Freitag, 19. April 2024
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Gleimtunnel sucht Besitzer

Chaos im Gleimtunnel nach Sturzregen

Nach dem schweren Unwetter mit Überschwemmung des Gleimtunnels stehen auch bürokratische Aufräumarbeiten an. Der Gleimtunnel wurde zunächst wegen der ineinander verkeilten PKW´s gesperrt. Das abfließende Regenwasser im Tunnel hatte einen stark aufgeweichten Untergrund hinterlassen. Das Kopfsteinpflaster bot keine Stabilität mehr. Die Sperrung für den Autoverkehr war unerläßlich. Aucn die Statik der Stützen mußte angesichts der Bodenverhältnisse geprüft werden.

Die bis dato ungeklärte Eigentumsfrage am Bauwerk Gleimtunnel muß nun geklärt werden, denn entstehende Kosten und mögliche Sicherungsmaßnahmen müssen vom Eigentümer getragen werden.

Wer ist der Eigentümer des Gleimtunnels?

Das ehemalige Bahngelände des ehemaligen Alten Nordbahnhof befand sich von 1877 bis 1985 im Eigentum der Reichsbahn (ab 1945 – Deutsche Reichsbahn der DDR).
Mit der deutsche Wiedervereinigung ging das Gelände 1993 einschließlich des Gleimtunnels mit dem Übergang der Deutsche Reichsbahn der DDR ins Sondervermögen des Bundes (Einigungsvertrag) über. 1994 kam es zur Fusion von Deutscher Reichsbahn und Deutsche Bundesbahn zur DB AG.

Mit der Gründung der Vivico Real Estate GmbH für Vermarktung von nicht betriebsnotwendigen Bahnflächen im Jahr 2001 entstand ein neuer Eigentümer, der zu 94,99 % dem Bundeseisenbahnvermögen und zu 5,01 % der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet war.

Unter Finanzminister Steinbrück wurde die Vivico Real Estate GmbH nach EU-Ausschreibung zur Privatisierung ausgeschrieben und für 1,03 Mrd. € an an die österreichische börsennotierte Gesellschaft CA Immo AG.

Doch der Gleimtunnel war in dem Verkauf ausdrücklich ausgenommen. Eine Ausnahmeklause in dem Vertrag nahm ausdrücklich alle Brückenbauwerke und Tunnel über öffentlichen Straßenland aus. So wurde der Gleimtunnel zu einem „hybriden immobilen Objekt“, das durch eine im öffentlichen Besitz des Landes Berlin befindliche Straße durchquert wird, und das zwei nicht vermessene dicke Tunnel-Seitenwände und Widerlager hat. Obendrein führt der Gleimtunnel auch noch über die Bezirksgrenze zwischen Berlin-Mitte und Pankow.

Da das „hybride Tunnelobjekt“ durch rechtsgeschäftliche Klauseln der Bahnprivatisierung definiert wurde, hat der Gleimtunnel auch kein eigenständiges ordentliches Grundbuchblatt. Eigentlich müssten für die jeweilichen Tunnelseitenwände und Widerlager zwei Grundbücher erstellt werden. Für die Tunneldecke müsste eine „Baulast“ über öffentlichen Straßenland eingetragen werden.

Bauhindernis Tunnelwiderlager

Der Verkauf an der Nordfläche des Mauerparks durch die CA-Immo-AG an die als „Investor“ eingesetzte „Groth u-Invest Elfte GmbH & Co Gleimstraße KG“ nahm natürlich auch den Gleimtunnel aus.

Das unter Denkmalschutz stehende Bauwerk Gleimtunnel stellt bei der Erschließung der Baufläche ein Bauhindernis dar (Groth kreist am Gleimtunnel | 3.4.2014 | Pankower Allgemeine Zeitung).

Die Eigentumsfragen dürften sich aufgrund weiterer Grundstücksgeschäfte noch weiter kompliziert haben, denn die Groth-Gruppe ist mittlerweile mit der „Groth u-invest Fünfzehnte GmbH & Co. Wohnen am Mauerpark KG“ mit der Vermarktung der Wohnungen aktiv (www.so-berlin.de).

Klärung durch das Bundesverkehrsministerium?

Die Eigentumsverhältnisse am Gleimtunnel wird man nun wohl mit dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Alexander Dobrindt (CSU) klären müssen. Seinem Ministerium ist das Bundeseisenbahnvermögen zugeordnet. Dienstsitz: Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 2 in 53175 Bonn.

Weitere Informationen:

Bundeseisenbahnvermögen – www.bev.bund.de

a/m