnungen, können die meisten UrheberInnen in wichtigen Branchen wie Presse, Film, Hörfunk und Fernsehen den Auskunftsanspruch den Nutzern gegenüber gar nicht geltend machen, andere Bereiche werden von jeglichem Auskunftsanspruch ausgeschlossen.

Deshalb darf dieser Regierungsentwurf nicht Gesetz werden!

Initiative Urheberrecht

In der Initiative Urheberrecht arbeiten über 35 deutsche Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen vertreten.

Initiative Urheberrecht | Mohrenstraße 63 | D-10117 Berlin | www.urheber.info

Das Bilder wurde vom Bundesverband Schauspiel e.V. zur Verfügung gestellt: www.bffs.de

a/m