Donnerstag, 28. März 2024
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Gema will Konzerttarife verdoppeln

GEMA

Die Verhandlungen zwischen der Gema und den zwei Verbänden der Konzertveranstalter BDV sowie VDKD sind gescheitert. Dies teilte die Verwertungsgesellschaft kurz vor Weihnachten mit.

Gema und die Verbände der Konzertveranstalter wollen nun ein Schiedsverfahren vor dem dafür zuständigen Deutschen Patent- und Markenamt in München einleiten. Damit wiederholt sich praktisch ein Szenario aus den Vorjahren, als es um die Erhöhung der Tarife für Musikveranstaltungen und Clubs ging.

Das plant die Gema

Die Verwertungsgesellschaft Gema will ab dem Jahr 2020 zehn Prozent der Einnahmen von Konzert-Tickets beanspruchen. Dazu existiert eine Tabelle mit einer stufenweisen Erhöhung.

Die Gema will etwa bei Konzerten bis 2000 Personen ab 2015 5% Beteiligung an der Ticketumsätzen. In den Folgejahren sollen die Gema-Anteile jeweils um 1% steigen: 2016 6% | 2017 7% | 2018 8% | 2019 9% und 2020 10%.

Die Konzertveranstalter sind dagegen, vor allem weil sie befürchten, bei kleinen Konzerten mit einer Verdoppelung der Gema-Abgaben konfrontiert zu werden.

Bei Konzerten bis 15.000 Personen bekommt die Gema 2015 7,2% der Einnahmen, geplant sind Steigerungen im Jahr 2016 auf 7,65% – danach 2017 8,24%, 2018 8,83%, 2019 9,42% und 2020 ebenfalls 10%.

Kompromiß von 2011 von Gema einseitig aufgegeben

Gema und Konzertverbände hatten erst 2011 einen Kompromiss geschlossen, bei dem die Gema von ihren damaligen Forderungen weit abrückte. Doch nun will die Gema nachlegen und die Urheberabgaben kräftig erhöhen.

Wie schon bei Musikveranstaltungen hat die Verwertungsgesellschaft einseitig neue Tarife zum 1. Januar 2015 festgesetzt, welche die Beteiligung pro Ticket vorschreiben.

Einziger Lichtblick: bei anderen Einnahmen einer Veranstaltung wie der Gastronomie oder dem Merchandising beansprucht die Gema keinen Anteil.

Protest der Konzertveranstalter

Nach Meinung der Konzert-Veranstalter werden durch die geplante Tariferhöhung vor allem kleinere Auftritte unverhältnismäßig teurer. Bis 2020 kommt prkatisch eine Verdoppelung der bisherigen Tarif-Konditionen zustande. Bei größere Veranstaltungen erhöht sich der Tarif ebenfalls um mehr als 30 Prozent.

Trotz mehrerer Verhandlungen gibt es keine Einigung zwischen Gema und Konzerverbänden. Es erinnert an den langen Streit um die Gema-Tarife für Diskotheken mit einem Unterschied: die Konzertveranstalter sehen sich noch nicht unmittelbar in ihrer Existenz bedroht.

Sondertarif für Nachwuchskünstler

Die Gema räumt einen Sondertarif für Nachwuchskünstler ein. Von ihnen will die Gema nur vier Prozent der Ticketpreise ab 2015 haben, die bis 2020 dann gestaffelt auf bis zu sechs Prozent steigen.
Doch die Vorschriften sind schwer einzuhalten und nur bürokratisch zu überwachen: Eine Nachwuchs-Band muss mindestens zu 50 Prozent eigene Stücke spielen, die Mitglieder dürfen im Durchschnitt nicht älter als 27 Jahre sein. Außerdem dürfen nicht mehr als 300 Gäste zuhören – und Tickets dürfen nicht mehr als 20 Euro kosten.

Das sind Bedingungen, die viel Ärger bereiten werden, denn es wird sehr schwierig, bei nur 6.000 € Konzertumsatz überhaupt einen Gewinn zu erzielen, weil Bühnentechnik, Reisekosten und Veranstaltungstechniker nicht für umsonst – sondern für wenigstens für Mindestlohn arbeiten.

Weitere Informationen:

www.gema.de

m/s