Donnerstag, 28. März 2024
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ZWEITMEINUNG: „Hitzefrei ist gebäudeabhängig!“

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

/// Kommentar /// – Der Tagesspiegel und andere Medien haben eine Debatte losgetreten, in der die Hitzefrei-Regelung in der Senatsbauverwaltung in der Württembergischen Straßen kritisch kommentiert wurde. Bernd Mathties: „Warum Beamte kein Hitzefrei bekommen sollten“ ( Tagesspiegel | 7.8.2018 ).

Die Kommmentierung sorgte für die erneute Mobilisierung von Vorurteilen gegen Beamte und den öffentlichen Dienst in Berlin, die im besonderen Fall den baulichen Besonderheiten ihres Dienstgebäudes ausgesetzt sind.

Das 1954/55 errichtete Hochhaus der Architekten Werry Roth und Richard von Schuberth wurde für die damalige Senatsbausverwaltung erbaut und steht als typisches Verwaltungsgebäude der 1950er Jahre unter Denkmalschutz. Fast die Hälfte der nach Westen exponierten Hochhausfassade sind Fensterflächen. Damit wird das Gebäude enorm von direkter Sonneneinstrahlung aufgeheizt.

Das Gebäude hat sich in der wochenlangen Hitzeperiode stark aufgeheizt. Auf Nachfrage teilte die Pressestelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit:

„Ja, die „Hitzefreiregel“ war bedingt durch den baulichen Zustand des Dienstgebäudes. Da im nächsten Jahr eine Grundsanierung stattfindet, wird z.Z. nur noch dringend notwendige Mängelbeseitigung betrieben – Maßnahmen gegen die Hitze in den Büroräumen ( vor allem in den oberen Etagen des Hochhauses) können nicht mehr umgesetzt werden.“

Offenbar hat man in der Senatsverwaltung im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes alles richtig gemacht:

„Die Temperatur an verschiedenen Orten im Gebäude wird vom Hausmeister gemessen ( heute 6.30 Uhr sind bereits 29 °C gemessen worden im Laufe des Tages arbeiten die meisten Kolleginnen und Kollegen bei 32 °C ).Die Regelung war natürlich mit dem Personalrat und der Personalstelle abgestimmt und wurde ausdrücklich begrüßt.“

Die öffentlich kritisierte Regelung sah bisher eine Beendigung der Arbeitszeit am 7.-9.8. um 14.00 Uhr vor, ohne eine Nacharbeit anzuordnen.

Offentsichtlich hat der Regierende Bürgermeister interveniert, denn aus dem Hause der Stadtentwicklungsverwaltung verlautete ebenfalls:

„Auf Grund eines Rundschreibens der Senatskanzlei mit eindeutigen Vorgaben zum Umgang mit der Hitze kann unsere Regelung nicht weitergeführt werden.“

Für die Beschäftigten in der Senatsbauverwaltung ist das keine erfreuliche Nachricht, denn der Gebäudezustand sorgt für einen Konflikt zwischen Dienstpflichten und Arbeitsschutz, der nicht einfach per Dekret aufhebbar ist.

Richten sich die Beschäftigten nach den Regeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, so sind Räume mit einer Lufttemperatur von + 35°Celsius nicht mehr als Arbeitsräume geeignet.

Im Fall des Hochhaus an der Württembergischen Straße 6 geht es deshalb auch nicht mehr allein um „Hitzefrei für Beschäftigte“, sondern um „zeitweilige Evakuierung“ aufgrund temperaturbedingter Nichteignung der Büros als Arbeitsräume.

Im Rahmen der notwendigen Klimaanpassung wird die Frage des sommerlichen Wärmeschutzes von Gebäuden zu einem Metropolen-Problem, das nicht nur öffentliche Arbeitgeber zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet.


Redaktioneller Hinweis:
Die Senatskanzlei hat auf Anfrage mit umfangreichen Hinweisen geantwortet. Dazu folgt ein gesonderter Beitrag.
Die Rubrik ZWEITMEINUNG ist ein neues Format, das bei ausgewählten Themen und Kommentierungen der Berliner Hauptstadt-Medien und Leitmedien nachfasst.