Dienstag, 03. Dezember 2024
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für Kulturelle Bildung

Neue Fördermittel
für Kulturelle Bildung

Projekt „Die taube Zeitmaschine“

Die Geschäftsstelle des Projektfonds Kulturelle Bildung schreibt erneut Fördermittel für 2015 aus. Diesmal sind sogar bis zu 20.000 Euro pro Kooperationsprojekt eingestellt. In der letzten Woche erfolgte das Startsignal für die zweite Förderrunde der Fördersäule 1 in diesem Jahr.

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Kooperationsprojekte, die die künstlerischen Kompetenzen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf inspirierende Art und Weise fördern und neue Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur schaffen.

Dabei werden Vorhaben favorisiert, die jungen Berlinerinnen und Berlinern konkrete Erlebnisse mit den Künsten ermöglichen und sie als Teil der eigenen Persönlichkeit entdecken und reflektieren lassen.

Förderumfang bis 12 Monate möglich

Kulturprojekte mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen können für maximal 12 Monate unterstützt werden. Die Einreichungsfrist für Kooperationsvorhaben endet am 4. Mai 2015.Die Antragsstellung erfolgt online. Projekte können bei einer positiven Bewilligung im Juli 2015 beginnen.

Förderbedingung Kooperation

Maßgeblich für eine Förderung ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen mindestens einem Kunst- oder Kulturpartner und mindestens einem Bildungs- oder Jugendpartner. Die Anträge müssen im Tandem gemeinsam entwickelt und eingereicht werden. Partnerinnen und Partner können sowohl Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen sein. Detaillierte Förderbestimmungen, das Online-Antragsformular und weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung.

Weitere Informationen:

Kulturprojekte Berlin GmbH
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
Geschäftsstelle
Klosterstr. 68, 10179 Berlin
Tel.: 030 – 247 49 800

fondsinfo@kulturprojekte-berlin.de

www.projektfonds-kulturelle-bildung.de

m/s