Donnerstag, 18. April 2024
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Baustopp greift zu kurz!

/// Kommentar /// – Die „energische spekulative Sanierung“ des Mietshauses Kopenhagener Straße ist derzeit der größte Bauskandal in Prenzlauer Berg. Nach einer langen Reihe von Beschwerden, offenen Briefen, Klagen, Eingaben, Klagewiedersprüchen und Strafanzeigen dreht sich das Rad immer weiter. Währenddessen wird die Familie von Sven Fischer nunmehr im zweiten Jahr von einem „Brutal-Sanierer“ bedrängt, genötigt und körperlich und psychisch gequält.

Auch die Einschaltung von Bundestagsabgeordneten und Bundesjustizminister hat nicht viel geholfen. Außer der Zusage, dass man das derartige Geschäftsmodell der spekulativen Bausanierung zu Fall bringen will, gibt es noch nichts Konkretes.

Nachdem ein Rückbau eines Schornsteins ohne fachliche Rücksicht und gewerberechtliche Genehmigung erfolgte, ist sogar Gefahr für Leib und Leben der letzten verbleibenden Mieter ausgelöst worden. Der Straftatbestand der Baugefährdung ist nun festzustellen.

Allen Beteiligten sei die Geltung des Strafgesetzbuches noch einmal in Erinnerung gerufen:

§ 319 StGB Baugefährdung

(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.

(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zitat: www.dejure.org

Strafverschärfend kommt hinzu: es handelt sich längst um „bedingten Vorsatz“ – denn seit fast zwei Jahren ist planvolles Handeln zum Zwecke der Mieterverdrängung und „Vergrämung“ – bis hin zur Todesfolge feststellbar.

Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner hat nun angekündigt, einen vollständigen Baustopp für das Haus Kopenhagener Straße 46 zu verhängen zu wollen. Endlich – so möchte man sagen, doch eine behördliche Anordnung, die Wohnung der Mieter wieder bewohnbar zu machen, ist auch unbeachtet geblieben. Der Vollzug steht noch aus.

Doch der Baustadtrat springt zu kurz: längst müsste seine Behörde selbst bei der Generalstaatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Baugefährdung gegen die Christmann-Brüder stellen und das Gebäude mit Bezug auf das Alllgemeine Sicherheits- und Ordnungsrecht durch die Polizei sperren lassen.

Stattdessen begibt sich Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner in einen erneuter juristischen baurechtlichen Schlagabtausch, der vor Gericht landet, und eine längere Zeit zur Entscheidung benötigt. Die Qual der Mieter geht währenddessen weiter.

Sven Fischer, seine Lebenspartnerin und die beiden Töchter harren weiter aus, und werden von liebenswerten Nachbarn mit dem Notwendigsten unterstützt.

Der Fall Christmann droht sich daher zu verlängern. Der Pankowwer Baustadtrat droht zur Witzfigur zu werden, wenn man sich hier weiter von der Christmann-Gruppe und dessen beauftragter Rechtsanwaltskanzlei vorführen lässt.

Längst müsste der Fall auch durch den Berliner Justizsenator und Innensenator behandelt werden, denn wir haben es hier mit einem Fall zu tun, der praktisch einen Zerfall der staatlichen Rechtsordnung seitens interessierter Bauspekulanten provoziert.

Bislang sind Baubehörden, Bauaufsicht und Organe der Rechtspflege recht zart mit dem Bauspekulanten umgegangen. Doch die Praxis der Christmann-Gruppe ist längst im „strafbaren Bereich“ des §319 StGB.

Da den spekulativ tätigen Investoren bisher jegliche Einsichtsfähigkeit fehlt, und in vielen Miet- und Kündigungsklagen die Gerichte instrumentalisiert hat, sollte nun mit aller Konsequenz vorgegangen werden.

Das Geschäfstmodell der Christmann-Gruppe schafft rund zwei Jahre Leerstand für wertvollen Wohnraum, wie auch in anderen Objekten in Berlin nachweisbar ist. Die Behörden sollten deshalb auch die Möglichkeiten einer Beschlagnahmung der Immobilie prüfen, und alle juristischen Möglichkeiten prüfen – bis hin zur Unterbringung von Flüchtlingen.