Freitag, 19. April 2024
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5 Jahre Haft für Kindesmißhandlung

Hand in Hand - Eltern & Kleinkind

Der Kinderschutzfall der kleinen Emilia aus Pankow beschäftigte schon mehrfach Kinderschutz- und Jugendschutzexperten, und die Politik. Bereits am 8. Juli 2014 wurde die schwere Mißhandlung des Säuglings durch eine Kinderschutzmeldung der Charite Kinderambulanz bekannt. Im November 2014 folgte eine weitere schwere Mißhandlung, die zu dauerhaften Behinderungen des Kindes führte. Heute wurde der Vater vor dem Landgericht verurteilt.

Hand in Hand - Eltern & Kleinkind
Hand in Hand: Eltern obliegt die Fürsorge für das Kindeswohl – Foto: Kinderklinik in Berlin, Presse

Erste Mißhandlung im Sommer 2014

Emilia war damals gerade fünf Wochen alt. Der Vater wurde im Juli von der Polizei festgenommen, und später gegen Auflagen wieder frei gelassen. Der Vater versuchte die Rippenbrüche des Säuglings als Folge eines Unfalls darzustellen.
Besonders tragisch: der Vater nahm nach einstweiliger Trennung von Mutter und Kind nach einer familientherapeuthischen Behandlung und einer positiven Prognose des Jugendamtes Pankow ab September 2014 wieder Kontakt auf.

Aus heutiger Sicht war die frühzeitige Freilassung ein schwerer Fehler. Auch für die Mitarbeiter des Pankower Jugendamtes ist der Fall tragisch, denn im November 2014 wurde eine erneute Mißhandlung des nunmehr sechs Monate alten Säuglings gemeldet.

Sechs Monate alter Säugling in intensivmedizinischer Station der Charité

Über die erneute Aufnahme des sechs Monate alten Säuglings auf die Intensivmedizinische Station der Charité wurde das Jugendamt Pankow vom Landeskriminalamt (LKA) am 24. November 2014 informiert. Die Verletzungen des Kindes deuteten auf schwerste Misshandlungen und ein Schütteltrauma hin. Die Staatsanwaltschaft ermittelte erneut gegen die Eltern des Kindes und klagte den 26-jährigen Vater an.

Heute wurde der Vater vor dem Landgericht Berlin zu fünf Jahren Gefängnis wegen Mißhandlung von Schutzbefohlenen und versuchten Totschlags. Die Mutter erhielt eine milde Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung infolge von Unterlassung der Hilfeleistung.

Die kleine Emilia ist infolge des Schütteltraums, daszu zu schweren Gehirnblutungen führte, heute schwer behindert und blind. Eine Pflegefamilie kümmert sich jetzt um das Kind.

Weitere Informationen:

Emilia – erneute Mißhandlung | 7.12.2014 | Pankower Allgemeine Zeitung

m/s