Eltern können Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen
Kinder verursachen oft unerwartete Betreuungskosten, etwa wenn die Kita oder die öffentlichen Verkehrsbetriebe streiken. Aber auch Babysitter, Tagesmutter, Kindertagesstätte und Hort können zum Teil als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Alle Eltern und vor allem Alleinerziehende können sich freuen: der steuerabsetzbare Höchstbetrag wurde für das Jahr 2025 um 800
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