Freitag, 29. März 2024
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Willkür, Widerstand & Planungschaos von morgen

Andreas Otto (MdA -Bündnis 90/Grüne)

Der Abgeordnete Andreas Otto (Bündnis 90/Grüne), baupolitischer Sprecher seiner Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin hat sich anläßlich des von den Koalitionsfraktionen im Plenum am vergangenen Donnerstag geänderten Ausführungsgesetzes zum Baugesetz zu Wort gemeldet und meldet seine Bedenkan an. Seine These: „Koalition und Senat organisieren Willkür, Widerstand und Planungschaos von morgen!“

Andreas Otto (MdA -Bündnis 90/Grüne)
Andreas Otto (MdA -Bündnis 90/Grüne) auf dem Umweltfestival 2015 am 14.Juni 2015

„Die Mehrheit des Abgeordnetenhauses hat am Donnerstag das Ausführungsgesetz zum Baugesetz geändert, um Bauen in Berlin zu erleichtern. Aktuell sind viele Projekte in der Stadt umstritten. Die Vorschläge von Bündnis 90/Die Grünen hatten zum Ziel, durch geordnete Verfahren mehr Akzeptanz für notwendige Neubaupolitik zu schaffen. Die Koalition hat unsere Vorschläge abgelehnt. Deshalb werden wir sie im Wahlkampf erneut auf die Tagesordnung bringen!

Wir haben folgendes beantragt:

Der Flächennutzungsplan soll alle 15 Jahre überarbeitet, öffentlich ausgelegt und neu im Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Der bisherige FNP als Basis der gesamtberliner Planung ist über 20 Jahren alt. Nicht zuletzt die Debatten um einzelne Wohnungsbauprojekte in verschiedenen Bezirken machen deutlich, dass nach so langer Zeit eine neue Verständigung über Wohnungsbaupotentiale, Gewerbeflächen und Grünzonen sinnvoll und notwendig ist.

Wenn der Senat Planungen an sich ziehen möchte, kann er sich bisher auf zwei Paragraphen im AGBauGB beziehen. Paragraph 7 mit sachlichen Kriterien – den wollen wir beibehalten – und Paragraph 9 ohne sachliche Kriterien, das ist der „Willkürparagraph“. Den wollen wir streichen. Der Senat muss sich schon die Mühe machen, jeweils eine ordentliche Begründung aufzuschreiben. Sonst untergräbt er geradezu die Akzeptanz von Wohnungsbau- oder anderen Vorhaben.

Der Umgang mit bezirklichen Bürgerbegehren bei Bebauungsplänen muss geklärt werden. Der Senat kann nicht mitten in die Unterschriftensammlung hineinschlagen und sie abrupt beenden. Wir wollen, dass der Senat sich am Anfang, also bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entscheidet, ob dringende Gesamtinteressen Berlins berührt sind. Verzichtet er darauf und läuft später irgendwann ein Bürgerbegehren, ruht währenddessen das Eingriffsrecht.

Das Abgeordnetenhaus muss bei den Planungsprozessen beteiligt werden, aber nicht erst unter Zeitdruck beim letztendlichen Beschluss von Bebauungsplänen. Hier sind die Abgeordneten derzeit sogar schlechter gestellt als die Bezirksverordnetenversammlungen. Wenn der Senat insbesondere komplexe Verfahren mit Bedeutung für ganz Berlin an sich zieht, ist diese schmalspurige Beteiligung des Abgeordnetenhauses ein Unding.

Mit der Ablehnung unserer Vorschläge haben Koalition und Senat eine große Chance vertan. Eine Stadt, die sich so positiv entwickeln könnte, wie es für Berlin im Augenblick aussieht, braucht adäquate Planungsprozesse. Koalition und Senat haben 2014 behauptet, aus Tempelhof gelernt zu haben. Aber sie haben entweder nichts gelernt, oder alles schon wieder vergessen!“

Weitere Informationen:
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 – Link

Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (Senatsvorlage) – Link

Der Änderungs-Antrag der Opposition mit Synopse zu Änderungen der AGBauGB & ÄA vom Bü90/Gr, Linke, Piraten – Link

Andreas Otto (MdA – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Bau- und Wohnungspolitischer Sprecher
Sprecher im Untersuchungsausschuss BER

Vorsitzender des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr
Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Beteiligungsmanagement und -controlling
Mitglied des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien

Abgeordnetenhaus von Berlin
D-10111 Berlin Niederkirchnerstr. 5
Tel.: +49 -30 -2325 2445
E-Mail: andreas.otto@gruene-fraktion-berlin.de
Internet: Andreas Otto – MdA Bündnis 90/Grüne

m/s