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VG Wort unterliegt erneut

VG Wort

Die VG Wort nimmt als Verwertungsgesellschaft die Urheberrechte für rund 400 000 Autoren wahr. Dazu zählen Journalisten, Schriftsteller, Übersetzer und derzeit auch die Verlage. Doch seit 2 Jahren gibt es Streit um die langjährig geübte Auszahlungspraxis. Es geht um viel Geld, denn 2002 gab es eine Gesetzesänderung, die das Abtreten von Vergütungsansprüchen verbietet, selbst an Verleger.

Der Patentrichter Martin Vogel klagte erfolgreich dagegen, dass die VG Wort Geld nicht nur an die Urheber, sondern auch an Verlage ausschüttet.
Kläger Martin Vogel ist ein Insider, der die Rechtsmaterie gut kennt: als promovierter Richter am Europäischen Patentamt, früher Beamter beim Deutschen Patentamt, war er in der Aufsichtsbehörde der VG Wort.
Er kennt somit Gegenstand des Streits besser als die meisten Juristen. Er hat den Streit in erster Instanz bereits gewonnen. Auch der Europäische Gerichtshof urteilte in einem ähnlichen Fall in Vogels Sinn, wenngleich es dabei um Filmrechte ging.

2012 wurde bereits darüber berichtet: VG – Wort legt Pankower Literaturszene trocken! – 19. 06. 2012

Die Klage, die eine Umverteilung von 30 Millionen Euro betrifft, hatte die VG Wort in erster Instanz verloren.

Neues Verfahren, neuer Kläger

Am 17. Oktober 2013 kam nun das mit Spannung erwartete nächste Urteil, bei tausenden Autoren und vielen Verlage gespannt erwartet wurde. Die Klage des „wissenschaftlichen Autors“ Vogel gegen den Verteilungsplan der VG Wort wurde verhandelt.

UrhG
Urheberrecht: Paragraph 7: Urheber ist der Schöpfer des Werke

Worum geht es im Grundsatz?

Es geht um verschiedene Rechtsauffassungen: Martin Vogel sagt, allein Urheber haben ein Recht auf Vergütungen, nicht aber Verlage – und zwar seit elf Jahren. Vorher war dies Auslegungssache. Im Jahr 2002 gab es eine Gesetzesänderung, die das Abtreten von Vergütungsansprüchen verbietet, selbst an die Verleger.
Denn diese Ansprüche sind „von der Verfassung garantiertes Eigentum des Urhebers und nicht teilbar“.

Die Verleger wollten sich das nicht gefallen lassen, denn sie büßen dabei viel Geld ein. Zusammen mit der VG Wort, der Gewerkschaft Verdi, dem Deutschen Journalistenverband und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben sie 2007 eine Änderung des Paragrafen 63a im Urheberrechtsgesetz (UrhG) durchgesetzt.

Seither dürfen Urheber ihre Ansprüche an den Verleger wieder abtreten, vorausgesetzt, sie werden gemeinsam bei der VG Wort eingebracht. Solche Abtretungen erfolgen laut Martin Vogel aber nur sehr selten.

Vor allem prüft die VG Wort dies auch nicht, schüttet stattdessen einfach nach ihrem bisherigen Schlüssel aus:

– Bei wissenschaftlichen Werken verteilt sie 50 Prozent,
– bei Literatur 30 Prozent an die Verleger.

Jurist Vogel hatte seit 2002 immer wieder auf die rechtswidrige Verteilung hingewiesen, auch Lobbys kämpfen hier inzwischen miteinander.
Der Journalistenverband verweigerte so seinem Mitglied Vogel den Rechtsschutz für seine Klage. Vertreter der Gewerkschaft VERDI sehen die Arbeitsplätze in den Verlagen bedroht, und stellen sich auf die Seite der Verlage und der VG Wort.

VG WORT unterliegt erneut

Das Oberlandesgericht München verkündete nun die Entscheidung im Rechtsstreit zwischen einem dem wissenschaftlichen Autor Martin Vogel und der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort. Der Kläger wendete sich gegen den Verteilungsschlüssel der VG Wort

Der Kläger will damit verhindern, dass Verleger und bestimmte Urheberorganisationen an der Ausschüttung für seine seit 2008 gemeldeten zehn Werke beteiligt werden. Das Landgericht München hatte ihm in erster Instanz recht gegeben (Az.: 7 O 28640/11 vom 24. Mai 2012). Nach Angaben der VG Wort betrifft die Entscheidung die Grundsatzfrage, ob sie weiterhin nach festen Quoten an die von ihr vertretenen Autoren und Verlage ausschütten kann.

Das Urteil sollte eigentlich bereits im Juli fallen, wurde dann auf September und schließlich auf Oktober verschoben. Die VG Wort, die die Entscheidung ursprünglich abwarten wollte, hat die Tantiemen für 2012 inzwischen bereits nach dem bisherigen Schlüssel verteilt.

Strittig sind Fälle, in denen die Autoren ihre Rechte nicht an Verlage abgetreten hatten. Auch diesen „Allein-Rechteinhabern” floss also Geld nicht zu, das stattdessen an Verlage abgegeben wurde.

Was bedeutet es für Verlage?

Verleger Christoph Links hatte sich auch in der Debatte gemeldet: „Wir investieren viel in die Bücher – in Texte, Register, Zeittafeln, steuern teils auch inhaltlich Substanzielles bei. Wenn wir von den Tantiemen nichts mehr abbekommen, können wir weniger Kraft in die Popularisierung von Titeln investieren, sie schlechter am Markt durchsetzen, also weniger für die Urheber tun. Unser Verlag würde das auch nicht durch schlechtere Bezahlung der Autoren kompensieren.“ Der Christoph-Links-Verlag rechnet mit Einbußen von 10.000 Euro im Jahr, das bedeute, jährlich ein Buch weniger herauszubringen.

Martin Vogel räumt ein: „Natürlich trifft es die Verlage, aber es trifft sie zum Schaden der Urheber. Verleger erbringen keine Urheberleistung. Die Rechte entstehen allein beim Autor. Ich habe früher auch eine andere Auffassung vertreten, aber jetzt ist die gültige Rechtslage in Deutschland und Europa eindeutig anders.“
Vogel bringt Verständnis für die Verlage auf, nicht aber für die VG Wort: „Die nämlich leistet sich als Verein einen teuren Verwaltungsapparat und zahlt ihren Funktionären hohe Gehälter aus den Vergütungen der Urheber. Die VG Wort ist aber ein Treuhänder und nicht etwa ein Interessenvertreter, der sich auf eine Seite schlagen darf. Stattdessen führt sie auf Kosten der Urheber unbegrenzt Prozesse gegen deren Interessen.“

Literatur Zahlungsstopp
Ohne Autoren-Tantienem bleiben Lesebühnen leer

Die neue Gerichtsentscheidung

Das OLG München urteilte am 17. Oktober wiederum gegen die Auffassung und Ausschüttungspraxis der VG WORT.
Dies verstoße gegen gegen das in Paragraf 7 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz festgelegte Willkürverbot, meinte nun das OLG München. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist aber zugelassen.

Der wissenschaftliche Autor beansprucht daher mit Recht die volle Auszahlung als Autor und Urheber.

Die VG Wort kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen, und wird das Verfahren nun zum Bundesgerichtshof tragen.
Bereits der Rechtstreit mit dem Urheberrechtler Martin Vogel stellt nach Auffassung seines Rechtsanwaltes Dr. Paul Hertin die bisherige Konstruktion der VG Wort grundsätzlich in Frage. Das neue Urteil erhärtet dessen Rechtsauffassung erneut.

Angesichts des fortdauernden Streits bleiben mögliche ausstehende Rückzahlungen an die Autoren damit weiter ungewiss. Die Gelder an die Urheber dürfte daher auch 2014 erst verspätet ausgezahlt werden.

Die Detail des Urteil werden die Gremien der VG Wort nun besonders beschäftigen: das Urteil verpflichtet zur Auskunft, welche Anteile seit 2008 an die Verlage ausgezahlt wurden. Insgesamt sind damit über 180 Mio. € im Zeitraum 2008-2013 strittig!

Soviel ist inzwischen sicher: Der Streit wird sich noch über Jahre hinziehen und wird die Rechtsentwicklung des Urheberrechtes verändern. Am Ende könnte auch ein neues Leistungsschutzrecht für Buchverlage stehen.

Weitere Informationen:

www.vgwort.de

http://www.carta.info

m/s