Donnerstag, 28. März 2024
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UNESCO Kulturerbe: 27 Kulturformen aus Deutschland

Deutsche UNESCO-Kommission e.V.

Deutschland ist 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Damit verpflichteten sich die staatlichen Stellen, ein bundesweites Verzeichnis des in Deutschland gelebten Kulturerbes zu erstellen.

Inzwischen hat die Deutsche UNESCO-Kommission dem Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe nach einem öffentlichen Wettbewerb im Sommer 2013 eine Zahl von 46 Vorschlägen vorgelegt, von denen 27 in das deutsche Verzeichnis aufgenommen wurden.

Unter Logo des Grafikers Ercan Tuna aus München steht das Motto der Konvention in Deutschland: „Wissen. Können. Weitergeben.“

Immaterielles Kulturerbe - Wissen.Können.Weitergeben.
Immaterielles Kulturerbe – Wissen.Können.Weitergeben. – Grafik: Ercan Tuna

27 Kulturformen ins deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen
Genossenschaftsidee wird der UNESCO als erste internationale Nominierung vorgeschlagen

Deutschland nimmt 27 Traditionen und Wissensformen in sein neues bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf und setzt damit das entsprechende UNESCO-Übereinkommen um.

Zu den lebendigen Traditionen, die die Kriterien erfüllen, zählen zum Beispiel das Chorsingen, die Morsetelegrafie, die Flößerei und die Orgelbautradition.

Außerdem nominierten die Experten aus den 27 Kulturformen die Genossenschaftsidee für die internationale „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“.

Die Kultusministerkonferenz unter Leitung der Präsidentin, Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann, und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, haben am 11. Dezember 2014 die Empfehlungen eines unabhängigen Expertenkomitees bestätigt.

„Das bundesweite Verzeichnis ist ein Spiegelbild der kulturellen Vielfalt in Deutschland. Und es macht gleichzeitig deutlich, mit welchem großartigen Engagement die Zivilgesellschaft traditionelle kulturelle Bräuche und Techniken bis heute pflegt, modern interpretiert und an nachfolgende Generationen weitergibt“, sagte KMK-Präsidentin Sylvia Löhrmann.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters betonte: „Das immaterielle kulturelle Erbe steht für unsere lebendige Alltagskultur. Sie ist Ausdruck der kulturellen Vielfalt in Deutschland und soll dazu beitragen, dass gelebte Traditionen, die das Selbstverständnis der Kulturnation Deutschland prägen, erhalten, fortgeführt und weiterentwickelt werden. Auch für zukünftige Generationen wird durch eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis das öffentliche Bewusstsein für diese Traditionen gestärkt.“

Deutschland wird seine erste Nominierung bei der UNESCO im März 2015 einreichen.

Aufnahme der Genossenschaftsidee

Die Aufnahme der Genossenschaftsidee würde der internationalen Vielfalt des immateriellen Kulturerbes eine neue Facette hinzufügen. Bislang ist eine solche Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation auf den UNESCOListen nicht vertreten. Die Genossenschaftsidee wurde gemeinsam von Gruppen aus Rheinland-Pfalz und Sachsen vorgeschlagen und mit Empfehlungen beider Länder weitergeleitet.
Insgesamt waren 83 Traditionen und Wissensformen nach einer Auswertung durch die Bundesländer in der engeren Wahl. Zu den ersten Aufnahmen in Deutschland gehören auch regionale Bräuche wie die Lindenkirchweih in Limmersdorf (Franken), das friesische Biikebrennen und der rheinische Karneval.

Das Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) bewertete die 83 Vorschläge anhand fachlicher Kriterien. Neben den 27 aufgenommenen Kulturformen befinden sich 22 weitere Vorschläge noch im Verfahren. Davon sind 13 wegen fehlender Informationen zurückgestellt worden, 9 Anträge liegen für ein Register „Guter Praxisbeispiele“ vor, mit denen sich das Expertenkomitee 2015
befassen wird. 34 Vorschläge wurden nicht zur Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis empfohlen.

Alle 27 Gruppen, die ab sofort mit ihrer Tradition oder Wissensform im bundesweiten Verzeichnis vertreten sind, können fortan für ihre nicht-kommerzielle Arbeit ein Logo nutzen.

Es steht für das Motto der Konvention in Deutschland: „Wissen. Können. Weitergeben.“

Die nächste Bewerbungsrunde für das bundesweite Verzeichnis startet im Frühjahr 2015.

UNESCO schützt Kulturformen seit 2003

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Mehr als 350 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt stehen derzeit auf den drei UNESCO-Listen, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 161 Staaten der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe beigetreten.

Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Die Konvention sieht vor, dass jedes Beitrittsland zunächst ein nationales Verzeichnis erstellt. Zum immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken.

Deutsche Brotkultur (Land Berlin federführend)
Deutsche Brotkultur (Land Berlin federführend) – Grafik: Zentralverband des Dt. Bäckerhandwerks e.V.

Wichtig ist, dass die Tradition oder der Brauch bereits über Generationen betrieben werden und in ihrer Ausübung auch in Zukunft gesichert sind.

27 Aufnahmen in das bundesweite Verzeichnis:
• Chormusik in deutschen Amateurchören (länderübergreifend, verantwortlich Nordrhein-Westfalen)
• Sächsische Knabenchöre (Sachsen)
• Singen der Lieder der deutschen Arbeiterbewegung (länderübergreifend, verantwortlich NRW)
• Moderner Tanz – Stilformen und Vermittlungsformen der Rhythmus- und Ausdruckstanzbewegung (länderübergreifend, verantwortlich Baden-Württemberg)
• Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft (länderübergreifend, verantwortlich Nordrhein-Westfalen)
• Niederdeutsches Theater (länderübergreifend, verantwortlich Niedersachsen)
• Passionsspiele Oberammergau (Bayern)
• Peter-und-Paul-Fest Bretten (Baden-Württemberg)
• Malchower Volksfest (Mecklenburg-Vorpommern)
• Schwäbisch-Alemannische Fastnacht (Baden-Württemberg)
• Rheinischer Karneval mit all seinen lokalen Varianten (Nordrhein-Westfalen)
• Falknerei (länderübergreifend, verantwortlich Nordrhein-Westfalen)
• Gesellschaftliche Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben im Jahreslauf (länderübergreifend, verantwortlich Sachsen)
• Biikebrennen (Schleswig-Holstein)
• Lindenkirchweih Limmersdorf (Bayern)
• Auseinandersetzung mit dem Rattenfänger von Hameln (Niedersachsen)
• Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle (Sachsen-Anhalt)
• Genossenschaftsidee (länderübergreifend, verantwortlich Rheinland-Pfalz)
• Deutsche Brotkultur (länderübergreifend, verantwortlich Berlin)
• Finkenmanöver im Harz (Sachsen-Anhalt)
• Flößerei (länderübergreifend, verantwortlich Bremen)
• Morsetelegrafie (länderübergreifend, verantwortlich Rheinland-Pfalz)
• Orgelbau und Orgelmusik (länderübergreifend, verantwortlich Baden-Württemberg)
• Köhlerhandwerk und Teerschwelerei (länderübergreifend, verantwortlich Sachsen)
• Vogtländischer Musikinstrumentenbau in Markneukirchen und Umgebung (Sachsen)
• Reetdachdecker-Handwerk (Mecklenburg-Vorpommern)
• Handwerksgesellenwanderschaft Walz (länderübergreifend, verantwortlich Baden-Württemberg)

Mehr Informationen:

Kurzbeschreibung der Einträge in das Verzeichnis: UNESCO-Kulturformen in Deutschland

UNESCO – Pressemitteilung, 12. Dezember 2014 – Link

Bewerbungsverfahren

m/s