Montag, 11. November 2024
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Ärger um den Ausbau der B2

Kommunalpolitik aktuell in Pankow

Für die geplante Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die B2 (Am Luchgraben) bis zum Knotenpunkt Alt-Karow / Bahnhofstr. in Karow im Bezirk Pankow von Berlin gab es ein Planfeststellungsverfahren und eine öffentliche Anhörung.

Die öffentliche Auslegung lief bis zum 23.10.2014. Der Ablauf der Einwendungsfrist für schriftliche Einwendungen endete am 06.11.2014.

Die neue geplanten Straßenverbindung gehört zum überörtlichen Straßennetz, für das die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig ist. Das Verfahren wird deshalb vom Land Berlin durchgeführt.

Typischer Ausbau einer Bundesstraße

Der Querschnitt ist 2-spurig (je 1 Fahrspur pro Richtung) mit Fußgänger- und Radverkehrsanlagen geplant. Auf beiden Straßenseiten werden zwischen den Radfahrstreifen und Gehwegen Baumstreifen angeordnet. Abschnittsweise werden beidseitig Längsparkmöglichkeiten vorgesehen. Die Straßenplanung ist im STEP Verkehr seit langer Zeit geplant. Die B2 hat eine überregionale Bedeutung zwischen dem Landkreis Barnim und Berlin und ist auch in der gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg als wichtige Verkehrsachse vorgesehen. Die B2 soll den wachsenden Verkehr im weiter wachsenden Bezirk Pankow aufnehmen, und eine schnelle Verbindung ins Umland sicher stellen.

Protest vor Ort in Karow

Vor Ort formiert sich Widerstand von Karower Bürgerinnen und Bürgern. 565 Einwände wurden im Planverfahren eingericht. Die örtliche Bürgerinitiative wandte sich an die BVV-Fraktion von Bündnis 90/Grüne, die den Antrag der Bürgerinitiative „PLanungen zum Neubau der B2 abbrechen“ einbrachten, um dem Anliegen in der BVV Gehör zu verschaffen.

Die Pankower CDU unterstützte mit einem eigenen Antrag „Neubau der Verbindungsstraße zur B2 verträglich gestalten“. Beide Anträge fielen durch, und nun ist der Ärger groß.

Überregionale Straßenplanung ist Sache des Senatsverwaltung

Die Bereitschaft der BVV-Fraktion von Bündnis90/Grüne, den Antrag der Bürgerinitiative in der BVV vorzutragen, ist löbliche Praxis der Fraktion gegenüber Bürgerinitiativen. Doch hier wurde verabsäumt klar zu machen, dass die Senatsverwaltung der Träger des Verfahrens ist. Ebenso haben Vertreter der Bürgerinitiative noch nicht ganz verstanden, dass es hier zwei Planungsebenen gibt.
Die Pankower BVV kann mithin gar nicht mehr direkt in das Planverfahren eingreifen, sondern nur noch politisch appellieren, und im Rahmen der Abstimmungen die eine oder andere Kurvenführung empfehlen.

So bleibt nun der weitere Fortgang des Planfeststellungsverfahrens abzuwarten, in dem auch überörtliche Belange und der schnelle Verkehrsfluß eine bedeutende Rolle spielen.

Weitere Informationen:

Bürgerinitiative Ruhiges Karow – Link

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz – Planfeststellungsverfahren

m/s