Montag, 07. Oktober 2024
Home > Bezirk Pankow > Dr. Torsten Kühne zum Smiley-Urteil

Dr. Torsten Kühne zum Smiley-Urteil

Dr. Torsten Kühne

Der Pankower Ordnungsstadtrat Dr. Torsten Kühne (CDU) hat aktuell reagiert und zieht selbst die Konsequenz aus den jüngsten verlorenen Rechtsstreiten zur den Smiley-Listen. Erfreulich: er beweist damit Führungsstärke und nimmt den Bundesgesetzgeber in die Pflicht. In einer aktuellen Pressemeldung bezieht Kühne nun Stellung.

Kühne: Bund muss für mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung sorgen!

Dr. Torsten Kühne (CDU), Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice hat sich in seinem Zuständigkeitsbereich für die Fortführung der Smiley-Listen eingesetzt. Doch nun gesteht er offensichtlich die Schwierigkeiten ein und vollzieht einen Kurswechsel:

„Der neuerliche Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 28.5. (Aktenzeichen OVG5 S 21.14) zum Pankower Smiley-Modell reiht sich ein in eine Reihe von Gerichtsentscheidungen in ganz Deutschland, die die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) im Verwaltungsalltag verdeutlichen.“

Kühne fordert nun den Bundesgesetzgeber zum Eingreifen auf:

„Es ist höchste Zeit, dass der Bund diesen unbefriedigenden Zustand beendet. Ob Ampel, Barometer oder Smiley – eine verständliche Art der Verbraucherinformation durch die zuständigen Behörden stößt bisher immer wieder auf rechtliche Schwierigkeiten. Um Rechtsklarheit zu schaffen und mehr Transparenz in der Lebensüberwachung sicherzustellen, ist nun dringend eine bundesweite Regelung – in Form eines eigenen Gesetzes bzw. der Überarbeitung der bestehenden Gesetze notwendig. Ein Transparenzmodell verbessert den Verbraucherschutz, schützt die seriös arbeitenden Unternehmen und informiert über die Tätigkeit der zuständigen Behörden.“

Kühne sieht seine wichtige Arbeit für den Verbraucherschutz nun unzumutbar eingeschränkt:

„Mit Beschluss des OVG wurde die Möglichkeit einer transparenten Darstellung der Kontrollergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienekontrollen in Lebensmittelbetrieben weiter einschränkt. Der Bezirk Pankow wird deshalb die Smiley-Liste bis auf Weiteres nicht mehr auf seiner Internetpräsenz veröffentlichen.“

Kühne erinnert an den Auftrag des Verbraucherinformationsgesetzes, das auch auf unterer Ebene der Bezirke umgesetzt werden muß:

„Seit Oktober 2011 hatte der Bezirk auf der Basis des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) eine differenzierte Bewertung der kontrollierten Lebensmittelbetriebe veröffentlicht. Das Transparenzsystem basierte auf einer bundesweiten Verwaltungsvorschrift und lehnte sich an das erfolgreiche dänische Smiley-System an. Im Sinne des VIG sollten alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Pankow freien Zugang zu den Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung in verständlicher Form erhalten und damit Markttransparenz auch im Interesse der seriös arbeitenden Lebensmittelbetriebe geschaffen werden. Die Veröffentlichung informierte über unzulässige Abweichungen in neun Kategorien wie z.B. Mitarbeiterschulung, Baulicher Zustand, Personalhygiene oder Produktionshygiene, die unmittelbar mit der Lebensmittelsicherheit in Verbindung stehen. Die verständliche Darstellung der Maluspunkte (Minuspunkte) aus der rechtlich vorgeschriebenen Risikobewertung erfolgte durch das allgemein bekannte Smiley-Symbol“.

Stadtrat Kühne beendet damit die sich abzeichnende Hängepartie und eine Verlängerung aussichtsloser juristischer Kämpfe. Gleichzeitig macht er damit den Weg für einen konstruktiven Neuanfang in der Sache „Transparenz und Lebensmittelhygiene“ möglich. m/s

m/s

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert