Mittwoch, 09. Oktober 2024
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Erhaltungsverordnung
in Prenzlauer Berg

Aufhebung einer
Erhaltungsverordnung
in Prenzlauer Berg

Wohnanlage an der Metzer / Strasburger / Belforter Straße

Das Bezirksamt Pankow hat eine Erhaltungsverordnung in Prenzlauer Berg für die Wohnanlage Belforter Strasse /Strasburger Strasse / Metzer Strasse nach Rechtsstreit aufgehoben und mit dem Investor einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Damit geht ein jahreslanges Tauziehen zwischen Bezirk Pankow und dem Investor econcept Beteiligungs GmbH zu Ende. Unmittelbar nach dem BVV-Beschluß erolgte eine Pressemitteilung des Bezirksamtes, die nachfolgend dokumentiert wird.

Wohnanlage an der Metzer / Strasburger / Belforter Straße
Wohnanlage an der Metzer / Strasburger / Belforter Straße – Google-Map Digital Globe 2013 DE/BKG

Aufhebung einer Erhaltungsverordnung in Prenzlauer Berg

„Ein in der vergangenen Woche zwischen der econcept Beteiligungs GmbH und dem Bezirksamt Pankow geschlossener Vergleich soll, nachdem die BVV die Aufhebung der Erhaltungsverordnung für die Wohnanlage Belforter Str. 5-8, Straßburger Str. 33-36, Metzer Str. 35-37 in ihrer Sitzung am 5. Juni 2013 beschlossen hatte, durch einen Beschluss des Bezirksamtes Pankow am 11. Juni 2013 und der anschließenden Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt rechtswirksam werden. Damit sollen auf dem Areal Baurecht nach § 34 BauGB geschaffen und so die Voraussetzung für die Verwirklichung der Pläne des Investors geschaffen werden. Zuvor hatte das Bezirksamt am 28. Mai 2013 die Aufhebung der Erhaltungsverordnung beschlossen, um Schaden vom Land Berlin abzuwenden und die Vorlage der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt. Voran gegangen war ein Termin am 11. April 2013 vor dem Landgericht Berlin, bei dem sich beide Parteien für einen außergerichtlichen Vergleich zur Abwendung von Schadenersatzansprüchen aussprachen. Der Vergleich umfasst die Niederlegung aller Ansprüche der Gegenseite gegen das Land Berlin in vier Gerichts- und sechs Widerspruchsverfahren, dezidiert festgehaltene Verabredungen über das Maß der künftigen Bebauung sowie umfangreiche Mieterschutzregelungen für Bestandsmieter. „Mit dem Vergleich konnte eine heftige mehrjährige Auseinandersetzung zwischen Investor und Bezirk beendet werden“, erklärt der Bezirkstadtrat für Stadtentwicklung, Jens-Holger Kirchner (Bü90/Grüne). „Durch die Eindeutigkeit der Aussagen des Landgerichts zu Schadensersatzansprüchen konnten Schaden vom Bezirk abgewendet und zusätzlich noch Mieterschutzinteressen durchgesetzt werden“, so Kirchner weiter. Als Dokumente zum Download stehen hier der Vergleich sowie die Planungsunterlagen des Investors, die als Anlagen gleichzeitig bestandteil des Vergleiches sind, zur Verfügung.“

Die Unterlagen sind auf der Internetseite des Bezirksamtes Pankow veröffentlicht.

Metzer / Strasburger / Belforter Straße - Google-Map Digital Globe 2013 DE/BKG
Metzer / Strasburger / Belforter Straße – Google-Map Digital Globe 2013 DE/BKG

Die drei Wohnblöcke an der Straßburger Straße gehörten ursprünglich der Genossenschaft der Mitarbeiter der Humboldt-Universität, einer Arbeiterwohnungsgenossenschaft (AWG). Die Genossenschaftsmitglieder erhielten durch zahlreiche Stunden gemeinnütziger Arbeiten einen Anspruch auf jene Wohnungen, die als „Zwei/Zwei-Halbe“ (2 Zimmer plus 2 halbe Zimmer) bezeichnet wurden. Rund 15 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war eine solche für viele Familien die erste eigene Wohnung.

Nach der Wende musste die AWG mehrere Häuser aufgrund des Altschuldenhilfegesetzes verkaufen. Die Bewohner/innen gründeten eine eigene Genossenschaft, die Wohnungsbaugenossenschaft Mendelssohn-Viertel eG, um nicht an einen privaten Investor verkauft zu werden. Diese führte teilweise umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durch, unter anderem in ebenfalls dieser Genossenschaft gehörenden Plattenbauten in der Nähe des Alexanderplatzes. Im Jahr 2004 meldete die Mendelssohn-Viertel eG Insolvenz an.
Der Investor Bahr kaufte die Wohnanlage mit seiner Beteiligungsgesellschaft econcept auf.

Der Käufer, die Firma Econcept Immobilien und Projektentwicklung GmbH & Co KG, plante den Abriss von 20 Wohnungen, um auf der so gewonnenen Fläche eine Blockrandschließung vorzunehmen.
Diesen Vorhaben stellte sich die nach Mieterprotesten entgegen, und erließ am 15. Juni 2010 einen Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans für das betreffende Gebiet und erließ danach noch eine Erhaltungsverordnung. Gegen diese planungsrechtlichen Auflagen ging der Investor erfolgreich vor. -m/s-

– Artikelupdate mit den Stellungnahmen der Parteien in der BVV-Pankow folgt am 6.6.2013 –

m/s