Donnerstag, 28. März 2024
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Vorsicht: Facebook-Like-Button

facebock des Monats

Die Verbraucherzentrale NRW hat dem kalifornischen Unternehmen Facebook eine schwere Schlappe beigebracht: Das Landgericht (LG) Düsseldorf gab der Verbraucherzentrale NRW recht, als sie die einfache Einbindung des Facebook-Like-Buttons beanstandete. Nach der noch nicht rechtskräftigen Gerichtsentscheidung dürfen Unternehmen dürfen den Like-Button nicht ohne Angaben über Zweck und Funktion und ohne Einwilligung der Seitenbesucher auf ihren Internetseiten integrieren.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW

„Unterbleiben auf Internetseiten von Unternehmen die erforderlichen Hinweise darauf, dass schon beim bloßen Seitenaufruf Daten an Facebook übermittelt werden und fehlt es am entsprechenden Einverständnis der Nutzer, sind das gravierende Verstöße gegen den Datenschutz. Das Landgericht (LG) Düsseldorf gab der Verbraucherzentrale NRW recht, die gegen die bloße Einbindung des Facebook-Like-Buttons beim Webauftritt fashionid.de der Unternehmensgruppe Peek & Cloppenburg KG Düsseldorf geklagt hatte (AZ: 12 O 151/15). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Vorgeschichte und Abmahnung

„Per Abmahnung hatte die Verbraucherzentrale NRW im Frühjahr letzten Jahres bei HRS, Nivea (Beiersdorf), Payback, Eventim, Fashion ID und KIK darauf gepocht, den Like-Button von Facebook datenschutzkonform umzustellen. Bei direkter Einbindung der Gefällt-mir-Schaltfläche liest der soziale Netzwerk-Gigant schon bei jedem bloßen Aufruf der jeweiligen Seiten automatisch mit. Das passiert unabhängig davon, ob der Seitenbesucher Facebook-Mitglied ist oder nicht. Die Besucher der jeweiligen Firmenwebsites werden über diese Handhabe jedoch vorher weder informiert noch willigen sie in die Datenübermittlung ein. Unternehmen haben eine Aufklärungspflicht gegenüber den Besuchern auf ihren Websites. Konkret müssen sie mitteilen, dass Daten mittels Like-Button erhoben, gespeichert und ungefragt für weitere Zwecke – etwa für passgenaue Werbung – verwendet werden können.“

Viele Webseitenbetreiber müssen nun reagieren

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, müssen Betreiber von Internetseiten nun reagieren und entsprechende Disclaimer und Opt-In- Informationen schalten, wenn sie den Facebook-Like-Button verwenden.

Auch die Verwendung des Teilen-Buttons dürfte damit problematisch werden. Sinngemäß ist auch hier auf datenschutzkonforme Verwendung zu achten.

In Berlin bekommen Internetagenturen damit viel Arbeit, denn auch große Internet-Auftritte wie das Berliner Stadtportal und alle angeschlossenen Dienststellen und Verwaltungen sind mit betroffen. Auch die großen Zeitungen müssen reagieren.

Warum tut sich nichts bei der Pankower Allgemeine Zeitung?

Pankower Allgemeine Zeitung und das Netzwerk der angeschlossenen Medien bezieht sich nicht auf Facebook, weil das soziale Netzwerk nicht alle Menschen anspricht, sondern nur spezielle Zielgruppen mit Mitglieds-Status.
Außerdem wird das Geschäftsmodell der BigData-Nutzerdatenauswertung als schädlich angesehen, weil es die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft aushebelt und auf den Kopf stellt, und Persönlichkeitsrechte und Freiheit des Individuum aushöhlt.

„Kein Bock auf Facebook!“ – „Laß Dich nicht zum Facebock machen!“ – das unsere smarte „No-Facebook-Policy“ für eine smartere urbane Zukunft in Berlin!

m/s